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Jaspers, Karl; Immel, Oliver [Hrsg.]; Schwabe AG [Hrsg.]; Fuchs, Thomas [Hrsg.]; Halfwassen, Jens [Hrsg.]; Schulz, Reinhard [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Akademie der Wissenschaften zu Göttingen [Hrsg.]
Karl Jaspers Gesamtausgabe (Abteilung 1, Band 21): Schriften zur Universitätsidee — Basel: Schwabe Verlag, 2016

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https://doi.org/10.11588/diglit.51221#0265
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Die Idee der Universität [1946]

Jugend brechen zu lassen, um voranzukommen, sind die Fehler bei den Professoren.
Der Idee nach wendet sich bei Offenheit in der Behandlung der Sachen der sittliche
Charakter des Verwaltungsbeamten unter Voraussetzung hohen Niveaus an den sitt-
lichen Charakter im Professor und umgekehrt. Daß Enttäuschungen häufig sind, ist
nicht zu vermeiden. Aber der Geist einer Verwaltung wird durch die Erwartungen und
Ziele bestimmt, nicht durch die Fälle von Enttäuschung.
Der Geist einer Persönlichkeit, die die Universität verwaltet, ist dem Sinne nach ein
anderer als der der Professoren. Diese unpersönliche Sachlichkeit der gegenwärtigen
Wirklichkeit gegenüber, verbunden mit dem Respekt vor jeder menschlichen Persön-
lichkeit, diese uneitle Befriedigung an der Blüte einer Welt, an der man nicht selbst teil
hat, die man nicht selbst schafft, aber pflegt - und die von dieser Pflege abhängig ist -,
diese scheue Prüfung geistigen Lebens, für das jeweils nach bestem Wissen Entschei-
dungen materieller Art getroffen werden müssen; all dieses verlangt eine hohe Souve-
ränität. Professoren selbst können im allgemeinen nicht leisten, was hier verlangt wird.
117 Sie sind in bestimmter Aufgabe tätig, leicht [sic] | Partei, selbst geistige Substanzen be-
sonderer Art und interessiert, darum als Verwalter nicht souverän.265 Es gibt natürlich
Ausnahmen. Da aber die Aufgaben und zu fordernden Begabungen des Verwaltungs-
beamten und des Professors ganz andere sind, so wird man im allgemeinen die Welt
der Professoren nicht durch frühere Professoren verwalten lassen; juristisch vorgebil-
dete Menschen, die zum Verwalten geboren sind und ihr Leben ursprünglich diesem
Beruf gewidmet haben, wird man vorziehen. Wenn daher je aus Professorenkreisen
der Wunsch auftauchen sollte, in der vorgesetzten Behörde wieder nur Professoren zu
haben, so würde diesem Wunsche entschieden widersprochen werden müssen. Lebt
der Verwaltungsbeamte am Ort der Universität, die er betreut, so wird es ein zweckmä-
ßiger Usus sein, daß er niemals Vorlesungen halten darf. Er ist in eine andere Existenz-
sphäre gerückt.
Der Sinn der staatlichen Verwaltung als Staatsaufsicht gegenüber einer sich selbst
verwaltenden Korporation ist es, die Entartungsmöglichkeiten, denen eine völlig selb-
ständige Universität ausgesetzt ist, nicht zur Auswirkung kommen zu lassen. Korpora-
tionen neigen dazu, sich aus persönlichen Interessen und Furcht vor dem Überragen-
den zu verwandeln in Cliquen monopolistischer Sicherung ihrer Durchschnittlichkeit.
Bei Habilitationen und Berufungen sinken sie dann langsam, zunächst fast unmerk-
lich, auf tieferes Niveau. Statt sich in diesen Kooptationen hinaufzuentwickeln, ent-
gleiten sie ins Minderwertige. Vom Staate her kann der Verwaltungsbeamte, unterrich-
tet durch mannigfache Informationen, die Kräfte, die wirklich die besten sind, finden.
Gefährlich für die Universität wird die staatliche Verwaltung dann, wenn Staatsin-
teressen unmittelbar in das Universitätsleben eingreifen. Die Universitätsidee fordert,
daß der Staat nichts verlangt, was sich unmittelbar auf ihn bezieht, sondern nur, was
der Idee und damit indirekt dem Staat durch die Erziehung der Träger der Berufe dient.
Daher ist es verhängnisvoll, wenn der Staat fordert, was auf politische Propaganda für
 
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