Evangelische Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts
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Der Wechsel vom lateinischen zum deutschen Registerteil hatte eingehende
konzeptionelle Überlegungen notwendig gemacht. Die daraus gewonnenen Richt-
linien für die Bearbeitung des deutschen Materials haben sich bewährt, wurden aber
bis zum Abschluß der Redaktion des ersten Bandes weiterentwickelt und verfeinert.
Die Stichwörter werden nicht mehr wie beim lateinischen Sachregister in Wort-
familien geboten, sondern in rein alphabetischer Reihenfolge. Da es sich nicht um
einen Wortindex handelt, sondern um ein Sachregister, werden die Stichwörter in
der heutigen Sprachform angesetzt. Solchen Stichwörtern, die mißverständlich sein
könnten, werden Worterklärungen beigegeben. Die zahlreichen Zitate in den größe-
ren Artikeln, die die Belege in einer sachlichen Ghederung anfuhren, geben einen
Eindruck von der originalen Sprachgestalt und von den Sachzusammenhängen, in
denen das Stichwort vorkommt.
Der dritte Band ist 2005 erschienen. Neue Artikel wurden im Jahre 2005 vor
allem für den vierten Band erstellt. Die Redaktion des vierten Bandes hat begon-
nen. Auch für den fünften Band wurden Artikel fertiggestellt. Damit nimmt die Ver-
öffentlichung des deutschen Sachregisters ihren vorgesehenen Gang.
15. Evangelische Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts
Edition der Evangelischen Kirchenordnungen des 16. Jahrhunderts, in Fortsetzung
des 1902 von Emil Sehling begonnenen Editionsprojekts.
Mitglieder der Kommission:
die ordentlichen Mitglieder der Akademie Dieter Mertens, Gottfried Seebaß, Heri-
bert Smolinsky, Eike Wolgast (Vorsitzender); Prof. Dr. Irene Dingel, Mainz; Prof.
Luise Schorn-Schütte, Frankfurt a.M.
Leiter der Forschungsstelle: Prof. Dr. Gottfried Seebaß.
Mitarbeiter: Dr. Sabine Arend; Pfr. Dr. Thomas Bergholz.
In den Territorien, die sich der Reformation zuwandten, nahmen die Landesherren
und reichsstädtischen Magistrate die Umsetzung der neuen Lehre vor. Zu diesem
Zweck erließen sie Ordnungen, die den gesamten Bereich des kirchlichen Lebens
von der Gottesdienstfeier über die Armenversorgung bis hm zum Eherecht regelten.
Mit der Edition der Evangelischen Kirchenordnungen des 16. Jahrhunderts wird seit
Mai 2002 an die Editionsarbeit des Erlanger Juristen Emil Sehling angeknüpft.
Zu Jahresbeginn wurde als erster Band der Forschungsstelle Bd. XVI „Baden-
Württemberg II“ veröffentlicht. Er umfasst die Kirchenordnungen des Herzogtums
Württemberg und der Markgrafschaft Baden, die Ordnungen der Grafschaft
Limpurg sowie der Herrschaften Kinzigtal und Neckarbischofsheim. Der Band
wurde der Öffentlichkeit am 10. März in der Schlosskapelle des Alten Schlosses
in Stuttgart in Anwesenheit von dem Präsidenten der Akademie, Peter Graf
Kielmansegg, Dr. Ulrich Fischer, Landesbischof der Evangelischen Landeskirche in
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Der Wechsel vom lateinischen zum deutschen Registerteil hatte eingehende
konzeptionelle Überlegungen notwendig gemacht. Die daraus gewonnenen Richt-
linien für die Bearbeitung des deutschen Materials haben sich bewährt, wurden aber
bis zum Abschluß der Redaktion des ersten Bandes weiterentwickelt und verfeinert.
Die Stichwörter werden nicht mehr wie beim lateinischen Sachregister in Wort-
familien geboten, sondern in rein alphabetischer Reihenfolge. Da es sich nicht um
einen Wortindex handelt, sondern um ein Sachregister, werden die Stichwörter in
der heutigen Sprachform angesetzt. Solchen Stichwörtern, die mißverständlich sein
könnten, werden Worterklärungen beigegeben. Die zahlreichen Zitate in den größe-
ren Artikeln, die die Belege in einer sachlichen Ghederung anfuhren, geben einen
Eindruck von der originalen Sprachgestalt und von den Sachzusammenhängen, in
denen das Stichwort vorkommt.
Der dritte Band ist 2005 erschienen. Neue Artikel wurden im Jahre 2005 vor
allem für den vierten Band erstellt. Die Redaktion des vierten Bandes hat begon-
nen. Auch für den fünften Band wurden Artikel fertiggestellt. Damit nimmt die Ver-
öffentlichung des deutschen Sachregisters ihren vorgesehenen Gang.
15. Evangelische Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts
Edition der Evangelischen Kirchenordnungen des 16. Jahrhunderts, in Fortsetzung
des 1902 von Emil Sehling begonnenen Editionsprojekts.
Mitglieder der Kommission:
die ordentlichen Mitglieder der Akademie Dieter Mertens, Gottfried Seebaß, Heri-
bert Smolinsky, Eike Wolgast (Vorsitzender); Prof. Dr. Irene Dingel, Mainz; Prof.
Luise Schorn-Schütte, Frankfurt a.M.
Leiter der Forschungsstelle: Prof. Dr. Gottfried Seebaß.
Mitarbeiter: Dr. Sabine Arend; Pfr. Dr. Thomas Bergholz.
In den Territorien, die sich der Reformation zuwandten, nahmen die Landesherren
und reichsstädtischen Magistrate die Umsetzung der neuen Lehre vor. Zu diesem
Zweck erließen sie Ordnungen, die den gesamten Bereich des kirchlichen Lebens
von der Gottesdienstfeier über die Armenversorgung bis hm zum Eherecht regelten.
Mit der Edition der Evangelischen Kirchenordnungen des 16. Jahrhunderts wird seit
Mai 2002 an die Editionsarbeit des Erlanger Juristen Emil Sehling angeknüpft.
Zu Jahresbeginn wurde als erster Band der Forschungsstelle Bd. XVI „Baden-
Württemberg II“ veröffentlicht. Er umfasst die Kirchenordnungen des Herzogtums
Württemberg und der Markgrafschaft Baden, die Ordnungen der Grafschaft
Limpurg sowie der Herrschaften Kinzigtal und Neckarbischofsheim. Der Band
wurde der Öffentlichkeit am 10. März in der Schlosskapelle des Alten Schlosses
in Stuttgart in Anwesenheit von dem Präsidenten der Akademie, Peter Graf
Kielmansegg, Dr. Ulrich Fischer, Landesbischof der Evangelischen Landeskirche in