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Textbearbeitungen: Nr. 53

107

32 EN 3-sü SID-nu-ma MUSEN il-la-kam-ma tam-mar

“Die zugehörigen Handlungen: Ein noch kleiner Jüngling mahlt einen Liter groß(körnig)e Gerste. Er
legt den (zu fertigenden) kamänu-Kuchen auf einen Ziegel in (glühende) Kohle aus Kameldom. Er hebt
(ihn) auf und du bringst (ihn) dann hinaus in die Steppe. Dann bringst du (ihn) vor Samas (als Opfer)
dar. Du rezitierst die Beschwörung dreimal und dann wird ein Vogel herkommen und du wirst (den
Orakelentscheid) sehen.”

2 Die in der Übersetzung eingefügte Ergänzung “nahm ich und” richtet sich nach der Ritualanweisung in Rs. 2.

3 Zu der in der Übersetzung vorgeschlagenen Ergänzung vgl. die Ritualanweisungen in Rs. 3. In Vs. 3 war wohl auch
das Sieben des Mehls erwähnt (vgl. dazu Vs. 10). Vielleicht war in Vs. 3 vorgeschrieben, daß der Beter mit dem
Feuer aus einem Ofen (utünu), so wie in Rs. 3 gesagt, Räucherwerk entzündete. Es ist jedoch wahrscheinlicher,
daß hier geschildert war, daß der Beter für das Backen des kamänu-Kuchens den Ofen anheizte, obgleich der zum
Brotbacken verwendete Ofen sonst der tinüru und nicht der utünu ist. In dem hier besprochenen Ritual wird der
Kuchen freilich auf eine Weise gebacken, die der gewöhnlichen Art zu backen nicht entspricht. Denn der Kuchen
sollte auf einen möglicherweise erhitzten Ziegel gelegt und in glühender Asche gebacken werden (vgl. die im
Kommentar zu Vs. 1 zitierte Ritualanweisung sowie VAT 13612(+), Vs. 5).

5 Die Ergänzung des Zeilenanfangs richtet sich nach der im Kommentar zu Vs. lff. zitierten Ritualanweisung Rm 2,
138 + 80-7-19, 272, Rs. 30. Dort ist auch der Ziegel erwähnt, der als Unterlage für den Kuchen verwendet wurde.

6 Am Ende der Zeile könnte von einem vielleicht turmartig aufgeschichteten Gebäck die Rede sein, das in
mittelassyrischen Quellen als siqqurrutu belegt ist (unsicher; vgl. S. Parpola, Assyrian-English-Assyrian Dictionary,
Helsinki 2007, 100). Es läge dann wohl eine Stativform (3. Person Pl. f.) vor.

9 Entsprechend der Intention des hier vorgestellten Rituals könnte in der zweiten Zeilenhälfte sinngemäß “ [zeige/zeigt
mir] das, was vor mir liegt!” gestanden haben.

10 E. Ebeling hielt den vorliegenden Text laut LKA S. XIII für ein “Ritual für den Fall, wenn im Mehlhause (e!-zid-da)
das Gefäß nicht voll ist”. Diese unzutreffende Deutung kommt durch eine Fehllesung zustande. Ebeling hatte
offenbar: k[a-in]im-m[a i-n\a na-pe-e ZI.DA i-na la-as li-\si als k[a-in]im-m[a x] x-na-tü ina e-zid-da kan-na la
ma-li gelesen.

12-14 Vgl. die Parallelstelle in Rm 2,138 + 80-7-19,272 (CT 39,24 = 66. Tafel summa älu ina mele sakin), Rs. 28f.:

28 rkf rNENNF 'A' rNENNE 'ÄS'-su KUR lu ku-dür-ra-nu lu-ü 'a'-'ra'-b[a-nu-ü]

29 lu kap-pa-DAGAL lil-su-ma-am-ma ana 2,30-ia \ DIB-/2/].

13f. Die Vogelbezeichnung kudurränu wird in einer lexikalischen Liste des 1. vorchristlichen Jahrtausends (Hg; siehe
CAD K 494) mit dem babylonischen Vogelnamen tarlugallu gleichgesetzt, der im Aramäischen “Hahn” bedeutet.
Dennoch findet sich in CAD K 494 die Vermutung, kudurränu bezeichne den »Zaunkönig« (wren). Nach R. Borger
lautet die akkadische Bezeichnung für den »Zaunkönig« freilich diqdiqqu (siehe R. Borger, BiOr 61,461ff.). Der
kappu-rapsu-Vogel, dessen Namen wörtlich etwa “der mit weiten Schwingen” bedeutet, dürfte seinem Namen
zufolge hingegen ein recht großes Tier gewesen sein. Die Vogelbezeichnung summatänu (vielleicht: “taubenartiger
Vogel”) war bislang unbekannt. Sie ist zu dem Wort summatu, der gut bezeugten Bezeichnung für eine Taube, zu
stellen. Die vierte hier genannte Vogelbezeichnung dürfte wie summat-än-u mit einer -c7/?-Erweiterung gebildet
worden sein. Denn a-ra-ba-nu-ii musea könnte zu arabü, der Bezeichnung für einen (eßbaren) Wasservogel, zu stellen
sein (arab-än-ü). In CAD A/II 209 wird hingegen aufgrund der Variante a-ri-ba-nu-ü nmsea (STT 341, Z. 1) eine
andere Etymologie bevorzugt: ärabänü mit den Varianten äribänü und ärbänü bedeute “possibly ‘the raven-like
(bird)’, see äribu”. Da jedoch die Vogelbezeichnung summatänu, wie a-ri-ba-nu-ü nmsea durch die Erweiterung eines
geläufigen Vogelnamens mit dem Element -än- entstanden, anders als es für ärabänü in der Bedeutung “rabenartiger
(Vogel)” anzunehmen wäre, ohne Hinzufügung der Nisbe gebildet ist, ist für die Bezeichnung a-ri-ba-nu-ü nmsea die
Ableitung von arabü wohl ein wenig wahrscheinlicher. Die Anlage des Orakels verlangt freilich, daß die Vögel, mit
deren Hilfe ein Gottesurteil erzeugt werden soll, nicht allzu selten in der freien Natur vorkommen. Es ist nämlich
wenig wahrscheinlich, daß zur Durchführung des Orakels die entsprechenden Vögel mitgebracht wurden. Denn
sonst wäre die Aufzählung der unterschiedlichen Vogelarten, die für einen Orakelentscheid in Frage kommen, nicht
notwendig gewesen.

14 Die Raumverhältnisse erlauben nicht, in Anlehnung an Rs. 8 lil-su-ma-[am-ma GÜB-MU] DIB-/2/ zu ergänzen.

15 Als irim same dürfte hier der Große Wagen angesprochen sein, an den sich die Beschwörung richtete (siehe Rs. 5
und femer Rs. 1). irim(m)u, erim(m)u bezeichnet ein nicht näher bestimmbares Hautmal, aber auch eine Pflanze
oder ein Pflanzenteil, nach AHw 241a “eine Blume?”, nach CAD E 295 eine “red berry”. ki-ri-im ist nicht etwa als
status constructus von kirimmu, “Armbeuge” aufzufassen, sondern mit sehr großer Wahrscheinlichkeit zu girimmu,
“eine Art Frucht” (AHw 291), “a kind of fruit, perhaps a berry” (CAD G 88) zu stellen. Hierfür spricht, daß in der
Synonymenliste malku = sarru (Tf. II, 119) und in dem »Pflanzenhandbuch« URU-an-na erim(m)u und girimmu
miteinander geglichen wurden. Der Eintrag in URU-an-na lautet (zitiert nach CAD G 88): Ü e-ri-mu <UD-//.v>
= Ü GI.RIM sd glsTIR [sd GU]RUN-s7i SA5, “erimmu ist Wald-girimmu, dessen Frucht rot ist”. Die Übersetzung
von kirim same als “Himmelstraube” sollte nicht zu wörtlich genommen werden.

16 In der vorliegenden Beschwörung (Vs. 15-Rs. 1) finden nahezu ausschließlich KV- und VK-Zeichen Verwendung.
Diese für altbabylonische Texte typische Schreibkonvention könnte auf das Alter der Textvorlage weisen. Auf das
Alter des Textes hat Assur-säkin-sumi, der Schreiber der vorliegenden Tontafel (siehe Rs. 16), vielleicht auch
 
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