4 Ueber Wahrheit und Lüge im aussermoralischen Sinne
richt (KGW III 5/1, 895-912) detailliert angeführten Abweichungen der verschie-
denen Textzeugen ergeben ein differenzierteres Bild. Tatsächlich liegt mit N.s
Handschrift Rs (vgl. Abb. 1-6) aus der Blätter-Sammlung Mp XII 4 (aus dem
Bestand GSA 71/228) ein erster Vorentwurf vor, der, zunächst abgesehen von
den einzelnen Textabweichungen, hinsichtlich Struktur und Umfang der auf
den ersten Seiten des Großoktavhefts U II 2 (GSA 71/112) niedergeschriebenen
Reinschrift von Gersdorffs Hand (RsG, vgl. Abb. 8-39) entspricht, die Colli und
Montinari als Vorlage des edierten Textes diente. Mit der Manuskriptseite Rs+
(auch in Mp XII 4 enthalten, vgl. Abb. 7) ist zudem eine saubere und von Kor-
rekturen freie Reinschrift von N.s Hand überliefert, die den ersten Seiten der
KSA-Fassung entspricht (875, 2-877, 16) und vermuten lässt, N. habe mit einer
Reinschrift von WL begonnen, diese dann aber - wahrscheinlich seiner Augen-
probleme wegen - abgebrochen. Dafür würde sprechen, dass Rs+ die erste voll
beschriebene Seite eines Doppelbogens ist, dessen zweite und dritte Seite unbe-
schrieben sind (auf der vierten und letzten Seite finden sich WL nicht zugehöri-
ge Notizen, vgl. KGW III 5/2, 1302) - vorausgesetzt, N. hat in diesem Fall den
Bogen von vorne nach hinten beschrieben. Im Vergleich mit dem entsprechen-
den Blatt von Rs (entspricht 875, 2-877, 33) ist Rs+ näher an dem diktierten Text
von RsG. Offenbar orientierten sich N. und Gersdorff für das Diktat der ersten
Seiten von WL also an Rs+ und zogen dann Rs heran (beide Manuskripte sind
einsehbar in DFGA). In RsG sind von N.s Hand einige wenige nachträgliche
Korrekturen eingefügt (RsGN), auf der mit dem in Rs und Rs+ fehlenden Titel
Ueber Wahrheit und Lüge im aussermoralischen Sinne beschriebenen ersten Seite
findet sich der mit roter Tinte geschriebene Vermerk, die Abschrift des Textes
sei durch Gersdorff erfolgt.
Die Vorlage des edierten Textes der KSA bzw. KGW stellte RsG (bzw. RsGN)
dar, ediert wurde aber unter Berücksichtigung der früheren Textvarianten Rs
und Rs+. Diesen folgt der edierte Text v. a. in der, in RsG oft fehlenden, Komma-
setzung, in der Orthographie und Kasuswahl sowie in einer früheren ausführli-
cheren Variante einer Textpassage (vgl. NK 877, 13-15). Zwei bemerkenswerte
längere Textpassagen aus Rs wurden - wohl ihres Entwurfscharakters wegen
und zur Wahrung der ,Autonomie' von WL (vgl. NK 886, 14 u. NK 890, 14) -
nur in den kritischen Apparat (KGW III 5/1, 907 u. 912) bzw. den Kommentar
(KSA 14, 114) aufgenommen. Die zahlreichen Ausrufezeichen und v. a. Anfüh-
rungszeichen in Rs (und Rs+), die N.s erstem handschriftlichen Entwurf einen
selbstreflexiveren Charakter verleihen und in der späteren diktierten Rein-
schrift RsG oft fehlen, wurden in den meisten Fällen nicht in den edierten Text
übernommen (außer im Falle des Wortes „,Selbstbewusstsein'", vgl. NK 877, 5-
9). Da es von WL keine von N.s ,letzter Hand' für eine Drucklegung autorisierte
Textgestalt gibt, und ferner einzelne Schreibweisen verschiedene inhaltliche
richt (KGW III 5/1, 895-912) detailliert angeführten Abweichungen der verschie-
denen Textzeugen ergeben ein differenzierteres Bild. Tatsächlich liegt mit N.s
Handschrift Rs (vgl. Abb. 1-6) aus der Blätter-Sammlung Mp XII 4 (aus dem
Bestand GSA 71/228) ein erster Vorentwurf vor, der, zunächst abgesehen von
den einzelnen Textabweichungen, hinsichtlich Struktur und Umfang der auf
den ersten Seiten des Großoktavhefts U II 2 (GSA 71/112) niedergeschriebenen
Reinschrift von Gersdorffs Hand (RsG, vgl. Abb. 8-39) entspricht, die Colli und
Montinari als Vorlage des edierten Textes diente. Mit der Manuskriptseite Rs+
(auch in Mp XII 4 enthalten, vgl. Abb. 7) ist zudem eine saubere und von Kor-
rekturen freie Reinschrift von N.s Hand überliefert, die den ersten Seiten der
KSA-Fassung entspricht (875, 2-877, 16) und vermuten lässt, N. habe mit einer
Reinschrift von WL begonnen, diese dann aber - wahrscheinlich seiner Augen-
probleme wegen - abgebrochen. Dafür würde sprechen, dass Rs+ die erste voll
beschriebene Seite eines Doppelbogens ist, dessen zweite und dritte Seite unbe-
schrieben sind (auf der vierten und letzten Seite finden sich WL nicht zugehöri-
ge Notizen, vgl. KGW III 5/2, 1302) - vorausgesetzt, N. hat in diesem Fall den
Bogen von vorne nach hinten beschrieben. Im Vergleich mit dem entsprechen-
den Blatt von Rs (entspricht 875, 2-877, 33) ist Rs+ näher an dem diktierten Text
von RsG. Offenbar orientierten sich N. und Gersdorff für das Diktat der ersten
Seiten von WL also an Rs+ und zogen dann Rs heran (beide Manuskripte sind
einsehbar in DFGA). In RsG sind von N.s Hand einige wenige nachträgliche
Korrekturen eingefügt (RsGN), auf der mit dem in Rs und Rs+ fehlenden Titel
Ueber Wahrheit und Lüge im aussermoralischen Sinne beschriebenen ersten Seite
findet sich der mit roter Tinte geschriebene Vermerk, die Abschrift des Textes
sei durch Gersdorff erfolgt.
Die Vorlage des edierten Textes der KSA bzw. KGW stellte RsG (bzw. RsGN)
dar, ediert wurde aber unter Berücksichtigung der früheren Textvarianten Rs
und Rs+. Diesen folgt der edierte Text v. a. in der, in RsG oft fehlenden, Komma-
setzung, in der Orthographie und Kasuswahl sowie in einer früheren ausführli-
cheren Variante einer Textpassage (vgl. NK 877, 13-15). Zwei bemerkenswerte
längere Textpassagen aus Rs wurden - wohl ihres Entwurfscharakters wegen
und zur Wahrung der ,Autonomie' von WL (vgl. NK 886, 14 u. NK 890, 14) -
nur in den kritischen Apparat (KGW III 5/1, 907 u. 912) bzw. den Kommentar
(KSA 14, 114) aufgenommen. Die zahlreichen Ausrufezeichen und v. a. Anfüh-
rungszeichen in Rs (und Rs+), die N.s erstem handschriftlichen Entwurf einen
selbstreflexiveren Charakter verleihen und in der späteren diktierten Rein-
schrift RsG oft fehlen, wurden in den meisten Fällen nicht in den edierten Text
übernommen (außer im Falle des Wortes „,Selbstbewusstsein'", vgl. NK 877, 5-
9). Da es von WL keine von N.s ,letzter Hand' für eine Drucklegung autorisierte
Textgestalt gibt, und ferner einzelne Schreibweisen verschiedene inhaltliche