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Miccolis, Elisabetta R.; Archippus
Fragmenta comica (FrC) ; Kommentierung der Fragmente der griechischen Komödie (Band 12): Archippos: Einleitung, Übersetzung, Kommentar — Heidelberg: Verlag Antike, 2017

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https://doi.org/10.11588/diglit.53728#0187
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Ιχθύες (fr. 27)

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die der Gegner zurückgeben musste, weil sich an ή μάς μεν ein ύμάς δέ ange-
schlossen haben könnte, vgl. außerdem άποδοΰναι δ’ όσα έχομεν άλλήλων.
άποδοΰναι In (Friedens-)Verträgen findet sich das Verb άποδίδωμι
(„zurückgeben“) in Bezug auf Kriegsgefangene und Orte, die während eines
Krieges eingenommen worden waren, vgl. neben Thuc. 3,114,3 καί ές τον
έπειτα χρόνον σπονδάς καί ξυμμαχίαν έποιήσαντο ... επί τοΐσδε, ώστε ... καί
άποδοΰναι Άμπρακιώτας όπόσα ή χωρία ή όμηρους Άμφιλόχων έχουσι und
5,17,2 ξυνεχωρεϊτο ώστε ά έκάτεροι πολεμώ εσχον άποδόντας την ειρήνην
ποιείσθαι (wobei in 5,18,7 in den Friedensbedingungen Bestimmungen über
Orte und Gefangene festgelegt werden) - in PCG II, 547 erwähnt - z. B. auch
5,21,1 Λακεδαιμόνιοι δέ (έλαχον γάρ πρότεροι άποδιδόναι ά είχον) in Bezug
auf die in 5,18,5-7 genannten Bedingungen des Vertrags. Die Stellen bieten
auch eine Erklärung für die Verwendung des Verbs άποδοΰναι im Infinitiv
(s. auch KG II, 504-5) - falls dieser wirklich auf Archippos und nicht auf den
Zitatträger und seine Formulierung zurückzuführen ist.
Θράττας Θράττα („Thrakerin“) gilt als Herkunftsbezeichnung (vgl.
die Θράτται betitelte Komödie des Kratinos, frr. 73-89) und bezieht sich
auf Sklavinnen, vgl. z.B. Ar. Ach. 273 und Vesp. 828 (mit Biles-Olson 2015,
335-6). Θράτται als Sklavenname (im Plural) zu interpretieren, scheint an-
hand der Erwähnung einer Aulosspielerin und einer Figur mit einem mög-
lichen Hetärennamen wahrscheinlicher als Meinekes Annahme (FCG II.2,
719;241 s. auch Ehrenberg 1951, 151 und Farioli 2001, 171-2), Θράτται als eine
Anspielung auf die thrakische Mutter des Demagogen Kleophon zu verstehen,
die für ihre Herkunft z.B. in Plat. com. Kleophon fr. 61 (405 v.Chr.; s. Pirrotta
2009, 151) verspottet wurde. Gegen diese Interpretation spricht das für 404
v. Chr. bezeugte Todesurteil von Kleophon (Lys. 13,12; 30,12 und Xen. Hell.
1,7,35) - und zwar ein Jahr vor dem terminus post quem für die Aufführung der
Ichthyes (s. infra zu Εύκλείδην τον άρξαντα). Zu der mit dem Begriff θράττα
bezeichneten Fischsorte vgl. - neben Arist. Gen. an. 785b23 - supra zu den von
Athenaios im Zitatkontext des Fragments angeführten Auskünften.
Άθερίνην Keine Aulosspielerin (s. infra zu αύλητρίδα) und keine andere
Figur mit dem Namen oder Spitznamen Atherine ist sonst bekannt. Es ist
allerdings durchaus möglich, dass es eine Aulosspielerin namens Atherine
gab,242 da Hetären häufig Fischnamen als Spitznamen erhielten, vgl. insb. den
Namen Αφύη, der als Begriff (άφύη „Sardelle“) eine große Ähnlichkeit zur

241 S. auch Kock CAF I, 684-5, der die Meinung vertritt, dass sich Θράτται auf die
Mütter derjenigen bezieht, deren Bürgerschaft angezweifelt wurde - wie bei
Kleophon.
242 Bergk (1838, 379) nimmt ein «nomen vel cognomen mulieris» an.
 
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