Die Reibung, Wärmeleitung uncl Diffusion in Gasmisebungen V. 23
Einfluß der Konzentrationen x und 1 — x von Anfang an mit der nach
dem Zahlwert der Konstanten verquickt. Merkwürdig ist dies insofern,
als auf dem Nachbargebiet, dem der chemischen Reaktionsgeschwindig-
keiten, auf solchem Weg wohl kaum eine Einigung auf das kinetische
Massenwirkungsgesetz zustande gekommen wäre, als auf die zweck-
mäßigste Form, unter Offenlassung der Frage nach dem Zahlwert
der Konstanten. Eben dies letztere Verfahren aber erscheint am
zweckmäßigsten mindestens in dem Sinn, daß man zuerst die Konzen-
trationsfunktion der Mischreibung und Mischwärmeleitung prüft, und
dann erst die absoluten Zahlwerte der Konstanten untersucht. Diesen
Weg gehen wir nunmehr.
2. Die allgemeine Form des Mischungsgesetzes.
a) Ableitung. Die Reibung binären Gemischs1) setzt sich aus
den beiden gleichteiligen Reibungen der reinen Komponenten — Stöße 1,1
und 2,2 — und aus der ungleichteiligen Teilreibung — 1,2-Stöße — zu-
sammen. Bei den üblichen Gasdrucken spielt die reine „Misch“-Rei-
bung1) keine selbständige Rolle. Analog S. 8 gilt für jede Teilreibung
Gl. (1), worin die Zahlwerte Z, 1\I und die Weglänge 2 jeweils ihre
dieser Teilreibung zugehörigen Werte haben. Die Weglängenschicht
ist also jetzt für die 3 Stoßarten verschieden dick. Die „für alle drei
Prozesse mittlere“ Weglänge entspräche einem „mittleren Querschnitt
qmu, der konzentrationsabhängig zwischen qx und q2 stetig variiert, und
wofür Gl. 2 jetzt, lautet:
Hier muß im Fenner die Summe der Konzentrationen als Faktor
stehen, denn auch in Gasmischungen hängt q vom Gesamtdruck nicht ab.
In jedem Fall, wir untersuchen dies S. 24ff. eingehender, kommt
man zu folgender Form des Mischungsgesetzes für konstante
Temperatur, der Reibungs-(und Wärmeleitungs-)Isotherme:
=’?n • (f1)2 +2 ^12 • (16)
_yq-nZ_yg™'_ _
c
Darin ist x der Molenbruch des Gases 1, also x = .
“T" ^2
Die Reibung oder Wärmeleitung in einem Gemisch besteht also
aus mehreren parallel geschalteten Zweierstoßreaktionen, auf deren jede
„ein kinetisches Massenwirkungsgesetz“ Anwendung fand. In der Be-
l) S. S. 8 Anm. 1.
Einfluß der Konzentrationen x und 1 — x von Anfang an mit der nach
dem Zahlwert der Konstanten verquickt. Merkwürdig ist dies insofern,
als auf dem Nachbargebiet, dem der chemischen Reaktionsgeschwindig-
keiten, auf solchem Weg wohl kaum eine Einigung auf das kinetische
Massenwirkungsgesetz zustande gekommen wäre, als auf die zweck-
mäßigste Form, unter Offenlassung der Frage nach dem Zahlwert
der Konstanten. Eben dies letztere Verfahren aber erscheint am
zweckmäßigsten mindestens in dem Sinn, daß man zuerst die Konzen-
trationsfunktion der Mischreibung und Mischwärmeleitung prüft, und
dann erst die absoluten Zahlwerte der Konstanten untersucht. Diesen
Weg gehen wir nunmehr.
2. Die allgemeine Form des Mischungsgesetzes.
a) Ableitung. Die Reibung binären Gemischs1) setzt sich aus
den beiden gleichteiligen Reibungen der reinen Komponenten — Stöße 1,1
und 2,2 — und aus der ungleichteiligen Teilreibung — 1,2-Stöße — zu-
sammen. Bei den üblichen Gasdrucken spielt die reine „Misch“-Rei-
bung1) keine selbständige Rolle. Analog S. 8 gilt für jede Teilreibung
Gl. (1), worin die Zahlwerte Z, 1\I und die Weglänge 2 jeweils ihre
dieser Teilreibung zugehörigen Werte haben. Die Weglängenschicht
ist also jetzt für die 3 Stoßarten verschieden dick. Die „für alle drei
Prozesse mittlere“ Weglänge entspräche einem „mittleren Querschnitt
qmu, der konzentrationsabhängig zwischen qx und q2 stetig variiert, und
wofür Gl. 2 jetzt, lautet:
Hier muß im Fenner die Summe der Konzentrationen als Faktor
stehen, denn auch in Gasmischungen hängt q vom Gesamtdruck nicht ab.
In jedem Fall, wir untersuchen dies S. 24ff. eingehender, kommt
man zu folgender Form des Mischungsgesetzes für konstante
Temperatur, der Reibungs-(und Wärmeleitungs-)Isotherme:
=’?n • (f1)2 +2 ^12 • (16)
_yq-nZ_yg™'_ _
c
Darin ist x der Molenbruch des Gases 1, also x = .
“T" ^2
Die Reibung oder Wärmeleitung in einem Gemisch besteht also
aus mehreren parallel geschalteten Zweierstoßreaktionen, auf deren jede
„ein kinetisches Massenwirkungsgesetz“ Anwendung fand. In der Be-
l) S. S. 8 Anm. 1.