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Gerhohus; Becker, Julia [Hrsg.]; Insley, Thomas [Übers.]
Gerhoch von Reichersberg, Opusculum de aedificio Dei: die¬ Apostel als Ideal : Edition, Übersetzung, Kommentar (Teilband 2): Edition mit Übersetzung Auctoritates und Anhänge — Regensburg: Schnell + Steiner, 2020

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https://doi.org/10.11588/diglit.65332#0080
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Autoritäten - Fol. 23v

79

Konzil von Agde92, 28. Beschluss: Rechtmäßig von ihren Herren
freigelassene Sklaven soll die Kirche schützen, wenn es nötig ist; wenn aber
jemand diese vor einer Gerichtssitzung unter seine Gewalt bringen oder
ausplündern will oder es wagt, soll er aus der Kirche ausgestoßen werden.
5 5
Konzil von Toledo93, 73. Beschluss: Freigelassene, von wem auch immer
sie freigelassen und dem Schutz der Kirche anvertraut worden sind, so wie
es die Regeln der Väter einst festgesetzt haben, sollen von den Priestern
verteidigt und vor jeder Anmaßung geschützt werden, sei es hinsichtlich
10 ihres Status als Freie, sei es hinsichtlich des Vermögens, das offenkundig 10
ihnen gehört.
Das Leben des heiligen Gregor94, drittes Buch, 47. Kapitel: Die Freiheit
jedes Menschen verteidigte Gregor gegen die Anmaßungen der Richter
15 nichtsdestoweniger mit freien Worten. 15

Aus dem Konzil von Orange95, sechster Beschluss: Wenn irgendeiner
versucht, in einer Kirche Freigelassene oder durch ein Testament der Kirche
92> Konzil von Agde vom 10. September 506, einberufen durch Bischof Caesarius von Arles. Vgl.
LANGGÄRTNER, Art. „Caesarius“, Sp. 1361-1362. | 93> Viertes Konzil von Toledo 633, den
Vorsitz führte Bischof Isidor von Sevilla. Vgl. Mansi 10, Sp. 611-650. | 94> Gregor der Große,
Gregor L, Papst (590-604) (s. fol. 7v, Anm. 11). | 95> Konzil von Orange fArausio) 441,
beschließt die Schutzgarantie für Kirchenflüchtlinge. Vgl. Concilium Arausicanum a. 441, ed.
Munter, CCSL 148, S. 79.
 
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