242 | TÄTIGKEITSBERICHTE
Faculte de Theologie protestante de l’Umversite des Sciences humaines de Stras-
bourg veranstalteten Gesamtausgabe Martini Bucen opera omnia mit der senes II
(Opera Latina) und der series III (Correspondance de Martin Bucer).
Mitglieder der Kommission:
die ordentlichen Mitglieder der Akademie Martin Heckel, Gottfried Seebaß (Vorsit-
zender) und Eike Wolgast; das korrespondierende Mitglied Werner Besch; Prof. Dr.
Matthieu Arnold, Straßburg; Prof Dr. Cornelis Augustijn, Amsterdam; Prof. Dr. Mar-
tin Greschat, Münster/W; Prof. Dr. Marc Lienhard, Straßburg.
Ehrenmitglied: Prof. Dr. Robert Stupperich, Münster/W (f).
Leiter der Forschungsstelle: Prof. Dr. Gottfried Seebaß.
Mitarbeiter: Dr. Stephen E. Buckwalter, Dr. Thomas Wilhelmi.
Im Berichtzeitraum führte Dr. Buckwalter die Arbeiten am 8. Band der Deutschen
Schriften weiter, der die bisher nicht edierten Abendmahlsschriften der Jahre 1529
bis 1541 umfassen wird.Verzögert wurde die Fertigstellung des Bandes dadurch, daß
im September eine bisher unbekannte Abschrift des für diesen Band vorgesehenen
Abendmahlsgutachtens Bucers für den Churer Reformator Johannes Comander
vom Oktober 1539 entdeckt wurde. Da keine der drei bisher berücksichtigten
Handschriften einen restlos zufriedenstellenden Text dieses wichtigen Gutachtens
bietet, war die Einarbeitung der bereits am 2. April 1540 erstellten und in der Biblio-
theque des Pasteurs in Neuchätel anonym überlieferten Abschrift unerläßlich. Dar-
über hinaus wurde eine Abendmahlsschrift Bucers für den Augsburger Rat vom
August 1538 ebenfalls in den bevorstehenden Band neu aufgenommen. Zwar war
diese bei der ursprünglichen Planung des Bandes bereits bekannt, doch aufgrund
ihres Briefcharakters zunächst außer acht gelassen worden. Eine erneute Betrachtung
der Schrift vor dem Hintergrund der bereits in den Band aufgenommenen Gutach-
ten führte zu der Erkenntnis, daß sie eine hilfreiche Ergänzung zu einer Abhandlung
Bucers für Augsburg vom Oktober 1533 sowie einen erhellenden Vergleichspunkt
für ein fast zeitgleiches Gutachten Bucers für die Zürcher Prediger vom April 1538
darstellt. Somit umfaßt der demnächst erscheinende Band insgesamt zehn Stücke, die
ein repräsentatives Bild des abendmahlstheologischen Denkens Bucers der Jahre
1529 bis 1541 zu bieten vermögen.
Eine wohl kurz vor dem 20. Februar 1529 von Bucer im Namen der Straß-
burger Prediger formulierte Eingabe an den Rat, in welcher die Abschaffung der alt-
gläubigen Messe — zu dieser Zeit ein vordringliches Ziel aller Reformatoren - gefor-
dert wird, eröffnet den Band. Es folgen zwei Abendmahlsbekenntnisse, eins für den
Speyerer Reichstag von 1529, ein anderes für die Schweinfurter Verhandlungen von
1532. Beide stehen im Zeichen der reichspolitischen Bemühungen Straßburgs, die
Isolation der oberdeutschen Reichsstädte zu überwinden und eine Anbindung an
Kursachsen zu erreichen. Diese Bekenntnisse verdeutlichen die unmittelbare politi-
sche Brisanz der bahnbrechenden abendmahlstheologischen Vorstöße Bucers dieser
Jahre. Inwiefern die Jahre von 1532 bis 1534, die im Grunde von einer allmählichen
Faculte de Theologie protestante de l’Umversite des Sciences humaines de Stras-
bourg veranstalteten Gesamtausgabe Martini Bucen opera omnia mit der senes II
(Opera Latina) und der series III (Correspondance de Martin Bucer).
Mitglieder der Kommission:
die ordentlichen Mitglieder der Akademie Martin Heckel, Gottfried Seebaß (Vorsit-
zender) und Eike Wolgast; das korrespondierende Mitglied Werner Besch; Prof. Dr.
Matthieu Arnold, Straßburg; Prof Dr. Cornelis Augustijn, Amsterdam; Prof. Dr. Mar-
tin Greschat, Münster/W; Prof. Dr. Marc Lienhard, Straßburg.
Ehrenmitglied: Prof. Dr. Robert Stupperich, Münster/W (f).
Leiter der Forschungsstelle: Prof. Dr. Gottfried Seebaß.
Mitarbeiter: Dr. Stephen E. Buckwalter, Dr. Thomas Wilhelmi.
Im Berichtzeitraum führte Dr. Buckwalter die Arbeiten am 8. Band der Deutschen
Schriften weiter, der die bisher nicht edierten Abendmahlsschriften der Jahre 1529
bis 1541 umfassen wird.Verzögert wurde die Fertigstellung des Bandes dadurch, daß
im September eine bisher unbekannte Abschrift des für diesen Band vorgesehenen
Abendmahlsgutachtens Bucers für den Churer Reformator Johannes Comander
vom Oktober 1539 entdeckt wurde. Da keine der drei bisher berücksichtigten
Handschriften einen restlos zufriedenstellenden Text dieses wichtigen Gutachtens
bietet, war die Einarbeitung der bereits am 2. April 1540 erstellten und in der Biblio-
theque des Pasteurs in Neuchätel anonym überlieferten Abschrift unerläßlich. Dar-
über hinaus wurde eine Abendmahlsschrift Bucers für den Augsburger Rat vom
August 1538 ebenfalls in den bevorstehenden Band neu aufgenommen. Zwar war
diese bei der ursprünglichen Planung des Bandes bereits bekannt, doch aufgrund
ihres Briefcharakters zunächst außer acht gelassen worden. Eine erneute Betrachtung
der Schrift vor dem Hintergrund der bereits in den Band aufgenommenen Gutach-
ten führte zu der Erkenntnis, daß sie eine hilfreiche Ergänzung zu einer Abhandlung
Bucers für Augsburg vom Oktober 1533 sowie einen erhellenden Vergleichspunkt
für ein fast zeitgleiches Gutachten Bucers für die Zürcher Prediger vom April 1538
darstellt. Somit umfaßt der demnächst erscheinende Band insgesamt zehn Stücke, die
ein repräsentatives Bild des abendmahlstheologischen Denkens Bucers der Jahre
1529 bis 1541 zu bieten vermögen.
Eine wohl kurz vor dem 20. Februar 1529 von Bucer im Namen der Straß-
burger Prediger formulierte Eingabe an den Rat, in welcher die Abschaffung der alt-
gläubigen Messe — zu dieser Zeit ein vordringliches Ziel aller Reformatoren - gefor-
dert wird, eröffnet den Band. Es folgen zwei Abendmahlsbekenntnisse, eins für den
Speyerer Reichstag von 1529, ein anderes für die Schweinfurter Verhandlungen von
1532. Beide stehen im Zeichen der reichspolitischen Bemühungen Straßburgs, die
Isolation der oberdeutschen Reichsstädte zu überwinden und eine Anbindung an
Kursachsen zu erreichen. Diese Bekenntnisse verdeutlichen die unmittelbare politi-
sche Brisanz der bahnbrechenden abendmahlstheologischen Vorstöße Bucers dieser
Jahre. Inwiefern die Jahre von 1532 bis 1534, die im Grunde von einer allmählichen