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Orth, Christian; Aristophanes
Fragmenta comica (FrC) ; Kommentierung der Fragmente der griechischen Komödie (Band 10,3): Aristophanes, Aiolosikon - Babylonioi (fr. 1-100): Übersetzung und Kommentar — Heidelberg: Verlag Antike, 2017

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https://doi.org/10.11588/diglit.53730#0391
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Βαβυλώνιοι (test, iv)

387

exempli gratia einen anapästischen Tetrameter in der Form καί ταΐς άρχαϊς
ταΐς κληρωταΐς έδιδου και χειροτονηταΐς herstellt.97 Weniger wahrscheinlich
ist, wie Sommmerstein 2004, 148 Anm. 13 bemerkt, „that the Statement is
based on a series of references to different individuals in different passages
of Babylonians (but how would the commentators have known that all these
men currently held magistracies - particularly sortitive magistracies, who-
se holders almost by definition were normally of no political importance as
individuals?)“. Plausibel ist aber auch die Vermutung von Norwood 1930, 8,
dass hier eine Folge von zumindest zwei Abfertigungsszenen gegen Ende der
Komödie zugrundeliegt, in der z.B. nacheinander ein Prytane und ein Stratege
vom Protagonisten abgewiesen werden.98 In einer solchen Szene könnten nicht
nur die Ämter der betreffenden Personen genannt worden sein (wenn sie nicht
sogar allein als Vertreter dieser Ämter auftraten), sondern auch, auf welche
Weise sie zu dem Amt gelangt sind.99 In diesem Fall könnten die im Scholion
überlieferten Informationen schon auf eine zusammenfassende Darstellung
einer solchen Szene oder auch eine allgemeinere Bemerkung zum Ziel von
Aristophanes’ Spott in den Babylönioi in einer antiken Inhaltsangabe zurück-
gehen.100 Eine andere - rein spekulative - Möglichkeit wäre, dass in einem
Agon die Vor- und Nachteile von Wahl und Losverfahren bei der Verteilung

97 Sprachlich könnten die einzelnen Elemente in der Formulierung des Scholions
durchaus bei Aristophanes gestanden haben: Zu άρχαί in der Bedeutung „Beamte“
vgl. Ar. Nub. 1197. Mit dem Verb χειροτονέω steht άρχή bei Ar. Eccl. 517 τής αρχής
ήν άρτι κεχειροτόνημαι (dort aber in der Bedeutung „Amt“). Zu χειροτονέω mit
einer gewählten Person als Objekt vgl. Ar. Ach. 598 und Av. 1571, und zu κληρόω
Ar. Eccl. 682. 836. 999 (die Verbaladjektive χειροτονητός und κληρωτός sind bei
Aristophanes nicht bezeugt). Zu der Gegenüberstellung von erlösten und gewähl-
ten Ämtern vgl. mit einer ganz ähnlichen Formulierung wie im Scholion Aeschin.
1,112 άλλα περί μέν τάς κληρωτάς άρχάς έστι τοιοϋτος, περί δέ τάς χειροτονη-
τάς βελτίων (wo άρχαί allerdings „Ämter“ bedeutet, nicht wie wahrscheinlich im
Scholion „Beamte“); vgl. auch 1,19 und 3,14.
98 Vgl. auch Frey 1946, 136 (zu den Babylönioi): „Figuren wie der Sykophant (vgl.
Vög. 1410ff.), der Episkopos (vgl. Vög. 1021ff.) und andere attische Beamte (Schol.
zu Ach. 378; vgl. Wesp. 666/71) werden die Rolle von Peinigern gespielt oder zu
spielen versucht haben, um sich dabei verspotten zu lassen.“
99 Vgl. Ar. Ach. 598 (es spricht der Stratege Lamachos) έχειροτόνησαν γάρ με. Dass an
der betreffenden Stelle in den Babylönioi „auch die Losung selber kritisiert“ wurde,
hält Wolff 1979, 288 für möglich.
100 Vgl. Arg. Ar. Eq. 1,1 Jones/Wilson τό δράμα τοϋτο πεποίηται είς Κλέωνα τον
Αθηναίων δημαγωγόν, Arg. Ar. Vesp. 2,33-34 Koster διαβάλλει δέ Αθηναίους
ώς φιλοδικοϋντας, Arg. Ar. Pac. 3,30-31 Holwerda τον δέ Κλέωνα κωμωδών τον
άντιλέγοντα καί Λάμαχον τον φιλοπόλεμον άεί διαβάλλων, und vgl. auch Arg.
 
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