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Jaspers, Karl; Immel, Oliver [Hrsg.]; Schwabe AG [Hrsg.]; Fuchs, Thomas [Hrsg.]; Halfwassen, Jens [Hrsg.]; Schulz, Reinhard [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Akademie der Wissenschaften zu Göttingen [Hrsg.]
Karl Jaspers Gesamtausgabe (Abteilung 1, Band 21): Schriften zur Universitätsidee — Basel: Schwabe Verlag, 2016

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https://doi.org/10.11588/diglit.51221#0454
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Die Idee der Universität. Für die gegenwärtige Situation entworfen [1961]

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tät noch für das Blühen der Universitäten überhaupt. Sie wird ausgleichen und ver-
teilen. Sie wird etwa noch einzelne geistige Gebiete an dieser | Universität, andere an 162
einer andern durch Versammlung einer größeren Zahl hervorragender Persönlich-
keiten zum Gedeihen bringen. Aber die starke, überragende Kraft einer ganzen Uni-
versität wird sie nicht fördern, sich vielmehr neutral verhalten. Daß in Deutschland
die Universitäten von den Ländern verwaltet wurden und dadurch mehrere konkur-
rierende verwaltende Zentralbehörden bestanden, war ein Vorzug, zumal der Geist
des Partikularismus in der Auswahl der Persönlichkeiten kaum je zur Geltung kam,
vielmehr die Vermischung der deutschen Stämme an den Universitäten, ihr geistiges
Sichdurchdringen im Dienste einer abendländischen Idee das instinktiv erstrebte Ziel
blieb. Heute ist daher die Länderhoheit über die Universitäten der der Bundesrepublik
unbedingt vorzuziehen.
3. Die ökonomischen Grundlagen
Zum Studieren und Forschen gehört erstens Muße, zur Muße gehören Mittel, die zu-
meist nicht zugleich durch eigene ökonomisch nützliche Arbeit erworben werden kön-
nen ohne das Studium selbst zu schädigen. Zur Universität gehören zweitens die Ge-
bäude, Bibliotheken, Institute, Kliniken und andere materielle Voraussetzungen.
Die Frage ist jederzeit: Wovon lebt die Universität, hat sie ihre Forschungs- und Un-
terrichtsmittel? Und: wovon leben die Professoren, Privatdozenten, Studenten?
Schließlich ist die Frage: welche Folgen hat diese Abhängigkeit, die Art dieser Ab-
hängigkeit für den Geist der Forschung, Lehre und Erziehung?
a) Eigenvermögen. Staatsfinanzierung. Stiftungen
Der Geldgeber pflegt mitzubestimmen, was an den Universitäten geschieht. Ist er ihr
alleiniger Geldgeber, hat er die Macht, dies total zu bestimmen.
Vom Mittelalter her hatten manche Universitäten Eigenvermögen, insbesondere
Landbesitz. Dieser wurde zum größten Teil schon seit dem Anfang des 19. Jahrhunderts
vom Staate | abgelöst, der dafür die finanziellen Verpflichtungen, die er schon ohne- 163
hin hatte, nun insgesamt übernahm.
Darüber hinaus genießen Universitäten eine Finanzierung durch Stiftungen, im
größten Maße in Amerika. Nur wenn mit solchen Stiftungen keine Aufgaben verbun-
den sind, die die Geldgeber und ihre Nachfolger zu Eingriffen berechtigen, lassen sie
die Universität frei. Sonst gerät sie unter einen Druck, der zwar anders als der Staats-
druck, aber unter Umständen unsachlicher und einschneidender sein kann.
Es ist den Universitäten nicht zu verargen, wenn sie in ihrer Not, in der der Staat
nicht annähernd mehr alles tut, was für wissenschaftliche Zwecke erwünscht ist, sich
nach Stiftungen umsehen, die sie frei lassen und über die sie frei verfügen können,
ausgenommen die etwa festgelegte Zweckbestimmung im Ganzen. Die Universität
 
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