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Nikochares
und nicht der πάρεδροι des βασιλεύς (vgl. Edmonson 1982, der daraus eine -
ganz unsichere - genauere Datierung der Inschrift auf 403 v. Chr. ableitet;
skeptisch schon Pickard-Cambridge 1988, 360, und vgl. Wilson 2000, 320 Anm.
96). Die Form der Buchstaben deutet nach Edmonson 1982, 48-9 auf das späte
5. oder frühe 4. Jh. v.Chr.
Interpretation Die Inschrift bezieht sich höchstwahrscheinlich auf die
Lenäen, wie aus einem nahezu sicheren und einem weiteren wahrscheinlichen
Anhaltspunkt hervorgeht:
1. Nach Arist. Ath. pol. 57,1 richtete der βασιλεύς den Agon an den Lenäen
aus; für die Dionysien war dagegen der αρχών επώνυμος zuständig (Arist.
Ath. pol. 56).
2. Aus der Nennung des Berufs und nicht des Vaternamens des Choregen
Sosikrates lässt sich erschließen, dass dieser kein Athener war (Csapo/Slater
1994,135). Nach Schol. Ar. Plut. 953c-d ούκ έξην ξένον χορεύειν έν τω άστικω
χορω· παρά τούτο πέπαιχεν· έν δε τω Ληναίω έξην, έπεί καί μέτοικοι έχορή-
γουν („Es war nicht möglich, dass ein Fremder Mitglied des Chors an den
städtischen Dionysien war; darauf wird hier angespielt; im lenäischen Chor
aber war es möglich, da auch Metöken die Choregie übernahmen“) konnten
Metöken als Choregen an den Lenäen, aber offenbar nicht an den Dionysien
dienen;11 vgl. Edmonson 1982,48. Dass hier ein Metöke die komische Choregie
11 Zweifelhaft erscheinen mir die Änderungen des überlieferten Wortlauts von
Chantry, der (1) έπεί καί μέτοικοι έχορήγουν als eigenen Eintrag abgrenzt (mit
der Begründung: „Haec cum 953c parum congruunt“) und mit einem Lemma κο-
ρυφαίος verbindet und (2) Ληναίω zu βαλανείω ändert („Sequentia autem codicum
verba ,,έν δέ τω Ληναίω έξην nobis corrupta videntur: nam et quasi posterius addita,
neque ab ullo auctore adfirmantur; praeterea Lenaeorum tempore ξένοι Athenis
nondum aderant ...; itaque ,,έν τω βαλανείω“ coniicere malim, ita ut sch. finis ad
iocum referatur: sycophanta, falsus civis, „in balneis“ pauperum „chorum“ ducere
potest“). Mit Chantrys Korrektur verliert έν τω άστικω χορω seine Relevanz, und
alle seine Einwände lassen sich lösen, wenn man annimmt, dass das Scholion hier
(1) die Funktionen des κορυφαίος (des Chorführers, der selbst Mitglied des Chors
war) und des χορηγός, der für die Kosten des Chors aufkam, vermengt, (2) ξένος
und μέτοικος als gleichbedeutend betrachtet und (3) aus der auch von Metöken
geleisteten Choregie an den Lenäen selbst den Schluss zieht, dass Metöken an den
Lenäen auch Chormitglieder sein konnten.
Zu dem Verbot, Fremde in den Chor aufzunehmen, vgl. Plut. Phoc. 30,3. Dass
Metöken Choregien übernehmen konnten, zeigt auch Lys. 12,20, und vgl. Dem.
20,18-20, der zwischen αί... των μετοίκων λειτουργίαι und αί πολιτικαί unterschei-
det.
Nikochares
und nicht der πάρεδροι des βασιλεύς (vgl. Edmonson 1982, der daraus eine -
ganz unsichere - genauere Datierung der Inschrift auf 403 v. Chr. ableitet;
skeptisch schon Pickard-Cambridge 1988, 360, und vgl. Wilson 2000, 320 Anm.
96). Die Form der Buchstaben deutet nach Edmonson 1982, 48-9 auf das späte
5. oder frühe 4. Jh. v.Chr.
Interpretation Die Inschrift bezieht sich höchstwahrscheinlich auf die
Lenäen, wie aus einem nahezu sicheren und einem weiteren wahrscheinlichen
Anhaltspunkt hervorgeht:
1. Nach Arist. Ath. pol. 57,1 richtete der βασιλεύς den Agon an den Lenäen
aus; für die Dionysien war dagegen der αρχών επώνυμος zuständig (Arist.
Ath. pol. 56).
2. Aus der Nennung des Berufs und nicht des Vaternamens des Choregen
Sosikrates lässt sich erschließen, dass dieser kein Athener war (Csapo/Slater
1994,135). Nach Schol. Ar. Plut. 953c-d ούκ έξην ξένον χορεύειν έν τω άστικω
χορω· παρά τούτο πέπαιχεν· έν δε τω Ληναίω έξην, έπεί καί μέτοικοι έχορή-
γουν („Es war nicht möglich, dass ein Fremder Mitglied des Chors an den
städtischen Dionysien war; darauf wird hier angespielt; im lenäischen Chor
aber war es möglich, da auch Metöken die Choregie übernahmen“) konnten
Metöken als Choregen an den Lenäen, aber offenbar nicht an den Dionysien
dienen;11 vgl. Edmonson 1982,48. Dass hier ein Metöke die komische Choregie
11 Zweifelhaft erscheinen mir die Änderungen des überlieferten Wortlauts von
Chantry, der (1) έπεί καί μέτοικοι έχορήγουν als eigenen Eintrag abgrenzt (mit
der Begründung: „Haec cum 953c parum congruunt“) und mit einem Lemma κο-
ρυφαίος verbindet und (2) Ληναίω zu βαλανείω ändert („Sequentia autem codicum
verba ,,έν δέ τω Ληναίω έξην nobis corrupta videntur: nam et quasi posterius addita,
neque ab ullo auctore adfirmantur; praeterea Lenaeorum tempore ξένοι Athenis
nondum aderant ...; itaque ,,έν τω βαλανείω“ coniicere malim, ita ut sch. finis ad
iocum referatur: sycophanta, falsus civis, „in balneis“ pauperum „chorum“ ducere
potest“). Mit Chantrys Korrektur verliert έν τω άστικω χορω seine Relevanz, und
alle seine Einwände lassen sich lösen, wenn man annimmt, dass das Scholion hier
(1) die Funktionen des κορυφαίος (des Chorführers, der selbst Mitglied des Chors
war) und des χορηγός, der für die Kosten des Chors aufkam, vermengt, (2) ξένος
und μέτοικος als gleichbedeutend betrachtet und (3) aus der auch von Metöken
geleisteten Choregie an den Lenäen selbst den Schluss zieht, dass Metöken an den
Lenäen auch Chormitglieder sein konnten.
Zu dem Verbot, Fremde in den Chor aufzunehmen, vgl. Plut. Phoc. 30,3. Dass
Metöken Choregien übernehmen konnten, zeigt auch Lys. 12,20, und vgl. Dem.
20,18-20, der zwischen αί... των μετοίκων λειτουργίαι und αί πολιτικαί unterschei-
det.