316 Der Antichrist. Fluch auf das Christenthum
Manuskriptes folgt eine von N. gestrichene Anweisung: „Darauf ein leeres Blatt
auf dem nur die Worte stehen: Gesetz wider das Christenthum."
(KSA 14, 448, Faksimile bei Podach 1961, Tafel VI) In der von Franz Overbeck
Anfang 1889 angefertigten Abschrift des AC-Manuskripts (Nachlass Franz Over-
beck, Universitätsbibliothek Basel, A 311) fehlt dieses GWC ebenso wie in N.s
AC-Druckmanuskript. In den Ausgaben von Colli und Montinari folgt auf AC 62
in kleinerer Type der Abdruck von GWC, das auf den „Tag[.] des Heils" (254,
2), den „30. September 1888" (254, 3) datiert ist, an dem N. mit der Nieder-
schrift von AC fertig wurde. Der diesem Abdruck zugrundeliegende Text ist
faksimiliert bei Podach 1961, Tafel VIII. Das Blatt selber trägt, was in der Dis-
kussion KSA 14, 448-454 nicht deutlich wird, nicht den Titel Gesetz wider das
Christenthum, sondern setzt mit den Worten „Gegeben am Tage des Heils [...]"
ein. Vorarbeiten (vgl. Podach 1961, Tafel VII), die gestrichene Druckeranwei-
sung im Druckmanuskript nach AC 62 sowie insbesondere N.s Brief an Brandes
von Anfang Dezember 1888 (KSB 8, Nr. 1170, S. 502) legen allerdings die Identi-
fikation dieses Textes mit GWC nahe.
Das Blatt mit GWC befand sich, als Hans-Joachim Mette die Manuskripte
1932 im Zusammenhang mit BAW beschrieb, in der EH-Kassette des Weimarer
Archivs (heute GSA 71/32, fol. 47, nach AC 62). Da die Manuskripte bis dahin
durch viele Hände gegangen waren, ist daraus nicht abzuleiten, dass es einst
zu EH gehört hätte, dessen Textgeschichte ohnehin sehr verwickelt ist. Von N.s
Hand wurde das Blatt als 47 foliiert, was es nahelegte, es mit einem andern
Blatt in Verbindung zu bringen, das die Seitenzahlen 48 und 49 trägt (hier
wechselt also die Blattzählung zu einer Seitenzählung), und auf dem der
Abschnitt Za III Von alten und neuen Tafeln 30 steht (ebenfalls GSA 71/32).
Podach 1961 und Champromis 1965 nehmen an, dass die beiden Blätter
ursprünglich miteinander zusammenhingen; eine Ansicht, die abgesehen von
der Paginierung durch den Umstand untermauert zu werden scheint, dass N.
auf dem Blatt mit dem Gesetz rechts unten den Drucker anweist: „darauf ein
leeres Blatt, auf dem nur die Worte stehn: / Der Hammer redet / Zara-
thustra 3, 90" (Podach 1961, 158 u. Tafel VIII). Dies bezieht sich auf die Erstauf-
lage von Za III (Chemnitz 1884), S. 90 wo Za III Von alten und neuen Tafeln
29 und die ersten beiden Absätze von Abschnitt 30 zu finden sind. Abschnitt
29 — „,Warum so hart! — sprach zum Diamanten [...]'" bis „werdet hart!"
(KSA 4, 268, 4-22) wird unter dem Titel „Der Hammer redet" von N. selber ans
Ende der Götzen-Dämmerung gesetzt (vgl. NK KSA 6, 161, 1-25), die Anfang
Dezember 1888 schon ausgedruckt vorliegt, während auf Blatt 48/49 aus der
EH-Kassette der Abschnitt 30 — „Oh du mein Wille!" bis „Spare mich auf zu
Einem grossen Siege!" (KSA 4, 268, 24-269, 20) — notiert ist.
Die relevante Frage ist, zu welchem Manuskript, nämlich EH oder AC, das
Blatt mit GWC und/oder Blatt 48/49 gehören. Man ist — gegen Champromis
Manuskriptes folgt eine von N. gestrichene Anweisung: „Darauf ein leeres Blatt
auf dem nur die Worte stehen: Gesetz wider das Christenthum."
(KSA 14, 448, Faksimile bei Podach 1961, Tafel VI) In der von Franz Overbeck
Anfang 1889 angefertigten Abschrift des AC-Manuskripts (Nachlass Franz Over-
beck, Universitätsbibliothek Basel, A 311) fehlt dieses GWC ebenso wie in N.s
AC-Druckmanuskript. In den Ausgaben von Colli und Montinari folgt auf AC 62
in kleinerer Type der Abdruck von GWC, das auf den „Tag[.] des Heils" (254,
2), den „30. September 1888" (254, 3) datiert ist, an dem N. mit der Nieder-
schrift von AC fertig wurde. Der diesem Abdruck zugrundeliegende Text ist
faksimiliert bei Podach 1961, Tafel VIII. Das Blatt selber trägt, was in der Dis-
kussion KSA 14, 448-454 nicht deutlich wird, nicht den Titel Gesetz wider das
Christenthum, sondern setzt mit den Worten „Gegeben am Tage des Heils [...]"
ein. Vorarbeiten (vgl. Podach 1961, Tafel VII), die gestrichene Druckeranwei-
sung im Druckmanuskript nach AC 62 sowie insbesondere N.s Brief an Brandes
von Anfang Dezember 1888 (KSB 8, Nr. 1170, S. 502) legen allerdings die Identi-
fikation dieses Textes mit GWC nahe.
Das Blatt mit GWC befand sich, als Hans-Joachim Mette die Manuskripte
1932 im Zusammenhang mit BAW beschrieb, in der EH-Kassette des Weimarer
Archivs (heute GSA 71/32, fol. 47, nach AC 62). Da die Manuskripte bis dahin
durch viele Hände gegangen waren, ist daraus nicht abzuleiten, dass es einst
zu EH gehört hätte, dessen Textgeschichte ohnehin sehr verwickelt ist. Von N.s
Hand wurde das Blatt als 47 foliiert, was es nahelegte, es mit einem andern
Blatt in Verbindung zu bringen, das die Seitenzahlen 48 und 49 trägt (hier
wechselt also die Blattzählung zu einer Seitenzählung), und auf dem der
Abschnitt Za III Von alten und neuen Tafeln 30 steht (ebenfalls GSA 71/32).
Podach 1961 und Champromis 1965 nehmen an, dass die beiden Blätter
ursprünglich miteinander zusammenhingen; eine Ansicht, die abgesehen von
der Paginierung durch den Umstand untermauert zu werden scheint, dass N.
auf dem Blatt mit dem Gesetz rechts unten den Drucker anweist: „darauf ein
leeres Blatt, auf dem nur die Worte stehn: / Der Hammer redet / Zara-
thustra 3, 90" (Podach 1961, 158 u. Tafel VIII). Dies bezieht sich auf die Erstauf-
lage von Za III (Chemnitz 1884), S. 90 wo Za III Von alten und neuen Tafeln
29 und die ersten beiden Absätze von Abschnitt 30 zu finden sind. Abschnitt
29 — „,Warum so hart! — sprach zum Diamanten [...]'" bis „werdet hart!"
(KSA 4, 268, 4-22) wird unter dem Titel „Der Hammer redet" von N. selber ans
Ende der Götzen-Dämmerung gesetzt (vgl. NK KSA 6, 161, 1-25), die Anfang
Dezember 1888 schon ausgedruckt vorliegt, während auf Blatt 48/49 aus der
EH-Kassette der Abschnitt 30 — „Oh du mein Wille!" bis „Spare mich auf zu
Einem grossen Siege!" (KSA 4, 268, 24-269, 20) — notiert ist.
Die relevante Frage ist, zu welchem Manuskript, nämlich EH oder AC, das
Blatt mit GWC und/oder Blatt 48/49 gehören. Man ist — gegen Champromis