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Gerhohus; Becker, Julia [Hrsg.]; Insley, Thomas [Übers.]
Gerhoch von Reichersberg, Opusculum de aedificio Dei: die¬ Apostel als Ideal : Edition, Übersetzung, Kommentar (Teilband 2): Edition mit Übersetzung Auctoritates und Anhänge — Regensburg: Schnell + Steiner, 2020

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https://doi.org/10.11588/diglit.65332#0102
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Autoritäten - Fol. 37r

101

[fol. 37r] Augustinus122 im vierten Buch gegen die Donatisten: Ich deute die
Tore der Hölle als die Laster und Sünden und sicherlich auch als die Lehren
der Häretiker, durch welche die Menschen verführt und in die Hölle geführt
werden.
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Synode von Chalcedon123, zehnter Beschluss: Einem Kleriker ist es nicht
erlaubt, in den Kirchen zweier Städte gleichzeitig eingeschrieben zu sein, in
der, in der er zuerst geweiht wurde, und in der, zu der er geflohen ist,
gleichsam zu einer bedeutenderen wegen des Strebens nach eitlem Ruhm.
Diejenigen aber, die dies tun, müssen zu ihrer Kirche, in der sie zuerst 10
geweiht wurden, zurückgerufen werden und nur dort dienen. Wenn aber
einer bereits von einer Kirche in eine andere Kirche versetzt worden ist, soll
er auf keine Weise teilhaben an dem Gut der früheren Kirche oder der
Märtyrergräber, die in dieser sind, oder der Armenhäuser oder der
Pilgerhäuser. Die heilige Synode hat beschlossen, dass diejenigen aber, die 15
nach den Beschlüssen dieser großen und allgemeinen Synode wagen,
irgendetwas von dem, was verboten worden ist, zu begehen, von ihrem
jeweiligen Weihestand zurücktreten sollen.
Gregor124 an Marinianus125, den Bischof von Ravenna: Wenn irgendein Abt 20
oder Mönch, aus welchem Kloster auch immer, ein Amt im Klerus oder
einen höheren Weihegrad erlangt, soll er im Kloster keine Amtsbefugnis
122> Augustinus (354-430), Bischof von Hippo Regius (seit 396-430), Kirchenlehrer (s. fol. lOv,
Anm. 21). | 123> Synode von Chalcedon von 451. Vgl. STOCKMEIER, Art. „Chalkedon“, Sp.
1651-1654. | 124> Gregor der Große, Gregor L, Papst (590-604) (s. fol. 7v, Anm. 11). | 125>
Marinianus, Bischof von Ravenna (595- 606). Vgl. EICH, Gregor der Große, S. 125-126.
 
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