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Gerhohus; Becker, Julia [Hrsg.]; Insley, Thomas [Übers.]
Gerhoch von Reichersberg, Opusculum de aedificio Dei: die¬ Apostel als Ideal : Edition, Übersetzung, Kommentar (Teilband 1): Einleitung, Verzeichnisse und Edition mit Übersetzung Opusculum de aedificio Dei — Regensburg: Schnell + Steiner, 2020

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https://doi.org/10.11588/diglit.65331#0486
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Über das Bauwerk Gottes - 152. Kapitel

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geteilt werden, sondern sie befehlen gemäß den Satzungen der Kanones,
dass sowohl die Abgaben der kirchlichen Güter als auch die Zehnten selbst
in vier Viertel geteilt werden sollen.206
153. Das Viertel, das dem Bischof zusteht, kann, nachdem es in einer 5
Taufkirche von den übrigen Teilen abgesondert wurde, an einen vom
Bischof ausgewählten Ort gebracht werden, denn wie der heilige Gregor207
in einem Schreiben an Augustinus208, den Bischof der Engländer,
bezeugt,209 ist der Bischof verpflichtet, aus diesem Viertel für die Aufnahme
der Pilger und Fremden zu sorgen. Von diesem Viertel also kann er, wenn er 10
will, für die Ausführung der Gastfreundlichkeit etwas in der Taufkirche
zurücklassen oder er kann etwas davon an Klöster, die er als sehr
gastfreundlich kennt, für die sorgfältigere Ausübung der Pflicht der
Gastfreundlichkeit übergeben, solange er selbst lebt, natürlich so, dass er es
dem Urteil seines Nachfolgers überlässt, ob dieser sich entscheidet, so oder 15
auf angemessenere Weise zu handeln. Wenn er nämlich will, dass seine
Verleihung oder Schenkung auf ewig gültig bleibt, und er eine
Vorentscheidung für seinen Nachfolger trifft und das über die Zehnten
niedergeschriebene Testament bricht, wird, auch wenn er sich bemüht, seine
Schenkung durch irgendein neues Privileg zu sichern, nach seinem Tod die 20
gegen die Kanones vollzogene Schenkung oder Verleihung nicht Bestand
haben können, wenn sein unmittelbarer oder zweiter oder beliebig wievielter
Nachfolger diese ändern will. Niemand nämlich kann ein anderes Testament
über die Zehnten festsetzen außer diesem, das festgesetzt wurde. Dieses ist
durch die Balken und Riegel so sehr befestigt und verstärkt, dass es weder 25
über die Mönche die neuen Privilegien noch über die auf schlechte Weise
mit Zehnten und Kirchengütern belehnten Krieger die ungerechten
Rechtsansprüche der Heutigen vernichten können. Und weil sowohl die
Mönche als auch die Krieger glauben, dass eine ihnen einmal von Bischöfen

206> Siehe Autoritäten, Teilband II, S. 70 (fol. 23r). Zum Unterschied zwischen Drei- und
Vierteilung des Zehnts vgl. STUTZ, Benefizialwesen, S. 24-41. | 207> Gregor der Große, Gregor
L, Papst (590-604) (s. Kap. 1, Anm. 11). | 208> Augustinus von Canterbury (( ca. 26. Mai 605),
Bischof von London, Erzbischof von Canterbury (s. Kap. 50, Anm. 83). | 209> Gregor der Große,
Briefe XI, ep. 56a, ed. HARTMANN, MGH Epp. 2, S. 331-343. Siehe Autoritäten, Teilband II, S.
72 (fol. 23r).
 
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