Metadaten

Burkhardt, Julia; Thomas; Burkhardt, Julia [Hrsg.]
Von Bienen lernen: das "Bonum universale de apibus" des Thomas von Cantimpré als Gemeinschaftsentwurf : Analyse, Edition, Übersetzung, Kommentar (Teilband 1): Analyse und Anhänge — Regensburg: Schnell + Steiner, 2020

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.56852#0407
Lizenz: Freier Zugang - alle Rechte vorbehalten
Überblick
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
406

Anhänge

scheint dieser seiner Tante ein weiteres Mal, um ihr zu danken und zu berichten, dass
er bereits dem Fegefeuer entronnen sei.
11,53,20
Durch Fasten für die Verstorbenen kann die Strafe Gottes gemildert werden.
11,53,21
Bericht über die Mutter eines jungen Mannes in Löwen, die, als dieser krank im Ster-
ben liegt, einen Priester holt, dem er reumütig all seine Sünden beichtet. Nach seinem
Tod fährt sie fünf Jahre fort, für ihren Sohn zu fasten, woraufhin dieser ihr erscheint,
um ihr auszurichten, dass er nun, da er alle seine Strafen ertragen habe, zur Ruhe über-
gehen könne.
11,53,22
Mit nächtlichen Gebeten oder anderen körperlichen Anstrengungen für die Verstorbe-
nen soll solange fortgefahren werden, bis man sich deren Erlösung gewiss ist.
11,53,23
Bericht über Graf Ludwig von Loon, der nach seinem Tod der Jungfrau Christina er-
scheint und von den Strafen berichtet, die er im Fegefeuer für seine Sünden zu erdulden
habe. Christina verspricht daraufhin, die Hälfte seiner Strafen zu übernehmen, sodass
sie vor ihrem Tod Zeugin des Übergangs des Grafen ins Himmelreich wird.
11,53,24
Durch Almosen können die Verstorbenen von ihren Sünden befreit werden.
11,53,25
Bericht über einen Ritter im Heer Karls des Großen, der einem Vetter in seinem Testa-
ment aufträgt, sein Pferd nach seinem Tod zu verkaufen und den Erlös gänzlich für sein
Seelenheil auszugeben. Weil der Vetter die Wünsche seines Onkels missachtet und das
Pferd nach dessen Tod behält, werden ihm die Strafen übertragen, die der Ritter seinet-
wegen im Fegefeuer erleiden musste.
11,53,26
Wenn zurückgegeben wird, was die Verstorbenen geraubt oder zu Unrecht besessen
haben, können deren Sünden erlassen werden.
11,53,27
Bericht über einen Mann, der nach seinem Tod einem Diener erscheint, dem er auf-
trägt, dafür zu sorgen, dass seine Schulden bei einem Schmied in der Nachbarschaft
beglichen werden.
11,53,28
Durch die Feier von Messen können die Verstorbenen von ihrer Schuld erlöst werden.
11,53,29
Nach Papst Gregor I. wird derjenige vom Fegefeuer erlöst, für den dreißig Tage lang das
Sakrament des Leibes Christi auf dem Altar dargeboten wurde.
11,53,30
Bericht über einen verschwenderischen Herzog, der, durch eine Predigt geläutert, sei-
nen Lebenswandel ändert und einen großen Teil seines Vermögens für Almosen und
Seelenmessen aufwendet. Als der König, aufgehetzt von den um ihre Stellung fürch-
tenden Edlen des Herzogs, gegen diesen zu Felde zieht, stellt Gott dem Herzog ein Heer
 
Annotationen
© Heidelberger Akademie der Wissenschaften