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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (12. Band = Bayern, 2. Teil): Schwaben: Reichsstädte Augsburg, Dinkelsbühl, Donauwörth, Kaufbeuren, Kempten, Lindau, Memmingen, Nördlingen, Grafschaft Oettingen-Oettingen — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1963

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https://doi.org/10.11588/diglit.30628#0201
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nicht regelmäßig Abendmahlsfeier war, anscheinend erst am 15. März 1562 eine etwas geänderte
Gottesdienstordnung gegeben37. Beide Ordnungen wurden 1573 gedruckt38.
Die Abendmahlsordnung in Lindau stellte eine eigenartige Mischung der Baseler Form mit luthe-
rischem Inhalt dar. Im Anschluß an die Morgenpredigt folgten wie in Basel - und natürlich bisher
auch schon in Lindau - von der Kanzel Vermahnung, Offene Schuld und Absolution, am Altar Vater-
unser mit Vermahnung, Einsetzungsworte, Kommunion unter Orgelbegleitung und Gesang, von der
Kanzel Danksagung, allgemeines Kirchengebet und Vaterunser. Die einzelnen Stücke dieser Ordnung
aber holte man jetzt aus der württembergischen Kirchenordnung von 1553, die sie ihrerseits wieder der
brandenburgisch-nürnbergischen Kirchenordnung von 1533 entnommen hatte 39.
Eine besondere Eigenart Lindaus ist, daß dort als rechte Taufe nur eine Taufe angesehen wurde,
die in der Kirche gehalten oder doch bestätigt wurde. Selbst wenn ein Geistlicher eine Haustaufe gehalten
hatte, mußte sie noch in der Kirche bestätigt werden, sogar wenn es durch ihn selbst geschehen mußte.
Doch fand die Taufe bzw. die Taufbestätigung jetzt nicht mehr im Gemeindegottesdienst statt.
Die Gottesdienstordnung wurde vom Rat in feierlicher Sitzung zusammen mit den Predigern an-
genommen. Am 9. März 1555 wurde sie erstmals verwendet.
Die theologische Entwicklung des Kirchenwesens fand nach einem heftigen Streit40 im Jahr 1575
dadurch ihren Abschluß, daß 1577 die Konkordienformel und 1580 das Konkordienbuch unterzeichnet
wurden41, was dann später von jedem neu antretenden Geistlichen geschah. Ein Ehegericht, dem kein
Geistlicher angehörte, war 1543 aufgestellt worden. Es kam über der Interimszeit zum Erliegen und
wurde 1566 - diesmal unter Zuziehung der Prediger - erneuert42.
Das Einkommen aller Pfründen und sonst nicht mehr benötigtes Kirchengut wurde zu einem Groß-
almosen vereinigt. Aus ihm wurden vor allem die Geistlichen besoldet, dann die Schulen unterhalten,
aber auch den Armen Unterstützung gewährt43.
1803 wurde die Reichsstadt durch den Reichsdeputationshauptschluß samt ihrer feindlichen
Schwester, dem gefürsteten Stift, an den Fürsten von Bretzenheim gegeben. Schon 1804 aber kam der
Besitz an Österreich und von diesem 1805 durch den Frieden von Preßburg an Bayern.

37 Dieses Datum steht auf dem handschriftlichen Stück: Lindau, Stadtarchiv 67/1.
38 Unsere Nr. VI 4. - Wolfart 1 I 389-392.
39 Waldenmaier 30. 114 . 40 Wolfart 1 I 386f. 41 J. T. Müller 786
12 Wolfart 1 I 3 O 9. 3 9 2. 43 Wolfart 1 I 299. 309f.; 2, 300

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