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Über das Bauwerk Gottes - 151. Kapitel
481
Verwalter, wenn er von der Kirche und in seiner Kirche einen guten Ruf
wegen guter Verwaltung hatte, ein Wohlgeruch war, der wie Stephan, der
Diener der Witwen und Waisen, gekrönt werden würde, oder sicherlich,
falls er wegen eines Diebstahls oder irgendeiner Schändlichkeit in
schlechten Ruf geriet, mit der Schmach des Diebes Judas und des 5
unzüchtigen Nikolaus gekennzeichnet und vom Dienst verstoßen werden
würde.202 Deshalb ist über eine solche Verwaltung die Zeugenschaft der
Kirche notwendig, deren armen Söhnen und Töchtern dieser Anteil unter
der Mitwisserschaft aller übertragen werden muss. Deshalb sagte Papst
Gelasius203 in seinen Dekreten: Wenngleich der Bischof offensichtlich dem 10
göttlichen Gericht zeigen wird, dass er den für die Armen bestimmten Anteil
an diese ausgeteilt hat, muss es dennoch, gemäß dem, was geschrieben steht
„damit sie Eure guten Werke sehen und Euren Vater preisen, der im
Himmel ist“, auch durch Bezeugung in der Gegenwart verkündet und zur
Mehrung des guten Rufes nicht verschwiegen werden. Derselbe an den 15
Archidiakon Justinus und an Faustus: Die Oblationen und die Abgaben der
Landgüter sollen in vier Teile geteilt werden, so dass der Bischof den
ersten für sich nimmt, den zweiten an die Kleriker nach seinem Urteil und
seiner Wahl verteilt, den dritten an die Armen unter der Zeugenschaft aller
ausgeben lässt. Hat nicht dieser weise Baumeister das Quelltor errichtet? 20
202> ygi Act 6, 5. | 203> Gelasius L, Papst (492--496) (s. Kap. 71, Anm. 103). Siehe Autoritäten,
Teilband II, S. 110 (fol. 42v).
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Über das Bauwerk Gottes - 151. Kapitel
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Verwalter, wenn er von der Kirche und in seiner Kirche einen guten Ruf
wegen guter Verwaltung hatte, ein Wohlgeruch war, der wie Stephan, der
Diener der Witwen und Waisen, gekrönt werden würde, oder sicherlich,
falls er wegen eines Diebstahls oder irgendeiner Schändlichkeit in
schlechten Ruf geriet, mit der Schmach des Diebes Judas und des 5
unzüchtigen Nikolaus gekennzeichnet und vom Dienst verstoßen werden
würde.202 Deshalb ist über eine solche Verwaltung die Zeugenschaft der
Kirche notwendig, deren armen Söhnen und Töchtern dieser Anteil unter
der Mitwisserschaft aller übertragen werden muss. Deshalb sagte Papst
Gelasius203 in seinen Dekreten: Wenngleich der Bischof offensichtlich dem 10
göttlichen Gericht zeigen wird, dass er den für die Armen bestimmten Anteil
an diese ausgeteilt hat, muss es dennoch, gemäß dem, was geschrieben steht
„damit sie Eure guten Werke sehen und Euren Vater preisen, der im
Himmel ist“, auch durch Bezeugung in der Gegenwart verkündet und zur
Mehrung des guten Rufes nicht verschwiegen werden. Derselbe an den 15
Archidiakon Justinus und an Faustus: Die Oblationen und die Abgaben der
Landgüter sollen in vier Teile geteilt werden, so dass der Bischof den
ersten für sich nimmt, den zweiten an die Kleriker nach seinem Urteil und
seiner Wahl verteilt, den dritten an die Armen unter der Zeugenschaft aller
ausgeben lässt. Hat nicht dieser weise Baumeister das Quelltor errichtet? 20
202> ygi Act 6, 5. | 203> Gelasius L, Papst (492--496) (s. Kap. 71, Anm. 103). Siehe Autoritäten,
Teilband II, S. 110 (fol. 42v).