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Gerhohus; Becker, Julia [Hrsg.]; Insley, Thomas [Übers.]
Gerhoch von Reichersberg, Opusculum de aedificio Dei: die¬ Apostel als Ideal : Edition, Übersetzung, Kommentar (Teilband 2): Edition mit Übersetzung Auctoritates und Anhänge — Regensburg: Schnell + Steiner, 2020

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https://doi.org/10.11588/diglit.65332#0074
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Autoritäten - Fol. 23r

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In den Dekreten Gregors84, 50. Verordnung: Gregor, römischer Papst an
Augustinus85, den Bischof von Canterbury. Es ist Brauch des apostolischen
Stuhls, Bischöfen nach ihrer Weihe die Weisung zu erteilen, dass die
Kircheneinkünfte und das, was durch die Gaben der Gläubigen dem Altar
zukommt, in vier Teile geteilt werden müssen, nämlich in einen Teil für den 5
Bischof und seine Hausgemeinschaft wegen der Gastfreundschaft und der
Beherbergung von Pilgern und Fremden, in einen zweiten Teil für den
Klerus, in einen dritten Teil für die Armen, und in einen vierten Teil für die
Instandhaltung der Kirchen. Was aber müssen wir denen, die
gemeinschaftlich leben, noch sagen über das Aufteilen der Einkünfte und 10
über die Gastfreundschaft und die Barmherzigkeit, außer dass alles, was
übrig ist, für barmherzige und geistliche Taten ausgegeben werden muss, so
wie geschrieben steht: Gebt doch, was übrig ist, als Almosen und alles ist
Euch rein?
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Neunte Verordnung des Papstes Nikolaus86: Bischof Nikolaus an alle
Bischöfe. Aus den Einkünften der Erstlingsgaben, der Zehnten und der
Oblationen soll ein Bischof vier Teile machen. Von diesen soll er einen für
sich behalten, den zweiten an den Klerus, den dritten für die Bauten und den
Schmuck der Kirche, den vierten an die Armen verteilen. Kein Laie aber 20
soll sich anmaßen, ohne Zustimmung der Bischöfe etwas davon zu haben
oder zu besitzen. Wenn sie es aber getan haben, sollen sie aus der
Gemeinschaft ausgestoßen werden.

84> Gregor der Große, Gregor I., Papst (590-604) (s. fol. 7i; Anm. 11). | ^Augustinus von
Canterbury (f ca. 26. Mai 605), Bischof von London, Erzbischof von Canterbury (s. fol. 7v,
Anm. 12). | 86> Nikolaus I., Papst (858-867) (s.fol. 17r,Anm. 63).
 
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