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Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]
Jahrbuch ... / Heidelberger Akademie der Wissenschaften: Jahrbuch 2004 — 2004

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I. Das Geschäftsjahr 2004
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Antrittsreden
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Stürner, Rolf: Antrittsrede vom 10. Juli 2004
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https://doi.org/10.11588/diglit.66960#0125
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Rolf Stürner | 137

be, grenzüberschreitende Konstruktionen solcher Finanzprozdukte in wissenschaft-
lichen Beiträgen zu analysieren und zu begutachten, aber auch neue Konstruktionen
hoher Sicherheit zu entwickeln und an der Umgestaltung nationalen Rechts mitzu-
wirken. Dies führte auch zu Arbeiten in zahlreichen fremden Rechtsordnungen,
ihrer wechselseitigen Verknüpfung und zu vielfältigen Kontakten mit ausländischen
Kollegen. Vor allem aber müssen sich solche Konstruktionen dem kritischen Blick
örtlicher Großsozietäten stellen, die für ihre Umsetzung haftend einstehen, und dem
Urteil der Rating-Agenturen und Finanzdienstleistungsaufsicht. Die Beträge, die mit
solchen Produkten bewegt werden, sind gewaltig, diese Produkte sind mehr und
mehr das Rückgrat der Finanzmärkte und eine wichtige Basis der Volkswirtschaft.
Wer sich mit diesem Gebiet befasst, spürt allerdings nicht nur den etwas kindlichen,
vielleicht sogar kindischen Stolz auf sein funktionierendes Produkt, sondern er wird
auch der Gefahren gewahr, die schwer durchschaubare Risikoauslagerungen und
Risikoverteilungen für eine Volkswirtschaft und die Weltwirtschaft insgesamt mit sich
bringen. Es wird Aufgabe der Zukunft sein, in Zusammenarbeit mit Bankanalysten
und Mathematikern diese Risiken besser zu analysieren und zu bewältigen.
Lassen Sie mich meine Präsentation beschließen mit der kurzen Schilderung
eines dritten innovativen Arbeitsfeldes, der Prozessrechtsvergleichung. Die Beschäfti-
gung mit fremden Prozessrechten führte zunächst zu engeren Kontakten mit dem
französischen Sprachraum in Gestalt der Suisse Romande, wo Schweizer Bankjuri-
sten im Konflikt mit US-amerikanischen Aufsichtsbehörden auf meine rechtsver-
gleichenden Arbeiten aufmerksam geworden waren und zu Tagungen einluden, was
dann letztlich zu einer zweijährigen Gastprofessur an der Universität Genf führte.
Unidroit, Rom, eine weltweite Staatenorganisation zur Rechtsharmonisierung,
beauftragte mich später mit einem Gutachten zur Frage, ob in Zusammenarbeit mit
dem American Law Institute, der vielleicht wichtigsten inneramerikanischen
Rechtsharmonisierungsinstitution, die Entwicklung weltweit akzeptabler Principles
of Transnational Civil Procedure sinnvoll erscheine. Auf der Basis dieser Stellung-
nahme setzten beide Institutionen Arbeitsgruppen em, die diese Grundregeln für
transnationale Streitigkeiten entwickeln sollten. Als Berichterstatter von Unidroit
konnte ich in langer Zusammenarbeit mit dem US-amerikanischen Partner und den
Mitgliedern der Arbeitsgruppen aus aller Welt diese Regeln entwerfen helfen, die
nunmehr dieses Jahr von Unidroit in Rom und dem American Law Institute in
Washington verabschiedet worden sind. Diese internationale Zusammenarbeit führte
zur Einladung als Gastprofessor an der Harvard Law School, wo ich wiederholt Vor-
lesungen im Amerikanischen internationalen Prozessrecht halten und damit meine
Kenntnisse und Erfahrungen vertiefen konnte. Die Bekanntschaft mit den amerika-
nischen Kollegen ermöglichte eine lockere Kooperation meiner Freiburger Fakultät
mit der Harvard Law School: Jeden Sommer präsentieren sich einige Kollegen aus
Harvard in einer Vorlesungsreihe unseren Freiburger Studenten, sind von deren
Niveau — auch in schriftlichen Prüfungen — sehr angetan und kommen sehr gerne
nach Freiburg. Inzwischen ist aus dieser Zusammenarbeit die wahrscheinlich erste
ausführliche wissenschaftliche Darstellung eines deutschen Rechtsgebiets in engli-
scher Sprache und aus anglo-amerikanischer rechtsvergleichender Sicht entstanden,
 
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