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der Umgebung von Eberbach
dürfte sie auf Rechnung der Unregelmäßigkeit des voroberrot-
liegenden Oberflächenreliefs zu setzen sein, zumal die Gehänge-
neigung von der höheren Stelle zur tieferen nur knapp 4% be-
trägt. Wir hätten also für die Zeit des Perms in der Gegend der
Bohrstelle bei der Brauerei Rose eine Erhebung der Granitober-
fläche, nach N hin einen Abfall derselben anzunehmen. Die Auf-
schüttung von mächtigerem ro (40,5 m gegen 9,2 m) reicht aber
zum Ausgleich des Höhenunterschiedes nicht aus (119 m gegen
97 m = 22 m Höhenunterschied). Auch im Neckarbett liegt die
Obergrenze des ro ähnlich hoch. Es müßte demnach die Land-
oberfläche des Oberrotliegenden ebenfalls noch geringe Höhen-
unterschiede aufgewiesen haben, was ihrem anderweitigen Ver-
halten nicht gerade widersprechen würde. Auffälliger ist schon,
daß auch die Obergrenze des zo nach S bis zum Neckar noch er-
heblich ansteigt (13 m bis zum früheren Zechsteinaufschluß nordöstl.
der Brücke, bis zum Neckar selbst vermutlich noch mehr). Das Re-
lief derLandoberfläche, über die das Zech stein meer
transgredierte, wäre selbst durch den Absatz dieses
Meeres noch nicht ausgeglichen gewesen, ein immer-
hin bemerkenswerter Tatbestand. Ich setze dabei voraus, daß die
Angaben der Bohrprofile und ihre Deutungen richtig sind, daß
also die Niveaudifferenzen nicht etwa nur scheinbar, durch irgend-
welche Ungenauigkeiten der Profile bedingt sind.
Für die Heranziehung einer posttriadischen Störung zur Erklä-
rung der Niveaudifferenzen, von der der Buntsandstein mitbetroffen
sein müßte, sehe ich keine Möglichkeit, auch nicht zu der einer
bruchlosen Aufsattelung, da gerade im Bereich des Neckarlaufes
die Buntsandsteinschichten im Gegenteil eine Einmuldung zeigen18).
Die Mächtigkeit des unteren Buntsandsteins scheint mir größer
zu sein als der in den Erläuterungen zu Bl. Eberbach (Tabelle
S. 12, Abb. 1) angenommene Wert, da die Untergrenze 120 bis
125 m (u. a. in der Umgebung des Ohrsberges), die Obergrenze
190—200 m hochliegt, woraus sich eine Mächtigkeit von rund
70 m errechnet.
Ergebnis: Die Eberbacher Neckarschlingen liegen in einem
Gebiete, in dem keine jüngeren Bruchstörungen nachzuweisen
sind. Es stimmt dies mit dem Ergebnis der geologischen Spezial-
kartierung durch W. Hasemann (1926) überein. Die Eberbacher
Scholle ist eine tektonisch hochliegende Scholle, in der der Neckar
18) W. Hasemann 1928 a, Lagerungsskizze, Abb. 2, S. 47.
der Umgebung von Eberbach
dürfte sie auf Rechnung der Unregelmäßigkeit des voroberrot-
liegenden Oberflächenreliefs zu setzen sein, zumal die Gehänge-
neigung von der höheren Stelle zur tieferen nur knapp 4% be-
trägt. Wir hätten also für die Zeit des Perms in der Gegend der
Bohrstelle bei der Brauerei Rose eine Erhebung der Granitober-
fläche, nach N hin einen Abfall derselben anzunehmen. Die Auf-
schüttung von mächtigerem ro (40,5 m gegen 9,2 m) reicht aber
zum Ausgleich des Höhenunterschiedes nicht aus (119 m gegen
97 m = 22 m Höhenunterschied). Auch im Neckarbett liegt die
Obergrenze des ro ähnlich hoch. Es müßte demnach die Land-
oberfläche des Oberrotliegenden ebenfalls noch geringe Höhen-
unterschiede aufgewiesen haben, was ihrem anderweitigen Ver-
halten nicht gerade widersprechen würde. Auffälliger ist schon,
daß auch die Obergrenze des zo nach S bis zum Neckar noch er-
heblich ansteigt (13 m bis zum früheren Zechsteinaufschluß nordöstl.
der Brücke, bis zum Neckar selbst vermutlich noch mehr). Das Re-
lief derLandoberfläche, über die das Zech stein meer
transgredierte, wäre selbst durch den Absatz dieses
Meeres noch nicht ausgeglichen gewesen, ein immer-
hin bemerkenswerter Tatbestand. Ich setze dabei voraus, daß die
Angaben der Bohrprofile und ihre Deutungen richtig sind, daß
also die Niveaudifferenzen nicht etwa nur scheinbar, durch irgend-
welche Ungenauigkeiten der Profile bedingt sind.
Für die Heranziehung einer posttriadischen Störung zur Erklä-
rung der Niveaudifferenzen, von der der Buntsandstein mitbetroffen
sein müßte, sehe ich keine Möglichkeit, auch nicht zu der einer
bruchlosen Aufsattelung, da gerade im Bereich des Neckarlaufes
die Buntsandsteinschichten im Gegenteil eine Einmuldung zeigen18).
Die Mächtigkeit des unteren Buntsandsteins scheint mir größer
zu sein als der in den Erläuterungen zu Bl. Eberbach (Tabelle
S. 12, Abb. 1) angenommene Wert, da die Untergrenze 120 bis
125 m (u. a. in der Umgebung des Ohrsberges), die Obergrenze
190—200 m hochliegt, woraus sich eine Mächtigkeit von rund
70 m errechnet.
Ergebnis: Die Eberbacher Neckarschlingen liegen in einem
Gebiete, in dem keine jüngeren Bruchstörungen nachzuweisen
sind. Es stimmt dies mit dem Ergebnis der geologischen Spezial-
kartierung durch W. Hasemann (1926) überein. Die Eberbacher
Scholle ist eine tektonisch hochliegende Scholle, in der der Neckar
18) W. Hasemann 1928 a, Lagerungsskizze, Abb. 2, S. 47.