72 Zur Genealogie der Moral
erwiesen wurde, wir geben zurück, in dem Maasse, als man uns gab" (KSA 3,
100, 8-15).
251, 20 f. insgleichen über die Herkunft der Strafe Wand. S. 25.34.] Die Erst- und
Titelauflage von MA II WS (Nietzsche 1880, 25 bzw. Nietzsche 1886c, 25) bringt
auf S. 25 jenen Passus von MA II WS 22, der von KSA 2, 556, 1 bis 556, 29 reicht.
U. a. heißt es dort: „Gleichgewicht ist also ein sehr wichtiger Begriff für
die älteste Rechts- und Morallehre; Gleichgewicht ist die Basis der Gerechtig-
keit. [...] Innerhalb einer Gemeinde, in der Alle sich als gleichgewichtig be-
trachten, ist gegen Vergehungen, das heisst gegen Durchbrechungen des Prin-
cips des Gleichgewichtes, Schande und Strafe da: Schande, ein Gewicht,
eingesetzt gegen den übergreifenden Einzelnen, der durch den Uebergriff sich
Vortheile verschafft hat, durch die Schande nun wieder Nachtheile erfährt, die
den früheren Vortheil aufheben und überwiegen. Ebenso steht es mit der
Strafe: sie stellt gegen das Uebergewicht, das sich jeder Verbrecher zuspricht,
ein viel grösseres Gegengewicht auf, gegen Gewaltthat den Kerkerzwang, ge-
gen den Diebstahl den Wiederersatz und die Strafsumme" (KSA 2, 556, 13-15
u. 23-34).
In der Erst- und Titelauflage von MA II WS (Nietzsche 1880, 34 bzw. Nietz-
sche 1886c, 34) befindet sich auf S. 34 der ganze Aphorismus MA II WS 32
sowie der Anfang von MA II WS 33 unter der Überschrift „Elemente der
Rache", wo es weiter heißt: „Das Wort ,Rache' ist so schnell gesprochen: fast
scheint es, als ob es gar nicht mehr enthalten könne, als Eine Begriffs- und
Empfindungswurzel. Und so bemüht man sich immer noch, dieselbe zu finden:
wie unsere Nationalökonomen noch nicht müde geworden sind, im Worte
,Werth' eine solche Einheit zu wittern und nach dem ursprünglichen Wurzel-
Begriff des Werthes zu suchen. Als ob nicht alle Worte Taschen wären, in wel-
che bald Diess, bald Jenes, bald Mehreres auf einmal gesteckt worden ist!"
(KSA 2, 564, 13-21) Explizit auf Strafe kommt erst das Ende von MA II WS 33
zu sprechen (Nietzsche 1880, 38 bzw. Nietzsche 1886c, 38): „So wird durch die
gerichtliche Strafe sowohl die Privatehre als auch die Gesellschaftsehre wie-
derhergestellt: das heisst — Strafe ist Rache. — Es giebt in ihr unzweifel-
haft auch noch jenes andere, zuerst beschriebene Element der Rache, insofern
durch sie die Gesellschaft ihrer Selbst-Erhaltung dient und der Noth-
wehr halber einen Gegenschlag führt. Die Strafe will das weitere Schädigen
verhüten, sie will abschrecken. Auf diese Weise sind wirklich in der Strafe
beide so verschiedene Elemente der Rache verknüpft, und diess mag vielleicht
am meisten dahin wirken, jene erwähnte Begriffsverwirrung zu unterhalten,
vermöge deren der Einzelne, der sich rächt, gewöhnlich nicht weiss, was er
eigentlich will." (KSA 2, 567, 16-27) Hier ist die Argumentation genau dort ange-
langt, wo sie nach 251, 21-25 nicht anlangen soll, nämlich bei einem Verständ-
erwiesen wurde, wir geben zurück, in dem Maasse, als man uns gab" (KSA 3,
100, 8-15).
251, 20 f. insgleichen über die Herkunft der Strafe Wand. S. 25.34.] Die Erst- und
Titelauflage von MA II WS (Nietzsche 1880, 25 bzw. Nietzsche 1886c, 25) bringt
auf S. 25 jenen Passus von MA II WS 22, der von KSA 2, 556, 1 bis 556, 29 reicht.
U. a. heißt es dort: „Gleichgewicht ist also ein sehr wichtiger Begriff für
die älteste Rechts- und Morallehre; Gleichgewicht ist die Basis der Gerechtig-
keit. [...] Innerhalb einer Gemeinde, in der Alle sich als gleichgewichtig be-
trachten, ist gegen Vergehungen, das heisst gegen Durchbrechungen des Prin-
cips des Gleichgewichtes, Schande und Strafe da: Schande, ein Gewicht,
eingesetzt gegen den übergreifenden Einzelnen, der durch den Uebergriff sich
Vortheile verschafft hat, durch die Schande nun wieder Nachtheile erfährt, die
den früheren Vortheil aufheben und überwiegen. Ebenso steht es mit der
Strafe: sie stellt gegen das Uebergewicht, das sich jeder Verbrecher zuspricht,
ein viel grösseres Gegengewicht auf, gegen Gewaltthat den Kerkerzwang, ge-
gen den Diebstahl den Wiederersatz und die Strafsumme" (KSA 2, 556, 13-15
u. 23-34).
In der Erst- und Titelauflage von MA II WS (Nietzsche 1880, 34 bzw. Nietz-
sche 1886c, 34) befindet sich auf S. 34 der ganze Aphorismus MA II WS 32
sowie der Anfang von MA II WS 33 unter der Überschrift „Elemente der
Rache", wo es weiter heißt: „Das Wort ,Rache' ist so schnell gesprochen: fast
scheint es, als ob es gar nicht mehr enthalten könne, als Eine Begriffs- und
Empfindungswurzel. Und so bemüht man sich immer noch, dieselbe zu finden:
wie unsere Nationalökonomen noch nicht müde geworden sind, im Worte
,Werth' eine solche Einheit zu wittern und nach dem ursprünglichen Wurzel-
Begriff des Werthes zu suchen. Als ob nicht alle Worte Taschen wären, in wel-
che bald Diess, bald Jenes, bald Mehreres auf einmal gesteckt worden ist!"
(KSA 2, 564, 13-21) Explizit auf Strafe kommt erst das Ende von MA II WS 33
zu sprechen (Nietzsche 1880, 38 bzw. Nietzsche 1886c, 38): „So wird durch die
gerichtliche Strafe sowohl die Privatehre als auch die Gesellschaftsehre wie-
derhergestellt: das heisst — Strafe ist Rache. — Es giebt in ihr unzweifel-
haft auch noch jenes andere, zuerst beschriebene Element der Rache, insofern
durch sie die Gesellschaft ihrer Selbst-Erhaltung dient und der Noth-
wehr halber einen Gegenschlag führt. Die Strafe will das weitere Schädigen
verhüten, sie will abschrecken. Auf diese Weise sind wirklich in der Strafe
beide so verschiedene Elemente der Rache verknüpft, und diess mag vielleicht
am meisten dahin wirken, jene erwähnte Begriffsverwirrung zu unterhalten,
vermöge deren der Einzelne, der sich rächt, gewöhnlich nicht weiss, was er
eigentlich will." (KSA 2, 567, 16-27) Hier ist die Argumentation genau dort ange-
langt, wo sie nach 251, 21-25 nicht anlangen soll, nämlich bei einem Verständ-