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Jaspers, Karl; Piper, Klaus; Fonfara, Dirk [Hrsg.]; Fuchs, Thomas [Hrsg.]; Halfwassen, Jens [Hrsg.]; Schulz, Reinhard [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Akademie der Wissenschaften zu Göttingen [Hrsg.]; Schwabe AG [Hrsg.]
Karl Jaspers Gesamtausgabe (Abteilung 3, Band 8,2): Ausgewählte Korrespondenzen mit dem Piper Verlag und Klaus Piper 1942-1968 — Basel: Schwabe Verlag, 2020

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https://doi.org/10.11588/diglit.71782#0152
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Karl Jaspers - Piper Verlag (1947)

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auf die Breite von 6 bzw. 4,8 cm. - Da wir bei der Kunstanstalt durchsetzen müssen,
dass sie uns die Stempel mit grosser Beschleunigung anfertigt, wäre ich Ihnen, verehr-
ter Herr Professor, für Ihre umgehende Rücksendung in dem anliegenden frankierten
Umschlag dankbar.
Was Sie über Ihre Verhandlungen wegen einer Übersetzung Ihres Werkes »Von
der Wahrheit« schreiben, hat mich sehr interessiert. Wie es mit Zahlungen zwi-
schen Frankreich und der Schweiz steht, ist mir nicht bekannt. Ich war nur bisher der
Ansicht, dass es einer französischen Firma nicht schwer fallen kann, einen Gläubiger
in der Schweiz mit Schweizer Franken zu befriedigen. Auf jeden Fall ist es nicht nur
in Deutschland, sondern nach meiner Kenntnis auch in den anderen Ländern, stets
üblich gewesen, dass der Verlag, der ein Werk für die Übersetzung in die Sprache seines
Landes erwirbt, diese Übersetzung stets selbst zu besorgen hat (auch wenn er die Ver-
pflichtung übernimmt, für die Qualität der Übersetzung dem Autor gegenüber einzu-
stehen). Im Falle des Verlags Editions de Minuit bedeutet dies, dass es meiner Ansicht
nach Sache des Verlags ist, Fräulein Dr. Hersch als Übersetzerin zu befriedigen. Die
Finanzierung der Übersetzung sollte mit dem an Sie zu zahlenden Honorar nichts zu
tun haben, nur insofern als der Honorarsatz, wenn er die Übersetzung nicht umfasst,
vom Verlag natürlich niedriger angesetzt werden muss.
Darf ich Sie, Herr Professor, am Schluss dieses langen Briefes heute schon, damit er
nicht vielleicht übersehen wird, auf einen wichtigen Punkt aufmerksam machen, der
die Versteuerung Ihrer Einkommen betrifft. Von dem Honorar aus dem Verkauf des
grossen Werkes wird ein wesentlicher Teil auf einmal anfallen. Bei den heutigen gro-
tesk hohen Steuersätzen würde sehr wenig für Sie bleiben, wenn Sie dann diese Ein-
nahme in der betreffenden Vierteljahres-Einkommensteuererklärung in voller Höhe
aufführen. Sie müssten dann beim Finanzamt beantragen, dass die Einnahme aus die-
sem Werk, diea durch wesentliche Unkosten, die Sie zu seiner Fertigstellung aufwende-
ten, in der Erklärung von vorneherein reduziert werden kann, auf mehrere Jahre ver-
teilt wird, da sich die Entstehung des umfangreichen Werkes ja über eine Reihe von
Jahren erstreckt hat. Ich hielt es für gut, Sie hierauf, wenn auch noch verfrüht, schon
heute hinzuweisen.
In aufrichtiger Ergebenheit
Ihr Klaus Piper

a nach die im Typoskript sich
 
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