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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (12. Band = Bayern, 2. Teil): Schwaben: Reichsstädte Augsburg, Dinkelsbühl, Donauwörth, Kaufbeuren, Kempten, Lindau, Memmingen, Nördlingen, Grafschaft Oettingen-Oettingen — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1963

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https://doi.org/10.11588/diglit.30628#0415
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ger Religionsfrieden 1555 verdrängen und die evangelische Religionsübung überall wieder herstellen. In
der Stadt Oettingen selbst dauerte es noch bis 1563, bis die Regelung von 1542 wieder eintreten konnte13.
Nun erfolgte die Neuordnung der kirchlichen Verhältnisse und besonders der Verwaltung. Die An-
regung dazu kam zwar auch von außen durch Herzog Christoph von Württemberg, der immer wieder
drängte14, ging aber nicht weniger auch von dem Einfluß aus, den Karg, der eben gleiche Schritte in
Ansbach tat, noch in Oettingen besaß. Am 12. Juli 1556 baten acht Pfarrer dringend um Beseitigung
der katholischen Überbleibsel und um Einsetzung von Superintendenten15.
Die Erfüllung dieser Bitte unterblieb einstweilen. Im März 1557 übernahm dann nach seines Vaters
Tod Ludwig XVI. allein die Regierung. Am 11. Januar 1558 erneuerte eine Anzahl von Geistlichen die-
ses Gesuch16. Damit war die Bitte um Vornahme einer Visitation verbunden. Diese erfolgte nun auch17.
Sie trug einen ungewöhnlichen und feierlichen Charakter. Ihr eigentlicher Leiter war Jakob An-
dreä18, den Herzog Christoph von Württemberg dazu freigegeben hatte. Einziges oettingisches Kommis-
sionsmitglied war der Kanzler Jakob Moser19, der nun auch weiterhin maßgebenden Einfluß behielt.
Sonst hatten Ansbach, Württemberg und Pfalz-Neuburg je einen weltlichen und geistlichen Rat gestellt -
Ansbach Georg Karg, Württemberg Jakob Andreä, und die Pfalz Barth.Wolfhard. Die Visitation kam
im August zum Abschluß. Das wichtigste Ergebnis war der Übergang von der brandenburgisch-nürnber-
gischen Kirchenordnung zur württembergischen. Sie entsprach nicht nur allen gegenwärtigen Anforde-
rungen besser als die aus der Anfangszeit stammende ansbachische, sondern sollte auch 1559 in einer
größeren Ausgabe20 erscheinen. Damit war zugleich der enge kirchliche Anschluß an die südlich be-
nachbarte Pfalz-Neuburg, in der die württembergische Ordnung seit 1554 als neue pfalz-neuburgische
Kirchenordnung21 in Geltung war, hergestellt.
Nachdem jetzt der Augsburger Religionsfriede die Bestimmung der Religionsübung den Landes-
herren überlassen hatte, bezog Ludwig nun auch die früher als fremde Patronatspfarreien seines Gebietes
unbeachtet gelassenen Pfarreien in den Rahmen seiner Visitation und Organisation ein. Als Superinten-
denten waren schon im März die Pfarrer von Alerheim, Ebermergen und Mönchsdeggingen bestellt wor-
den. Sie sollten ihren Sprengel jährlich zweimal visitieren22. Dem Charakter der Pfarreien entsprechend
bildeten sich aber hier keine festen Superintendentursitze heraus28. 1558 wurde auch ein Konsistorium
aus einem weltlichen und einem geistlichen Rat gebildet. 1563 wurde die Zahl der Räte verdoppelt24.
In diesem Jahre wurde dann auch sonst die kirchliche Organisation abgeschlossen, weil nun die
Stadt Oettingen in die Hand der evangelischen Linie kam. Sie wurde nicht nur ständiger Sitz eines
Superintendenten, sondern Amtssitz eines Generalsuperintendenten, der zugleich Superintendent von
Oettingen war. Erster Inhaber dieses Amts wurde Alexander Bresnitzer25.

13 Herold 26ff. 41 f.
14 Viktor Ernst, Briefwechsel des Herzog Christoph von Wirtemberg. 4 (1907) 141f. 197f.
15 Karrer 14, 701-704. - Herold 29ff.
16 Karrer 16, 684ff.
17 Clauß, Briefe. - Clauß, Zustände 177. - Herold 34ff. - Ernst 499ff.
18 Vgl. oben 8. 282.
19 † 1595? (Heinrich Hermelink, Die Matrikel der Universität Tübingen 1 (Stuttgart 1906) 294. - Leichenrede von
Eberhard Herrenschmied. Lauingen 1596).
20 Summarischer und einfältiger Begriff, wie es... gehalten werden solle (Richter 2, 198-222. — Hauß).
21 Richter 2, 146.
22 Karrer 16, 683f. — Herold 39f.
23 Über den Umfang der einzelnen Superintendenturen: Clauß, Zustände 17, 180f. - Herold 48f. — Simon, Atlas.
24 Herold 41ff. 49. - Karrer 16, 659.
25 Geb. zu Cottbus. — Crimmitschau Schulmeister, 1541 Diakonus, 1543 Langenreinsdorf bei Zwickau, 1546 Alten-
burg Stiftsprediger und Superintendent, 1562 als Flacianer abgesetzt, 1563 Oettingen Pfarrer und Generalsuper-
intendent, 1568 Altenburg, 1573 als Flacianer entlassen, Schönbichl (Niederösterreich) Pfarrer, 1578 Feldsberg
bei Mistelbach (Niederösterreich) Pfarrer — † 1581. (Karrer 16, 692—705. — Preu 36ff. — Michel, Bibliothek

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