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Max Wolf:
Auf jede der Platten wurde bei verschobener Kassette un-
mittelbar neben der Kometenaul'nahme und deren Vergleich-
spektren ein zweites Zinkspektrum photographiert. Dabei wurden
aber nur die gleichen äußeren Streifen mit derselben Belichtungs-
dauer aufgenommen wie beim Vergleichspcktrmn, während der-
jenige Streifen, wo das Kometenspektrum sonst hinfiel, durch
Vorlegen eines Schirmes auf den Spalt kürzer belichtet wurde.
So war in diesem Hilfsspektrum der mittlere Streifen des Zink-
spektrums, der auf der Kometenaufnahme fehlt, genau kenntlich.
Dieses Hilfsspektrum, das also beiderseits außen dem Ver-
gleichsspektrum der Kometenaufnahme genau entspricht und
gleicht, wurde im Stereoskop mit dem Vergleichspektrum zur
Deckung gebracht. Der schwächere mittlere Teil des Hilfsspek-
trums lag dann scheinbar auf dem Kometenspektrum und die
gegenseitige Lage von Zinklinien und Kometenlinien konnte an
der gleichen Spaltstelle gemessen werden, so daß die Krümmung
der Linien eliminiert war.
Das Kometenspektrum der ersten Aufnahme wurde so auf
das Hilfsspektrum der zweiten Aufnahme, und das Kometen-
spektrum der zweiten Aufnahme auf das Hilfspektrum der ersten
Aufnahme projiziert, wobei aber jeweils dieses Hilfspektrum
außen in Deckung lag mit dem gleichzeitig mit dem Kometen
aufgenommenen Vergleichspektrum.
Die Koinizidenz ist viermal ausgeführt, und die Messungs-
resultate wurden nach der Reduktion zum Mittel vereinigt. Die
Genauigkeit ist trotzdem mäßig, weil die Bänder des Kometen-
spektrums sehr verwaschen sind.
Zur Wellenlängenbestimmung benutzte ich die HARTMANN-
Formel, und zwar mit dem Exponenten 1, weil jeder andere
Exponent bei dem Spektrographen b viel schlechtere Darstellung
gibt. Es wurden abwechselnd die Linien:
4810,7 Zn 4057,9 Pb 3683,0 Pb
und
4630,2 Zn 4101,9 In 3740,1 Pb
als Normalen benutzt.
Die Bewegung des Kometen im Visionsradius betrug am
10. September — 5 km. Es wäre also rund 0,1 AE zu den folgenden
Zahlen zu addieren; da aber wegen der Unschärfe nicht die ganze
AE verbürgt werden kann, so hat das keinen Zweck.
Max Wolf:
Auf jede der Platten wurde bei verschobener Kassette un-
mittelbar neben der Kometenaul'nahme und deren Vergleich-
spektren ein zweites Zinkspektrum photographiert. Dabei wurden
aber nur die gleichen äußeren Streifen mit derselben Belichtungs-
dauer aufgenommen wie beim Vergleichspcktrmn, während der-
jenige Streifen, wo das Kometenspektrum sonst hinfiel, durch
Vorlegen eines Schirmes auf den Spalt kürzer belichtet wurde.
So war in diesem Hilfsspektrum der mittlere Streifen des Zink-
spektrums, der auf der Kometenaufnahme fehlt, genau kenntlich.
Dieses Hilfsspektrum, das also beiderseits außen dem Ver-
gleichsspektrum der Kometenaufnahme genau entspricht und
gleicht, wurde im Stereoskop mit dem Vergleichspektrum zur
Deckung gebracht. Der schwächere mittlere Teil des Hilfsspek-
trums lag dann scheinbar auf dem Kometenspektrum und die
gegenseitige Lage von Zinklinien und Kometenlinien konnte an
der gleichen Spaltstelle gemessen werden, so daß die Krümmung
der Linien eliminiert war.
Das Kometenspektrum der ersten Aufnahme wurde so auf
das Hilfsspektrum der zweiten Aufnahme, und das Kometen-
spektrum der zweiten Aufnahme auf das Hilfspektrum der ersten
Aufnahme projiziert, wobei aber jeweils dieses Hilfspektrum
außen in Deckung lag mit dem gleichzeitig mit dem Kometen
aufgenommenen Vergleichspektrum.
Die Koinizidenz ist viermal ausgeführt, und die Messungs-
resultate wurden nach der Reduktion zum Mittel vereinigt. Die
Genauigkeit ist trotzdem mäßig, weil die Bänder des Kometen-
spektrums sehr verwaschen sind.
Zur Wellenlängenbestimmung benutzte ich die HARTMANN-
Formel, und zwar mit dem Exponenten 1, weil jeder andere
Exponent bei dem Spektrographen b viel schlechtere Darstellung
gibt. Es wurden abwechselnd die Linien:
4810,7 Zn 4057,9 Pb 3683,0 Pb
und
4630,2 Zn 4101,9 In 3740,1 Pb
als Normalen benutzt.
Die Bewegung des Kometen im Visionsradius betrug am
10. September — 5 km. Es wäre also rund 0,1 AE zu den folgenden
Zahlen zu addieren; da aber wegen der Unschärfe nicht die ganze
AE verbürgt werden kann, so hat das keinen Zweck.