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Maul, Stefan M.; Strauß, Rita; Schwemer, Daniel; Maul, Stefan M. [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]
Keilschrifttexte aus Assur literarischen Inhalts (Band 4): Ritualbeschreibungen und Gebete I — Wiesbaden: Harrassowitz Verlag, 2011

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https://doi.org/10.11588/diglit.32132#0080
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Textbearbeitungen: Nr. 28

67

Rs.

11 ’ Die Schreibung MAS .MAS .MES für äsipüti (so syllabisch in K 2950+, Kol. 119) statt zu erwartendem MAS MAS-ri
ist eine eigenwillige Schreibweise, die auf der Formgleichheit des Abstrakta bildenden Morphems -üt- mit dem ad-
jektivischen Plural basiert.

12’ K 2950+, Kol. I 21 und K 8968, Kol. I 6’ bieten statt usäbil die Prekativform lisäbil und statt der 2. Sg. fem.
tepusmni die 2. Pl. tepusäni. Der Text derbeiden Kuyunjik-Manuskripte dürfte die bessere Überlieferung darstellen.

14’ Nach Hh XIV, 154 (MSL 8/2,19) entspricht AMAR.MAS.DÄ akkadisch uz(z)älu; alle anderen Textvertreter haben
hier syllabisch ar-ma-sä/su. Angesichts des Variantenreichtums, der für den Text dieser weit verbreiteten Beschwö-
rung bezeugt ist, läßt sich daraus jedoch keine Lesung armu für AMAR.MAS.DÄ ableiten; zur Beschwörung siehe
A. Cavigneaux, „A Scholar’s Library in Meturan? With an Edition of the Tablet H 72 (Textes de Tell Haddad VII)“,
in: T. Abusch - K. van der Toom (Hrsg.), Mesopotamian Magic. Textual, Historical, and Interpretative Perspecti-
ves, 251-273, W. R. Mayer, „Das “gnomische Präteritum” im literarischen Akkadischen“, OrNS 61 (1992), 379,
D. Schwemer, Abwehrzauber und Behexung, 43 mit Anm. 67.

Nach den Duplikaten erwartete man am Zeilenende zeräsa, hier scheint jedoch nur Platz für ein Zeichen zu sein.

15’ Die hier vorliegende verkürzte Version, die auf lissuh endet (statt lissuhU ilü rabütü), bietet auch K 5350 + 5374 +
7610 + 7476 + 7594 + 7631 + 8882 + 9635 + 11567 + 19154 + Sm 798b, Kol. I 9’ (babylonische Handschrift).

18’ Alle anderen Handschriften bieten anapashätv, der Fehler des Schreibers deutet an, daß auch er zunächst anpashäti

dachte.

21’ ina riksi rabi ist eine korrupte Variante für ina riksi rabbati bzw. ina rikis rabäbi „durch den lindemden Verband“,
jedoch nicht der isolierte Fehler eines einzelnen Schreibers: ina ri-kis ra-ba-bu in K 2950+, Kol. 142, ina rikis ra-b]
a-ba in N 1423 + 1425 + 1426 + 1427 + 1428, Vs. 11 ’, ina rik-si ra-ba-t[i in K 3247(+), Kol. I 12’ (so wohl auch
frg. K 5350+, Kol. I 24’), ina SU n rab-ba-a-ti in Ni 2927 + 13079 + 13080, Kol. I 21’, wie hier jedoch auch KAL 2,
7, Kol. II 6’ (neuassyrisch, Assur) und A 7876, Kol. VIII 10’ (neuassyrisch, nicht aus Kuyunjik).

22’ Siehe die Bemerkungen zu KAL 2, 7, Kol. II 9’. Die für die Verbalform das Präteritum nahelegende syllabische
Schreibung icl-di-sü-ma ist bisher allerdings nur in A 7876, Kol. VIII 13’ vollständig erhalten (das nicht zu Maqlü
gehörige Fragment K 11725, das ebenfalls unsere Beschwörung überliefert, bietet x- rdP-sum-ma in Vs. 14’; das
erste Zeichen könnte id oder i sein, kollationiert). Es ist daher nicht ausgeschlossen, wie dies bereits von T. Abusch,
„Blessing and Praise in Ancient Mesopotamian Incantations“, in: Literatur, Politik und Recht in Mesopotamien.
Fs. Claus Wilcke, 5 Anm. 13 erwogen wird, daß die Präteritalform eine Korruption für einen ursprünglichen Impe-
rativ ist: idisumma ana annanna mär annanna Ea sipatka sa baläti „Ea, sprich deine Beschwörung des Lebens für
N.N., Sohn des N.N.!“.

25’ Das von E. Ebeling am Zeilenende als ganz erhalten kopierte b\u-u\n-na-ne-e-a läßt sich schwer mit den heute zu
sehenden Spuren vereinbaren, die eher b\u-u\n-na-ni-'ia' suggerieren.

37’ Die Ergänzung des Zeilenendes analog zu Maqlü VII, 135, ist durch Kollation des Duplikats A 7876, Kol. VIII 43’
gesichert.

4’ Der Anfang der Beschwörung wird von G. Meier und ihm folgend in CAD und AHw tebi seru mesä qätäja „Der
Morgen ist da, gewaschen sind meine Hände“ gelesen. Man erwartete dafür jedoch im zweiten Glied LUH-c/
SU n-//-ö statt des hier ebenso wie in K 2950+, Kol. III 39 und K 8058 + Rm 2, 163, Kol. III 13’ bezeugten LUH
SU n-m; vgl. Maqlü VII, 162 (hier fragmentarisch erhalten in Rs. 17’): mesäjUJIl-a) qätä(SU ll)-a-a - so K 2950+,
Kol.IV 10 und (fragmentarisch) K 3247, Kol. IV 12(... se-r]im LU[H]-V [...); in K 5350+,Kol. IV \T\me-sa-a\
in BM 64311, Kol. IV 3’: LUH.MES; in K 5350+ und BM 64311: qa-ta-a-a, in Ni 2927+, Kol. IV 3’: SU n]-MU. Die
Schreibung mit dem unkomplementierten Logogramm zusammen mit der Schreibung des suffigierten Pronomens
mit -ia dürfen als sicherer Hinweis darauf gelten, daß es sich bei der Verbalform um einen Imperativ handelt und
qätu im Akk. Du. steht. Dann aber ist wahrscheinlich, daß die Verbalformen in beiden Vershälften - im Einklang
mit der folgenden Zeile - als Imperative zu deuten sind. Für Schreibungen des Imperativs von tebü (tibe) als te-bi
siehe etwa CT 16,29: 79, 81.

8’ Für den Ergänzungversuch vgl. den Weisheitstext Ugaritica 5, 277: 10.

15’-16’ G. Meier folgte in seinem Haupttext dem vorliegenden Manuskript, das jedoch einen verdorbenen (und mehrfach

radierten) Text überliefert, in dem sä kal zu a kal verlesen und dann wohl als ILLU (milu) uminterpretiert wurde. sä
auch vor dem kal am Zeilenanfang ist in K 5350+, Kol. IV 14’ klar erhalten; sä vor dem zweiten kal ist außer hier
auch in K 2950+, Kol. IV 8 und in K 5350+, Kol. IV 15’ erhalten (jeweils ohne das korrupte a).

22’ Vgl. K 2950, Kol. IV 20: [x x x-k]z//-/z‘ bal-ta-ki (geringfügige Spuren auch in K 3247, Kol. IV 7’); ebd. Kol. IV 21:
[mzr ]-'//' güm-mi-ra-ni ra-sub-bat-ku-nu.

24’ Anstatt der zu erwartenden Pluralformen itehhüni, iqarribüni bietet das einzig erhaltene Manuskript K 2950+ in
Kol. IV 24-25 singularisches TE-zz und i-qar-ri-ba, die hier entsprechend ergänzt wurden.

25’ Die Ergänzung bleibt ausgesprochen unsicher. Nach den erhaltenen Spuren kann nicht die Stichzeile zu Maqlü VIII
vorliegen. Angesichts dessen, daß nur eine Zeile durch die Paragraphenstriche abgesetzt wird, liegt die Annahme
einer Rubrik nicht fern, auch wenn hier nur die letzte Beschwörung mit einer (sich auf alle Texte beziehenden?)
Rubrik versehen worden wäre.

26’ Die Spuren am Zeilenende lassen eine Ergänzung als Stichzeile zu Maqlü VIII zumindest zu. Auf Rs. 26’ scheint
eine Leerzeile gefolgt zu sein; vielleicht folgte etwas abgesetzt ein Kolophon.
 
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