40
Ritualbeschreibungen und Gebete I
9’
10’
11’
re. Kol. 1’
2’
3’
4’
5’
6’
7’
8’
Bemerkungen:
li. Kol. 4’
6’f.
9’
10’
re. Kol. 3’
4’-6’
[Wenn.], dann wird sich im Haus des (betreffenden) Menschen ein Todesfall ereignen. [Um]
jenes Unheil
[vorüberziehen zu lassen, ] (und) du bringst ein Totenopfer dar.
[ . Dann] sprichst du folgendermaßen:
(abgebrochen)
zu fragmentarisch für eine Übersetzung
[Er ? spricht] folgender[maßen: “.”].
Wasser aus einem [Weihwasser]gefäß [ ].
Du verspre[ngst es. (...) Mit dem Weihrauchgefäß, der Fackel (und) mit dem Weihwassergefäß]
reinigst du (ihn). Dann [kann sich das von.(ausgehende) Unheil]
dem Menschen [und seinem Hause nicht nähem (...)].
Wenn ...[ ]
zu fragmentarisch für eine Übersetzung
(abgebrochen)
Die Ergänzung dieser und der folgenden Zeile richtet sich nach S. M. Maul, BaF 18,231,Z. 23’ (Vogel-Namburbi 1),
237, Z. 32 (Vogel-Namburbi 2) und 258, Z. 12’f. (Vogel-Namburbi 4). Da die Tafeloberfläche von VAT 10078 in
Z. 4’ sehr beschädigt ist, muß die hier vorgeschlagene Ergänzung jedoch recht unsicher bleiben.
Die Salbung eines Menschen am Ende eines Löserituals ist gut bezeugt (vgl. S. M. Maul, BaF 18, 95f. sowie Text
Nr. 4, Kol. I’ 4f.; Text Nr. 5, Vs. 16; vgl. auch die Anmerkung zu Z. 10’).
Die hier vorgeschlagenen Ergänzungen richten sichnachBaF 18,449,Z. 51 (HUL UH a-di u^-um TI.LA NU TE-'su')
und nach BaF 18, 334, Z. 42 (EN TI.LA HUL NU TE-su). Vgl. auch Text Nr. 7, Rs. 6’.
Mit dem Zitat eines Omeneintrages beginnt eine neue Ritualbeschreibung (hierzu siehe BaF 18, 166).
Die Ergänzung am Zeilenanfang richtet sich nach BaF 18, 278, Z. 8’; 337, Z. 5; 357, Z. 18 und Z. 24; 358, Z. 29
und Z. 47; 359, Z. 60; 361, Z. 85; 389, Z. 6; 428, Z. 78 und Fz. A; 433, Z. 5f. Die Anweisung, ein Totenopfer
(kispum) im Rahmen eines Löserituals (nam-bür-bi) durchzuführen, ist nicht häufig belegt. Sie ist vor allem in
Löseritualen zu erwarten, deren Zweck darin besteht, Unheil femzuhalten, das sich durch das Erscheinen eines
Totengeistes ankündigt (Zu diesen Ritualen siehe J. Scurlock, Magico-medical Means of Treating Ghost-induced
Illnesses in Ancient Mesopotamia, 48f. und 178-182, Text Nr. 1-2). Das in VAT 10078, li. Kol. 9’ff. beschriebene
Ritual könnte der Verhinderung eines solchen Unheils gedient haben. Diese Annahme gewinnt dadurch erheblich
an Wahrscheinlichkeit, daß eben ein solches Löseritual (J. Scurlock, Magico-medical Means, 180f., Text Nr. 2) mit
folgendem Omeneintrag eingeleitet wird, der identisch seinkönnte mit dem Omeneintrag in VAT 10078, li. Kol. 9’:
DIS GIDIM ina E NA is-si US ina E NA US. Freilich konnten Totenopfer auch im Rahmen anderer Löserituale
durchgeführt werden. So etwa in Ritualen, durch die Unheil abgewendet werden sollte, das von Schlangen (siehe
BaF 18, 285, Z. 8’) oder von Ameisen (siehe ebd., 351, Z. 13f.) im Haus eines Menschen angezeigt worden war.
Diese in der Erde lebenden Tiere wurden wohl als Boten der Unterwelt angesehen (vgl. hierzu vor allem BaF 18,
351, Z. 9, wo die roten Ameisen explizit als “Boten” (mär sipri) angesprochen werden, die die Unterweltsgöttin
Ereskigal geschickt hatte). Vielleicht galten sie ebenso wie der “fremde Vogel” (issüru ahü) und möglicherweise
noch weitere Vögel in bestimmten Situationen als Erscheinungsform eines Totengeistes (hierzu vgl. BaF 18,
233f. und S. M. Maul, “Totengeist und Vögel. Eine Vogelliste aus dem neubabylonischen Grab 433 in Uruk”, in
R.-M. Boehmer, F. Pedde, B. Salje, Uruk. Die Gräber, AUWE 10, Mainz 1995, 218-220 und Taf. 162). Daher ist
nicht auszuschließen, daß in VAT 10078, li. Kol. 9’ff. Reste eines Löserituals erhalten blieben, das sich gegen die
unheilvollen Folgen von Vorzeichen wandte, die durch Schlangen, Ameisen oder Vögel angezeigt worden waren.
Die Nennung von “Staub von einer Grabstätte” als Ingredienz einer Salbe (oben Z. 6’) läßt erkennen, daß auch das
in den Zeilen 6’-8’ vorangehende Ritual einen Unterweltsbezug besaß. Es dürfte aus einem sehr ähnlichen Anlaß
durchgeführt worden sein, wie das in VAT 10078, li. Kol. 9’ff. beschriebene Ritual.
Wendungen, die eine Ergänzung inspirieren könnten, finden sich in BaF 18, 230, Z. 6’ (A.M[E]S ? du§A.GUB.BA
ina UGU-vii DUB-[nk]) und ebd., 490, Z. 84 (A du§A.G[ÜB.BA irammuk]).
Die wenigen in Z. 4’-6’ erhaltenen Reste zeigen, daß hier stereotype Formeln vorliegen, die für das Ende der
Beschreibung eines Löserituals charakteristisch sind (dazu vgl. BaF 18, 94ff.). Die hier vorgeschlagene Ergänzung
richtet sich z. B. nach BaF 18,274, Z. 45’f. (Schlangen-Namburbi 1).
Ritualbeschreibungen und Gebete I
9’
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re. Kol. 1’
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4’
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Bemerkungen:
li. Kol. 4’
6’f.
9’
10’
re. Kol. 3’
4’-6’
[Wenn.], dann wird sich im Haus des (betreffenden) Menschen ein Todesfall ereignen. [Um]
jenes Unheil
[vorüberziehen zu lassen, ] (und) du bringst ein Totenopfer dar.
[ . Dann] sprichst du folgendermaßen:
(abgebrochen)
zu fragmentarisch für eine Übersetzung
[Er ? spricht] folgender[maßen: “.”].
Wasser aus einem [Weihwasser]gefäß [ ].
Du verspre[ngst es. (...) Mit dem Weihrauchgefäß, der Fackel (und) mit dem Weihwassergefäß]
reinigst du (ihn). Dann [kann sich das von.(ausgehende) Unheil]
dem Menschen [und seinem Hause nicht nähem (...)].
Wenn ...[ ]
zu fragmentarisch für eine Übersetzung
(abgebrochen)
Die Ergänzung dieser und der folgenden Zeile richtet sich nach S. M. Maul, BaF 18,231,Z. 23’ (Vogel-Namburbi 1),
237, Z. 32 (Vogel-Namburbi 2) und 258, Z. 12’f. (Vogel-Namburbi 4). Da die Tafeloberfläche von VAT 10078 in
Z. 4’ sehr beschädigt ist, muß die hier vorgeschlagene Ergänzung jedoch recht unsicher bleiben.
Die Salbung eines Menschen am Ende eines Löserituals ist gut bezeugt (vgl. S. M. Maul, BaF 18, 95f. sowie Text
Nr. 4, Kol. I’ 4f.; Text Nr. 5, Vs. 16; vgl. auch die Anmerkung zu Z. 10’).
Die hier vorgeschlagenen Ergänzungen richten sichnachBaF 18,449,Z. 51 (HUL UH a-di u^-um TI.LA NU TE-'su')
und nach BaF 18, 334, Z. 42 (EN TI.LA HUL NU TE-su). Vgl. auch Text Nr. 7, Rs. 6’.
Mit dem Zitat eines Omeneintrages beginnt eine neue Ritualbeschreibung (hierzu siehe BaF 18, 166).
Die Ergänzung am Zeilenanfang richtet sich nach BaF 18, 278, Z. 8’; 337, Z. 5; 357, Z. 18 und Z. 24; 358, Z. 29
und Z. 47; 359, Z. 60; 361, Z. 85; 389, Z. 6; 428, Z. 78 und Fz. A; 433, Z. 5f. Die Anweisung, ein Totenopfer
(kispum) im Rahmen eines Löserituals (nam-bür-bi) durchzuführen, ist nicht häufig belegt. Sie ist vor allem in
Löseritualen zu erwarten, deren Zweck darin besteht, Unheil femzuhalten, das sich durch das Erscheinen eines
Totengeistes ankündigt (Zu diesen Ritualen siehe J. Scurlock, Magico-medical Means of Treating Ghost-induced
Illnesses in Ancient Mesopotamia, 48f. und 178-182, Text Nr. 1-2). Das in VAT 10078, li. Kol. 9’ff. beschriebene
Ritual könnte der Verhinderung eines solchen Unheils gedient haben. Diese Annahme gewinnt dadurch erheblich
an Wahrscheinlichkeit, daß eben ein solches Löseritual (J. Scurlock, Magico-medical Means, 180f., Text Nr. 2) mit
folgendem Omeneintrag eingeleitet wird, der identisch seinkönnte mit dem Omeneintrag in VAT 10078, li. Kol. 9’:
DIS GIDIM ina E NA is-si US ina E NA US. Freilich konnten Totenopfer auch im Rahmen anderer Löserituale
durchgeführt werden. So etwa in Ritualen, durch die Unheil abgewendet werden sollte, das von Schlangen (siehe
BaF 18, 285, Z. 8’) oder von Ameisen (siehe ebd., 351, Z. 13f.) im Haus eines Menschen angezeigt worden war.
Diese in der Erde lebenden Tiere wurden wohl als Boten der Unterwelt angesehen (vgl. hierzu vor allem BaF 18,
351, Z. 9, wo die roten Ameisen explizit als “Boten” (mär sipri) angesprochen werden, die die Unterweltsgöttin
Ereskigal geschickt hatte). Vielleicht galten sie ebenso wie der “fremde Vogel” (issüru ahü) und möglicherweise
noch weitere Vögel in bestimmten Situationen als Erscheinungsform eines Totengeistes (hierzu vgl. BaF 18,
233f. und S. M. Maul, “Totengeist und Vögel. Eine Vogelliste aus dem neubabylonischen Grab 433 in Uruk”, in
R.-M. Boehmer, F. Pedde, B. Salje, Uruk. Die Gräber, AUWE 10, Mainz 1995, 218-220 und Taf. 162). Daher ist
nicht auszuschließen, daß in VAT 10078, li. Kol. 9’ff. Reste eines Löserituals erhalten blieben, das sich gegen die
unheilvollen Folgen von Vorzeichen wandte, die durch Schlangen, Ameisen oder Vögel angezeigt worden waren.
Die Nennung von “Staub von einer Grabstätte” als Ingredienz einer Salbe (oben Z. 6’) läßt erkennen, daß auch das
in den Zeilen 6’-8’ vorangehende Ritual einen Unterweltsbezug besaß. Es dürfte aus einem sehr ähnlichen Anlaß
durchgeführt worden sein, wie das in VAT 10078, li. Kol. 9’ff. beschriebene Ritual.
Wendungen, die eine Ergänzung inspirieren könnten, finden sich in BaF 18, 230, Z. 6’ (A.M[E]S ? du§A.GUB.BA
ina UGU-vii DUB-[nk]) und ebd., 490, Z. 84 (A du§A.G[ÜB.BA irammuk]).
Die wenigen in Z. 4’-6’ erhaltenen Reste zeigen, daß hier stereotype Formeln vorliegen, die für das Ende der
Beschreibung eines Löserituals charakteristisch sind (dazu vgl. BaF 18, 94ff.). Die hier vorgeschlagene Ergänzung
richtet sich z. B. nach BaF 18,274, Z. 45’f. (Schlangen-Namburbi 1).