Probleme komplexer Moleküle I.
(A.27) 13
das Volumen des betrachteten Moleküls bzw. Trägers (einschließ-
lich Zwischenräume) bedeutet. Setzt man für V das kleinste mög-
liche Volumen, nämlich das eines einzelnen Moleküls, so erhält
man bereits Kräfte, welche weit größer sind als die obige, ent-
gegengesetzt gerichtete elektrische Kraft, z. B. ergibt sich für Benzol
(s. die Daten in Tab. I, Teil II) 70.iO"? dyn, für Wasser 200.10*7 dyn.
Die wirklichen Kräfte müssen bei den Ladungsträgern an der
Oberfläche noch größer sein, wenn dieselben komplexe Moleküle
sind, wogegen aber auch zu berücksichtigen ist, daß für eine nach
außen gerichtete Verschiebung des zwischen den anderen Mole-
külen befindlichen Trägers nicht die ganze berechnete Kraft KV
zu überwinden ist, sondern nur eine Kraftdifferenz (K —K')V^).
Diese nach innen gerichtete Kraftdifferenz, auf welche es
also eigentlich im Vergleich zur elektrischen Kraft ankommt,
berechnen wir später (Kapitel IV); sie findet sich für einen
Ladungsträger vom Radius 10.10"^ cm, wie er z. B. für Wasser
anzunehmen ist, von der Größe 180.10*7 dyn, also ebenfalls sehr
vielmal größer als die nach außen gerichtete elektrische Kraft,
selbst bei dem angenommenen sehr starken Felde.
Dürfen auch diese Kräfteberechnungen nur als roh gelten, so
zeigen sie doch jedenfalls, daß die die Verdampfung der Ladungs-
träger befördernden elektrischen Kräfte gegenüber den sie hindern-
den Molekularkräften an der Flüssigkeitsoberfläche völlig ver-
schwinden, solange die zugrundegelegten Voraussetzungen zu-
treffen. Es kann daher in diesen Fällen ein die Verdampfung
befördernder Einfluß des elektrischen Feldes außer Rechnung
bleiben, und es ist nur der von den Ladungsträgern ausgeübte,
die Verdampfung der übrigen Moleküle behindernde Einfluß
zu berücksichtigen; was in unseren Gleichungen geschehen ist.
Fälle, in welchen Entweichung der Ladung beim
Verdampfen zu erwarten ist. — Welches die wesentlichen
Voraussetzungen sind, die zum Uberwiegen der Molekularkräfte
und also zur Unverdampfbarkeit der Elektrizitätsträger und somit
zur Gültigkeit der Gl. 2 a, 2b und 3 b führen, erhellt am besten
aus der Anführung zweier charakteristischer Fälle, in welchen diese
Voraussetzungen unzutreffend werden können:
is) K'V ist dabei eine nach außen gerichtete molekulare Auftriebskraft
(vgl. Teil II).
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das Volumen des betrachteten Moleküls bzw. Trägers (einschließ-
lich Zwischenräume) bedeutet. Setzt man für V das kleinste mög-
liche Volumen, nämlich das eines einzelnen Moleküls, so erhält
man bereits Kräfte, welche weit größer sind als die obige, ent-
gegengesetzt gerichtete elektrische Kraft, z. B. ergibt sich für Benzol
(s. die Daten in Tab. I, Teil II) 70.iO"? dyn, für Wasser 200.10*7 dyn.
Die wirklichen Kräfte müssen bei den Ladungsträgern an der
Oberfläche noch größer sein, wenn dieselben komplexe Moleküle
sind, wogegen aber auch zu berücksichtigen ist, daß für eine nach
außen gerichtete Verschiebung des zwischen den anderen Mole-
külen befindlichen Trägers nicht die ganze berechnete Kraft KV
zu überwinden ist, sondern nur eine Kraftdifferenz (K —K')V^).
Diese nach innen gerichtete Kraftdifferenz, auf welche es
also eigentlich im Vergleich zur elektrischen Kraft ankommt,
berechnen wir später (Kapitel IV); sie findet sich für einen
Ladungsträger vom Radius 10.10"^ cm, wie er z. B. für Wasser
anzunehmen ist, von der Größe 180.10*7 dyn, also ebenfalls sehr
vielmal größer als die nach außen gerichtete elektrische Kraft,
selbst bei dem angenommenen sehr starken Felde.
Dürfen auch diese Kräfteberechnungen nur als roh gelten, so
zeigen sie doch jedenfalls, daß die die Verdampfung der Ladungs-
träger befördernden elektrischen Kräfte gegenüber den sie hindern-
den Molekularkräften an der Flüssigkeitsoberfläche völlig ver-
schwinden, solange die zugrundegelegten Voraussetzungen zu-
treffen. Es kann daher in diesen Fällen ein die Verdampfung
befördernder Einfluß des elektrischen Feldes außer Rechnung
bleiben, und es ist nur der von den Ladungsträgern ausgeübte,
die Verdampfung der übrigen Moleküle behindernde Einfluß
zu berücksichtigen; was in unseren Gleichungen geschehen ist.
Fälle, in welchen Entweichung der Ladung beim
Verdampfen zu erwarten ist. — Welches die wesentlichen
Voraussetzungen sind, die zum Uberwiegen der Molekularkräfte
und also zur Unverdampfbarkeit der Elektrizitätsträger und somit
zur Gültigkeit der Gl. 2 a, 2b und 3 b führen, erhellt am besten
aus der Anführung zweier charakteristischer Fälle, in welchen diese
Voraussetzungen unzutreffend werden können:
is) K'V ist dabei eine nach außen gerichtete molekulare Auftriebskraft
(vgl. Teil II).