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Sonntag, Jörg [Hrsg.]; Ziegler, Thomas A. [Bearb.]
Die Gesetzgebung der Cauliten im 13. Jahrhundert: ausgewählte Zeugnisse ihrer Verfassung : Edition und Übersetzung — Klöster als Innovationslabore, Band 10: Regensburg: Schnell + Steiner, 2022

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https://doi.org/10.11588/diglit.72132#0174
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173

B.ii: Wo auf Reisen geschickte Brüder
SCHWEIGEN SOLLEN
Ein Bruder, der auf Reisen ist, schweige in allen Kirchen, zur Speisung und nach
der Komplet. Er benehme sich überall wie ein auf Reisen geschickter Mönch, nur
dass er, abgesehen von Freitagen und besonderen Fasttagen, nicht gehalten ist zu
fasten. Wenn er mit einem Mönch reist, benehme er sich, wie ihm geheißen.61

B.12: Vom Essen

Sie nehmen die gleichen Mahlzeiten zu sich wie die Mönche, die gesunden (Kon-
versen) wie die gesunden (Mönche), zur Ader gelassene (Konversen) wie zur Ader
gelassene (Mönche), kranke (Konversen) wie kranke (Mönche); die im Kloster
sind in gleicher Menge und zur gleichen Zeit.62

B.13: Vom Gewand
Das Gewand bestehe aus Umhang, Tuniken, hohe Schuhen, Gamaschen, Werk-
tagsschuhen, einem Kapuzenmantel, der die Schultern und Brust ganz bedeckt,
und Fellen (grob und einfach). Wenn es einem Prior so scheint, dass einiger die-
ser groben Felle, die schon alt sind, bearbeitet (gefüttert) werden sollen, geschehe
dies nur mit alten und gewöhnlichen Lumpen.63

61 vgl. Usus Conversorum, 14, S. 72.

62 vgl. Usus Conversorum, 15, S. 73.

63 vgl. Usus Conversorum, 16, S. 73-74.
 
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