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Sommer, Andreas Urs; Nietzsche, Friedrich; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Mitarb.]
Historischer und kritischer Kommentar zu Friedrich Nietzsches Werken (Band 6,2): Kommentar zu Nietzsches "Der Antichrist", "Ecce homo", "Dionysos-Dithyramben", "Nietzsche contra Wagner" — Berlin, Boston: De Gruyter, 2013

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https://doi.org/10.11588/diglit.70914#0340
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Stellenkommentar AC, KSA 6, S. 253 317

1965 — zur Erkenntnis gelangt, dass die in N.s handschriftlichem Inhaltsver-
zeichnis zu EH genannte „Kriegserklärung" (KSA 6, 262, 16) nicht mit GWC
identisch sei. Diese vermutlich gegen Wilhelm II. gerichtete „Kriegserklärung"
hat N.s Mutter aller Wahrscheinlichkeit nach verbrannt. Aus NL 1888, KSA 13,
25[1], [6], [11], [13] und [14], 637-644 lässt sich die antideutsche und antihohen-
zollernsche Stoßrichtung der „Kriegserklärung" ableiten. Wenn nun also die
„Kriegserklärung" ein anderer Text war als GWC, kann dieses ursprünglich
nicht das Ende von EH gebildet haben. Dass GWC dem Textkorpus von AC
zuzuschlagen sei, wird zusätzlich nicht nur durch den gestrichenen Drucker-
hinweis — „Darauf ein leeres Blatt auf dem nur die Worte stehen: Gesetz
wider das Christenthum" (KSA 14, 448) — auf dem Manuskriptblatt von
AC 62 wahrscheinlich, sondern auch durch die fortlaufende Foliierung, befin-
det sich doch AC 62 auf der Vorderseite von Blatt 46 des AC-Manuskripts. Die-
ses Blatt 46 wurde archivalisch ebenfalls im EH-Konvolut aufbewahrt und weist
auf der unbeschriebenen Rückseite Klebespuren auf, die, wie die detektivi-
schen Recherchen von Montinari ergeben haben, genau jenen auf der Rück-
seite von Blatt 47 entsprechen, wo Vorarbeiten zu EH stehen. Zudem gibt es
auf der Vorderseite von Blatt 47 mit GWC Klebespuren. Eine Notiz von Heinrich
Köselitz (Podach 1961, 400), besagt, man müsse das letzte Blatt des AC-Manu-
skripts „gegen's Licht" lesen. „Das Gesetz wider das Christenthum war also
noch zu der Zeit, in der Peter Gast [sc. Köselitz] im N.-Archiv arbeitete (1900-
1909), mit einem unbeschriebenen Blatt überklebt und außerdem noch an die
Rückseite des letzten Blattes des AC angeklebt." (KSA 14, 452) Deswegen fehlt
es auch in der Abschrift, die Overbeck vom AC-Manuskript 1889 angefertigt
hatte. Also hat schon N. Blatt 47 über- und angeklebt. „Das Ankleben der
Rückseite von Blatt 47 an die Rückseite von Blatt 46 lässt sich sehr einfach
erklären durch den Umstand, daß auf der Rückseite von Blatt 47 Vorarbeiten
zu EH standen, die N beseitigen mußte, um später keine Konfusion in der
Druckerei entstehen zu lassen." (Ebd.)
Warum aber überklebte N. schließlich auch die Vorderseite von Blatt 47
mit einem weißen Blatt? Wollte er es geheimhalten? Immerhin zitierte er einen
Ausschnitt aus dem vierten Satz von GWC in EH Warum ich so gute Bücher
schreibe 5, KSA 6, 307, 6-13. Diesen EH-Passus schrieb N. Anfang Dezember
1888. Zweifellos war — N.s Brief an Brandes von Anfang Dezember 1888
(KSB 8, Nr. 1170, S. 502) belegt es zusätzlich — GWC ursprünglich Teil von AC.
Philologisch bleibt das Problem, ob man, wenn man GWC ans Ende von AC
stellt, ihm auch Blatt 48/49 mit Za III Von alten und neuen Tafeln 30 folgen
lassen soll, wie Champromis 1965 mutmaßt. Der Mitteilung, die N. am 29. 12.
1888 seinem Verleger Constantin Georg Naumann zur Drucklegung von EH
machte: „Der Abschnitt Kriegserklärung fehlt [sic] weg — Ebenso der
 
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