Die Idee der Universität. Für die gegenwärtige Situation entworfen [1961]
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ten gemeinsam festzulegen. Um die völlige Neutralität der Examina sicherzustellen,
sollten die Examenskandidaten nicht von ihren eigenen Lehrern geprüft werden (die
nur ihre Gutachten als Zeugnisse der Prüfungskommission zur Verfügung stellen). Al-
lein durch größtmögliche Neutralität und Objektivität kann der Sinn der Examina er-
füllt und kann ihre Bedeutung gesteigert werden.
Neben der Promotion sollte als ebenfalls universitätseigene Prüfung eine allge-
meine nach dem vierten Semester von jedem Studierenden abzulegende Vor- und
Eignungsprüfung eingeführt werden. Durch die Vor- und Eignungsprüfung, die man
im Medizinstudium und im Studium der Naturwissenschaften mit den schon beste-
henden Zwischenprüfungen zusammenfallen lassen kann, soll über das fernere Ver-
bleiben des Studierenden an der Universität entschieden werden. Sie sollte nur ein-
mal wiederholt werden dürfen und zugleich der Feststellung der Begabungsart und
Begabungsrichtung des Studierenden gelten. Je nach dem Resultat der Eignungsprü-
fung sollte dem Studierenden, wenn sich seine Begabung von mehr praktisch-tech-
nischer | als wissenschaftlich-theoretischer Art erweist, nahegelegt werden, sein Stu-
dium an einer wissenschaftlichen Fachschule fortzusetzen (es sei denn, er eigne sich
auch für dieses nicht). Umgekehrt müßte auch Studierenden der wissenschaftlich-
technischen Fachschulen, sofern sie eine ausgesprochen theoretisch-wissenschaftli-
che Begabung zeigen, nach der gleichen Zeitspanne der Übergang zum Universitäts-
studium ermöglicht werden. Auch an den neu einzurichtenden wissenschaftlichen
Fachschulen müßten solche Eignungsprüfungen, zu denen dann Universitätslehrer
als Mitprüfer heranzuziehen wären, eingeführt werden. Hierdurch würde nicht nur
eine sinnvolle Begabungslenkung ermöglicht, sondern auch eine sowohl im Inter-
esse der Universität wie im Interesse dieser wissenschaftlich-technischen Fachschu-
len liegende sachliche und persönliche Kommunikation zwischen beiden Institutio-
nen gefördert werden.
Die zweite und höchste universitätseigene Prüfung ist die Promotion. Sie sollte in
ihrem Wert und Ansehen, in voller Unabhängigkeit von der Ablegung eines Staatsex-
amens, in der Weise gesteigert werden, daß als ihre Bedingung eine ganz eigenstän-
dige (und nicht nur selbständige) wissenschaftliche Leistung anzusehen ist. Weder
sollte sie, wie es heute zumeist im Bereich der Medizin und der Jurisprudenz der Fall
ist, ein bloß formales Zusatzexamen zum Staatsexamen sein, noch als Titular-Nach-
weis eines mehr oder minder erfolgreichen Studiums gelten. Die Doktorwürde ist die
höchste Auszeichnung, die die Universität zu vergeben hat. Ihr Charakter ist der einer
rein akademischen Würde und nicht der einer Legitimation für einen Beruf. Ihr dahin
heute vielfach verfälschter Sinn hat sie letztlich zu einem gesellschaftlichen und be-
ruflichen Dekor entwertet. Ihre eigentliche Bedeutung kann heute nur noch unter den
höchsten wissenschaftlichen Ansprüchen wiederhergestellt werden. In beruflicher
Hinsicht sollte sie als Bedingung allein für den Beruf des Universitätslehrers, des For-
schers und Gelehrten gelten und deshalb die unerläßliche Voraussetzung für die Ha-
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ten gemeinsam festzulegen. Um die völlige Neutralität der Examina sicherzustellen,
sollten die Examenskandidaten nicht von ihren eigenen Lehrern geprüft werden (die
nur ihre Gutachten als Zeugnisse der Prüfungskommission zur Verfügung stellen). Al-
lein durch größtmögliche Neutralität und Objektivität kann der Sinn der Examina er-
füllt und kann ihre Bedeutung gesteigert werden.
Neben der Promotion sollte als ebenfalls universitätseigene Prüfung eine allge-
meine nach dem vierten Semester von jedem Studierenden abzulegende Vor- und
Eignungsprüfung eingeführt werden. Durch die Vor- und Eignungsprüfung, die man
im Medizinstudium und im Studium der Naturwissenschaften mit den schon beste-
henden Zwischenprüfungen zusammenfallen lassen kann, soll über das fernere Ver-
bleiben des Studierenden an der Universität entschieden werden. Sie sollte nur ein-
mal wiederholt werden dürfen und zugleich der Feststellung der Begabungsart und
Begabungsrichtung des Studierenden gelten. Je nach dem Resultat der Eignungsprü-
fung sollte dem Studierenden, wenn sich seine Begabung von mehr praktisch-tech-
nischer | als wissenschaftlich-theoretischer Art erweist, nahegelegt werden, sein Stu-
dium an einer wissenschaftlichen Fachschule fortzusetzen (es sei denn, er eigne sich
auch für dieses nicht). Umgekehrt müßte auch Studierenden der wissenschaftlich-
technischen Fachschulen, sofern sie eine ausgesprochen theoretisch-wissenschaftli-
che Begabung zeigen, nach der gleichen Zeitspanne der Übergang zum Universitäts-
studium ermöglicht werden. Auch an den neu einzurichtenden wissenschaftlichen
Fachschulen müßten solche Eignungsprüfungen, zu denen dann Universitätslehrer
als Mitprüfer heranzuziehen wären, eingeführt werden. Hierdurch würde nicht nur
eine sinnvolle Begabungslenkung ermöglicht, sondern auch eine sowohl im Inter-
esse der Universität wie im Interesse dieser wissenschaftlich-technischen Fachschu-
len liegende sachliche und persönliche Kommunikation zwischen beiden Institutio-
nen gefördert werden.
Die zweite und höchste universitätseigene Prüfung ist die Promotion. Sie sollte in
ihrem Wert und Ansehen, in voller Unabhängigkeit von der Ablegung eines Staatsex-
amens, in der Weise gesteigert werden, daß als ihre Bedingung eine ganz eigenstän-
dige (und nicht nur selbständige) wissenschaftliche Leistung anzusehen ist. Weder
sollte sie, wie es heute zumeist im Bereich der Medizin und der Jurisprudenz der Fall
ist, ein bloß formales Zusatzexamen zum Staatsexamen sein, noch als Titular-Nach-
weis eines mehr oder minder erfolgreichen Studiums gelten. Die Doktorwürde ist die
höchste Auszeichnung, die die Universität zu vergeben hat. Ihr Charakter ist der einer
rein akademischen Würde und nicht der einer Legitimation für einen Beruf. Ihr dahin
heute vielfach verfälschter Sinn hat sie letztlich zu einem gesellschaftlichen und be-
ruflichen Dekor entwertet. Ihre eigentliche Bedeutung kann heute nur noch unter den
höchsten wissenschaftlichen Ansprüchen wiederhergestellt werden. In beruflicher
Hinsicht sollte sie als Bedingung allein für den Beruf des Universitätslehrers, des For-
schers und Gelehrten gelten und deshalb die unerläßliche Voraussetzung für die Ha-
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