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Bett mann :
Wie weit man darüber hinaus Schlüsse auf bestimmte Kon-
stitutionen ziehen kann, bleibe dahingestellt.
Mayer-List hat ja gerade Kapillarbefunde der Lippenschleim-
haut unter dem Gesichtspunkt des Normalen und der Vasoneurose
einander gegenübergestellt. Für die spezielle Lokalisation müßte
wohl ganz besonders gelten, was 0. Müller nach den Kapillarbe-
funden an der äußeren Flaut über Beziehungen der vasoneurotischen
Diathese zu den Kretschmer sehen Konstitutionstypen entwickelt
hat. Vielleicht geht man zu weit, wenn man an Kapillarschlingen,
speziell des Nagelrandes, den gleichen Habitus erkennt, wie er
der körperlichen Gesamtpersönlichkeit zukommt. Es ist eine miß-
liche Sache, aus wenigen nebeneinanderliegenden Schlingen mit
verschiedenartigen Befunden Schlüsse zu ziehen, die an größeren
Flächen in Frage gestellt werden und bei denen sich sehr häufig
die Befunde an verschiedenen Körperstellen nicht einheitlich gleich-
sinnig ergänzen.
Damit bleibt grundsätzlich anerkannt, daß in körperlichen
Formen sich die Konstitution ausdrückt, daß Wachstum und
Trophik der Gewebe von endokrinen Einflüssen abhängt und daß
sich die Kapillaren diesen Einflüssen nicht entziehen können. Wie
weit aber im gegebenen Einzelfalle die örtliche Formgestaltung auf
diese Faktoren zurückgeführt werden kann, ist mindestens fraglich.
Vor allen Dingen kann ich in den Kapillarbildern der Mund-
schleimhaut nicht ohne Weiteres das Nebeneinander von Krampf
und Lähmung als Ausdruck einer der seelischen Dysergie entsprechen-
den körperlichen Dysergie und der reizbaren Schwäche erkennen.
Wir glauben diesen Fragen auch auf Grund von Reaktionsver-
suchen näher gekommen zu sein. Mit allem dem ist nicht Tat-
sächliches abgelehnt, was 0. Müller und seine Mitarbeiwr betonen.
Ich kenne auch an der Lippenschleimhaut Bilder, die in ausge-
zeichneter Weise die Auffassung der Tübinger Schule zu bestätigen
scheinen. Aber wir kommen zu dieser Anerkennung erst nur mit
Einschränkungen, Vorbehalten und auf einem weiten Umweg,
und vor allem scheinen uns die lokalen, d. h. nicht konstitutions-
mäßig verankerten und unter Umständen dem konstitutionellen
Einfluß entgegenarbeitenden „akzessorischen'- Bedingungen in der
Regel so zu überwiegen, ohne daß sie zur Genüge in ihrem Gewichte
abgeschätzt werden können, daß schon daraus die Erfassung der
Befunde im Sinne 0. Müllers am gegebenen Einzelfall in Frage
gestellt ist.
Bett mann :
Wie weit man darüber hinaus Schlüsse auf bestimmte Kon-
stitutionen ziehen kann, bleibe dahingestellt.
Mayer-List hat ja gerade Kapillarbefunde der Lippenschleim-
haut unter dem Gesichtspunkt des Normalen und der Vasoneurose
einander gegenübergestellt. Für die spezielle Lokalisation müßte
wohl ganz besonders gelten, was 0. Müller nach den Kapillarbe-
funden an der äußeren Flaut über Beziehungen der vasoneurotischen
Diathese zu den Kretschmer sehen Konstitutionstypen entwickelt
hat. Vielleicht geht man zu weit, wenn man an Kapillarschlingen,
speziell des Nagelrandes, den gleichen Habitus erkennt, wie er
der körperlichen Gesamtpersönlichkeit zukommt. Es ist eine miß-
liche Sache, aus wenigen nebeneinanderliegenden Schlingen mit
verschiedenartigen Befunden Schlüsse zu ziehen, die an größeren
Flächen in Frage gestellt werden und bei denen sich sehr häufig
die Befunde an verschiedenen Körperstellen nicht einheitlich gleich-
sinnig ergänzen.
Damit bleibt grundsätzlich anerkannt, daß in körperlichen
Formen sich die Konstitution ausdrückt, daß Wachstum und
Trophik der Gewebe von endokrinen Einflüssen abhängt und daß
sich die Kapillaren diesen Einflüssen nicht entziehen können. Wie
weit aber im gegebenen Einzelfalle die örtliche Formgestaltung auf
diese Faktoren zurückgeführt werden kann, ist mindestens fraglich.
Vor allen Dingen kann ich in den Kapillarbildern der Mund-
schleimhaut nicht ohne Weiteres das Nebeneinander von Krampf
und Lähmung als Ausdruck einer der seelischen Dysergie entsprechen-
den körperlichen Dysergie und der reizbaren Schwäche erkennen.
Wir glauben diesen Fragen auch auf Grund von Reaktionsver-
suchen näher gekommen zu sein. Mit allem dem ist nicht Tat-
sächliches abgelehnt, was 0. Müller und seine Mitarbeiwr betonen.
Ich kenne auch an der Lippenschleimhaut Bilder, die in ausge-
zeichneter Weise die Auffassung der Tübinger Schule zu bestätigen
scheinen. Aber wir kommen zu dieser Anerkennung erst nur mit
Einschränkungen, Vorbehalten und auf einem weiten Umweg,
und vor allem scheinen uns die lokalen, d. h. nicht konstitutions-
mäßig verankerten und unter Umständen dem konstitutionellen
Einfluß entgegenarbeitenden „akzessorischen'- Bedingungen in der
Regel so zu überwiegen, ohne daß sie zur Genüge in ihrem Gewichte
abgeschätzt werden können, daß schon daraus die Erfassung der
Befunde im Sinne 0. Müllers am gegebenen Einzelfall in Frage
gestellt ist.