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Über das Bauwerk Gottes - 137. Kapitel
459
137. Was also? Soll der Bischof etwa deswegen schweigen? Soll etwa
deshalb derjenige aufhören, zu rufen, dem gesagt wurde: Rufe, höre nicht
auf! Fern sei es! Wenn nämlich um der Vermeidung eines Gemetzels willen
keine Exkommunikation geschehen kann, gibt es gemäß den Gesetzen der
Väter viele andere Arten von Strafen, die gleichsam wie manche Heiltränke 5
nicht das Erbrechen hervorrufen, nicht das, was krank ist, völlig ausstoßen,
sondern unter gewissen Schmerzen in den Eingeweiden innerlich heilen.
Auf diese Weise können Kleriker heilbringend und zu ihrer Heilung
innerhalb der Kirche gemartert werden, wenn sie - weil man sie wegen der
Menge nicht exkommunizieren darf, jedoch auch nicht dulden darf wegen 10
ihres regelwidrigen Lebenswandels und ihrer offensichtlichen
Schändlichkeit - von ihrem Amt unbeschadet der Laienkommunion
suspendiert werden und den untergebenen Pfarrgemeinden durch
öffentliches Verbot deren Anhörung und Gehorsam gegenüber diesen
verboten wird; besonders wenn es solche Kleriker sind, welche die alten 15
Väter verurteilen und denen sie das Amt entziehen, so wie sie auf der
Synode von Chalcedon189 allen ohne Bindung an eine Kirche Geweihten das
Amt entziehen, so wie viele Heilige die Simonisten und Nikolaiten
verurteilen. Was aber die Vikare und Mietlinge und alle anderen angeht, die
eine Kirche innehaben, die sie nicht durch Wahl, sondern durch die Gabe 20
eines Laien erlangt haben: da sie, wie der heilige Ambrosius190 bekräftigt,
nicht rechtmäßige Ehemänner, sondern Ehebrecher sind, welcher Bischof
dürfte sie nicht von der Ehe mit der Kirche femhalten, wenn er wie der
Apostel um die ihm Anvertrauten mit göttlichem Eifer eifert? All diese
könnten von ihren Irrlehren durch eine zweifache Ermahnung zurückgerufen 25
und in den einzelnen Taufkirchen zu einer apostolischen Lebensführung
gemäß der Regel eingeladen werden, damit das durch das apostolische
Glaubensbekenntnis unterrichtete Kirchenvolk im ganzen Bistum von
apostolisch Lebenden geleitet wird und sich überall vor der apostatischen
Abspaltung hütet. Solche nämlich dienen nicht Christus dem Herrn, sondern 30
ihrem eigenen Bauch und verführen durch süßliche Predigten die Übrigen.
189> Synode von Chalcedon von 451 (s. Kap. 53, Anm. 87). Vgl. Mansi 6, c. 6, Sp. 1226 /227'.
Siehe Autoritäten, TeilbandII, S. 126 (fol. 50v). | i90~> Ambrosius von Mailand (s. Kap. 14, Anm.
21).
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Über das Bauwerk Gottes - 137. Kapitel
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137. Was also? Soll der Bischof etwa deswegen schweigen? Soll etwa
deshalb derjenige aufhören, zu rufen, dem gesagt wurde: Rufe, höre nicht
auf! Fern sei es! Wenn nämlich um der Vermeidung eines Gemetzels willen
keine Exkommunikation geschehen kann, gibt es gemäß den Gesetzen der
Väter viele andere Arten von Strafen, die gleichsam wie manche Heiltränke 5
nicht das Erbrechen hervorrufen, nicht das, was krank ist, völlig ausstoßen,
sondern unter gewissen Schmerzen in den Eingeweiden innerlich heilen.
Auf diese Weise können Kleriker heilbringend und zu ihrer Heilung
innerhalb der Kirche gemartert werden, wenn sie - weil man sie wegen der
Menge nicht exkommunizieren darf, jedoch auch nicht dulden darf wegen 10
ihres regelwidrigen Lebenswandels und ihrer offensichtlichen
Schändlichkeit - von ihrem Amt unbeschadet der Laienkommunion
suspendiert werden und den untergebenen Pfarrgemeinden durch
öffentliches Verbot deren Anhörung und Gehorsam gegenüber diesen
verboten wird; besonders wenn es solche Kleriker sind, welche die alten 15
Väter verurteilen und denen sie das Amt entziehen, so wie sie auf der
Synode von Chalcedon189 allen ohne Bindung an eine Kirche Geweihten das
Amt entziehen, so wie viele Heilige die Simonisten und Nikolaiten
verurteilen. Was aber die Vikare und Mietlinge und alle anderen angeht, die
eine Kirche innehaben, die sie nicht durch Wahl, sondern durch die Gabe 20
eines Laien erlangt haben: da sie, wie der heilige Ambrosius190 bekräftigt,
nicht rechtmäßige Ehemänner, sondern Ehebrecher sind, welcher Bischof
dürfte sie nicht von der Ehe mit der Kirche femhalten, wenn er wie der
Apostel um die ihm Anvertrauten mit göttlichem Eifer eifert? All diese
könnten von ihren Irrlehren durch eine zweifache Ermahnung zurückgerufen 25
und in den einzelnen Taufkirchen zu einer apostolischen Lebensführung
gemäß der Regel eingeladen werden, damit das durch das apostolische
Glaubensbekenntnis unterrichtete Kirchenvolk im ganzen Bistum von
apostolisch Lebenden geleitet wird und sich überall vor der apostatischen
Abspaltung hütet. Solche nämlich dienen nicht Christus dem Herrn, sondern 30
ihrem eigenen Bauch und verführen durch süßliche Predigten die Übrigen.
189> Synode von Chalcedon von 451 (s. Kap. 53, Anm. 87). Vgl. Mansi 6, c. 6, Sp. 1226 /227'.
Siehe Autoritäten, TeilbandII, S. 126 (fol. 50v). | i90~> Ambrosius von Mailand (s. Kap. 14, Anm.
21).