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Otto Volk:
wo (64) für den Fall der Gültigkeit von (61) und (65) im Falle von
(62) zu nehmen ist. n, p, q, r sind dabei zunächst voneinander ver-
schiedene Konstante. Indes folgt im Falle des Bestehens der Glei-
chungen (61) und (65) aus (38) unmittelbar, daß
F/'^F/'
sein muß; daraus folgt:
(66) q = n.
Aus (36) kommt dann:
2 0"2 Fj' + F/
3 0" 7j-r/
Es muß also sein:
g^' + FA , 3/7/ + ^ „
aw^-F^ 1 aAFj-iv
Die Ausrechnung ergibt:
7x7i" - 7/2 + - U1 7/' - Fx" 7j = o;
setzt man die entsprechenden Werte aus (61) und (65) ein, so erkennt
man sofort, daß
(67) r = p
sein muß.
Es bleiben somit die beiden Möglichkeiten:
(68) F/ = Km Uv 7/ = Vm 7n
oder:
(69) F/2 = 2 n Fx-\-p, 7/2 = 2nV1 +p.
Da aber in beiden Fällen die Voraussetzung Af o (vgl. Gl. (51)) nicht
erfüllt ist, so folgt, daß in dem betrachteten allgemeinen Falle die
Annahme N f o unmöglich und daher auszu sch ließen ist.
§4.
Fortsetzung: die Ausnahmefälle.
Wir haben nun noch die Ausnahmefälle zu betrachten, die ein-
treten, wenn die Voraussetzungen des § 3 nicht erfüllt sind.
1. Die Gleichungen (45) —(48) werden hinfällig, wenn in (44) einer
der beiden Ausdrücke
(70)
verschwindet, wenn also ist:
d2J4 (u)
dTL2
d2 U’1
a~dÜ^~’
d
dUx
Otto Volk:
wo (64) für den Fall der Gültigkeit von (61) und (65) im Falle von
(62) zu nehmen ist. n, p, q, r sind dabei zunächst voneinander ver-
schiedene Konstante. Indes folgt im Falle des Bestehens der Glei-
chungen (61) und (65) aus (38) unmittelbar, daß
F/'^F/'
sein muß; daraus folgt:
(66) q = n.
Aus (36) kommt dann:
2 0"2 Fj' + F/
3 0" 7j-r/
Es muß also sein:
g^' + FA , 3/7/ + ^ „
aw^-F^ 1 aAFj-iv
Die Ausrechnung ergibt:
7x7i" - 7/2 + - U1 7/' - Fx" 7j = o;
setzt man die entsprechenden Werte aus (61) und (65) ein, so erkennt
man sofort, daß
(67) r = p
sein muß.
Es bleiben somit die beiden Möglichkeiten:
(68) F/ = Km Uv 7/ = Vm 7n
oder:
(69) F/2 = 2 n Fx-\-p, 7/2 = 2nV1 +p.
Da aber in beiden Fällen die Voraussetzung Af o (vgl. Gl. (51)) nicht
erfüllt ist, so folgt, daß in dem betrachteten allgemeinen Falle die
Annahme N f o unmöglich und daher auszu sch ließen ist.
§4.
Fortsetzung: die Ausnahmefälle.
Wir haben nun noch die Ausnahmefälle zu betrachten, die ein-
treten, wenn die Voraussetzungen des § 3 nicht erfüllt sind.
1. Die Gleichungen (45) —(48) werden hinfällig, wenn in (44) einer
der beiden Ausdrücke
(70)
verschwindet, wenn also ist:
d2J4 (u)
dTL2
d2 U’1
a~dÜ^~’
d
dUx