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TÄTIGKEITSBERICHTE
in Bonn im Druck erscheinen. Er geht in diesem Werk in aller Ausführlichkeit und
Beharrlichkeit auf die heftigen Angriffe em, die in den Jahren 1543 und 1544 von
dem Kölner Domkapitel und dessen Wortführer Johannes Gropper und Eberhard
Billick auf seinen 1543 im Auftrag des Kölner Erzbischofs Hermann von Wied
erstellten Reformationsentwurf („Einfaltigs Bedencken“, ediert in Band 11,1) und
die beiden 1543 publizierten Verteidigungsschriften (ediert in Band 11,1 und 11,2)
gemacht hatte. Im wesentlichen ist Bucers „Bestendige Verantwortung auß der Hei-
ligen Schnfft vnd war Catholischer Lehre“ eine Entgegnung auf die „Christliche
und Catholische Gegenbenchtung ... wider das Buch der gnanter Reformation“, die
Johannes Gropper im Namen des Kölner Domkapitels im Februar 1544 in Köln
publiziert hatte. Bucer folgt bei seiner Entgegnung im wesentlichen der Reihen-
folge in Groppers Werk. Bucer zieht in seiner detaillierten und weit ausholenden
Argumentation immer wieder die «Alten Väter», also die ersten Kirchenväter (wie
Ambrosius, Augustin, Basilius, Chrysostomus, Cyprian, Eusebius), heran, wie er dies
auch in manchen anderen seiner Werke tut und wie das auch Gropper in seiner
erwähnten Schrift ausgiebig getan hatte. Mit den Schriften dieser Kirchenväter und
selbstverständlich auch mit der Bibel und dem Kirchenrecht belegt er die Richtig-
keit seiner Auffassungen und wird nicht müde, den Altgläubigen klar zu machen, dass
sie sich im Laufe der Jahrhunderte von der lauteren Wahrheit nach und nach ent-
fernt hätten: beim Abendmahl wie mit der Verehrung der Heiligen und manch ande-
rem.
Von Bucers „Bestendiger Verantwortung“ ist erstaunlicherweise em Teil der
Druckvorlage erhalten geblieben (im Fürstlich Wiedischen Archiv in Neuwied). Das
Manuskript wurde von zwei oder drei uns nicht bekannten (Straßburger?) Schrei-
bern erstellt und enthält etliche Korrekturen und Ergänzungen von der Hand
Bucers. Außerdem enthält es Anstreichungen des Setzers in Bonn. Zur Erforschung
der Sprachform bei Bucer (und der zahlreichen Eingriffe der Setzer) ist diese Druck-
vorlage wertvoll.
Während der Drucklegung des umfangreichen Werkes kam es an manchen
Stellen zu Veränderungen im Satz und auch im Inhalt. Diese müssen auf nachträg-
liche Abänderungen Bucers und vor allem auf Anderungswünsche Hermanns von
Wied zurückgeführt werden. Im wesentlichen gibt es drei Druckvarianten der
, ,B estendigen Verantwortung1 ‘.
Im Jahr 1545 gingen die Auseinandersetzungen in Köln weiter: Eingaben an
den Landtag, an die Kurfürsten, an den Kaiser, an die Kurie. Bucer, der seit Ende
August 1543 nicht mehr in Bonn weilte, nahm daran nicht mehr aktiv teil; von
Strassburg aus konnte er dies ja auch nicht mehr ohne weiteres tun. Der Erzbischof,
der von seinen Reformplänen nicht lassen wollte, geriet in diesem Jahr zunehmend
in Bedrängnis. Er wurde angeschwärzt, umgangen und isoliert. Im Jahr 1546 wurde
er durch die Einsetzung eines Koadjutors teilweise entmachtet; im Januar 1547
wurde er formell abgesetzt. Damit fand der Kölner Reformationsversuch sein ein-
deutiges Ende.
Zwei Hilfskräfte vollendeten im Berichtjahr die Datenbank, die alle Stellen-
nachweise von Kirchenvätern und des Kirchenrechts umfaßt, die in den bisher
TÄTIGKEITSBERICHTE
in Bonn im Druck erscheinen. Er geht in diesem Werk in aller Ausführlichkeit und
Beharrlichkeit auf die heftigen Angriffe em, die in den Jahren 1543 und 1544 von
dem Kölner Domkapitel und dessen Wortführer Johannes Gropper und Eberhard
Billick auf seinen 1543 im Auftrag des Kölner Erzbischofs Hermann von Wied
erstellten Reformationsentwurf („Einfaltigs Bedencken“, ediert in Band 11,1) und
die beiden 1543 publizierten Verteidigungsschriften (ediert in Band 11,1 und 11,2)
gemacht hatte. Im wesentlichen ist Bucers „Bestendige Verantwortung auß der Hei-
ligen Schnfft vnd war Catholischer Lehre“ eine Entgegnung auf die „Christliche
und Catholische Gegenbenchtung ... wider das Buch der gnanter Reformation“, die
Johannes Gropper im Namen des Kölner Domkapitels im Februar 1544 in Köln
publiziert hatte. Bucer folgt bei seiner Entgegnung im wesentlichen der Reihen-
folge in Groppers Werk. Bucer zieht in seiner detaillierten und weit ausholenden
Argumentation immer wieder die «Alten Väter», also die ersten Kirchenväter (wie
Ambrosius, Augustin, Basilius, Chrysostomus, Cyprian, Eusebius), heran, wie er dies
auch in manchen anderen seiner Werke tut und wie das auch Gropper in seiner
erwähnten Schrift ausgiebig getan hatte. Mit den Schriften dieser Kirchenväter und
selbstverständlich auch mit der Bibel und dem Kirchenrecht belegt er die Richtig-
keit seiner Auffassungen und wird nicht müde, den Altgläubigen klar zu machen, dass
sie sich im Laufe der Jahrhunderte von der lauteren Wahrheit nach und nach ent-
fernt hätten: beim Abendmahl wie mit der Verehrung der Heiligen und manch ande-
rem.
Von Bucers „Bestendiger Verantwortung“ ist erstaunlicherweise em Teil der
Druckvorlage erhalten geblieben (im Fürstlich Wiedischen Archiv in Neuwied). Das
Manuskript wurde von zwei oder drei uns nicht bekannten (Straßburger?) Schrei-
bern erstellt und enthält etliche Korrekturen und Ergänzungen von der Hand
Bucers. Außerdem enthält es Anstreichungen des Setzers in Bonn. Zur Erforschung
der Sprachform bei Bucer (und der zahlreichen Eingriffe der Setzer) ist diese Druck-
vorlage wertvoll.
Während der Drucklegung des umfangreichen Werkes kam es an manchen
Stellen zu Veränderungen im Satz und auch im Inhalt. Diese müssen auf nachträg-
liche Abänderungen Bucers und vor allem auf Anderungswünsche Hermanns von
Wied zurückgeführt werden. Im wesentlichen gibt es drei Druckvarianten der
, ,B estendigen Verantwortung1 ‘.
Im Jahr 1545 gingen die Auseinandersetzungen in Köln weiter: Eingaben an
den Landtag, an die Kurfürsten, an den Kaiser, an die Kurie. Bucer, der seit Ende
August 1543 nicht mehr in Bonn weilte, nahm daran nicht mehr aktiv teil; von
Strassburg aus konnte er dies ja auch nicht mehr ohne weiteres tun. Der Erzbischof,
der von seinen Reformplänen nicht lassen wollte, geriet in diesem Jahr zunehmend
in Bedrängnis. Er wurde angeschwärzt, umgangen und isoliert. Im Jahr 1546 wurde
er durch die Einsetzung eines Koadjutors teilweise entmachtet; im Januar 1547
wurde er formell abgesetzt. Damit fand der Kölner Reformationsversuch sein ein-
deutiges Ende.
Zwei Hilfskräfte vollendeten im Berichtjahr die Datenbank, die alle Stellen-
nachweise von Kirchenvätern und des Kirchenrechts umfaßt, die in den bisher