Probleme komplexer Moleküle I.
(A.27) 15
Kapitel II. Dampfspannung von Lösungen; Satz über die Ober-
flächenkonzentration.
Dampfspannungsänderung durch gelöste Stoffe.
Man kann den im Vorhergehenden benutzten Gedankengang auch
auf das Verdampfen von Lösungen anwenden, deren Oberflächen
wir nun als unelektrisch annehmen. Die an der Oberfläche der
Lösung befindlichen Moleküle der gelösten Substanz werden näm-
lich, falls diese nicht flüchtig ist, genau dieselbe Rolle spielen, wie
die vorhin betrachteten unverdampfbaren Ladungsträger. Die
Gleichungen 1 werden daher wieder gelten müssen, nur daß z
jetzt nicht die Zahl der geladenen, sondern die Zahl der gelösten
Moleküle pro cnU Lösungsoberfläche bedeuten muß.
Diese gelösten, unverdampfbaren Moleküle sehen wir wieder
— wie vorher die Ladungsträger — als Komplexe an, bestehend
in diesem Falle aus dem Molekül der aufgelösten Substanz und
angelagerten Lösungsmittelmolekülen^).
Wir nennen diese Komplexe kurz die ,,Lösungsmoleküle"
zum Unterschied von den ursprünglichen Molekülen des ge-
lösten Körpers einerseits und von den einfachen Lösungs-
mittelmolekülen andererseits.
Es seien im Innern der Lösung g Lösungsmoleküle auf g'
Lösungsmittelmoleküle vorhanden, in der Oberflächenschicht aber
— auf welche es besonders ankommt und welche stets eine
veränderte Zusammensetzung erwarten läßt — gi Lösungsmole-
küle, und es sei v das Volumen eines Lösungsmittelmoleküls, V das
eines Lösungsmoleküls, beide mit Einschluß des zugehörigen freien
Zwischenraumes gerechnet. Die Zahl der Lösungsmoleküle im
cnU der Oberflächenschicht ist dann gi/(g]V + g v). Die ge-
suchte Zahl z der Lösungsmoleküle pro cnV Oberfläche ist gleich
zu setzen der Zahl dieser Moleküle in dem Volumen einer Ober-
flächenschicht von 1 cnV Fläche und von einer gewissen Dicke S,
welche nahe gleich sein muß dem Radius des Lösungsmoleküls;
denn Lösungsmoleküle, deren Zentren tiefer liegen, werden bereits
von Molekülen des Lösungsmittels überdeckt, deren Verdampfen
sie also nicht mehr abschirmen können. Die gesuchte Molekülzahl
2i) Vgl. über den Auflösungsprozeß 8. 18.
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Kapitel II. Dampfspannung von Lösungen; Satz über die Ober-
flächenkonzentration.
Dampfspannungsänderung durch gelöste Stoffe.
Man kann den im Vorhergehenden benutzten Gedankengang auch
auf das Verdampfen von Lösungen anwenden, deren Oberflächen
wir nun als unelektrisch annehmen. Die an der Oberfläche der
Lösung befindlichen Moleküle der gelösten Substanz werden näm-
lich, falls diese nicht flüchtig ist, genau dieselbe Rolle spielen, wie
die vorhin betrachteten unverdampfbaren Ladungsträger. Die
Gleichungen 1 werden daher wieder gelten müssen, nur daß z
jetzt nicht die Zahl der geladenen, sondern die Zahl der gelösten
Moleküle pro cnU Lösungsoberfläche bedeuten muß.
Diese gelösten, unverdampfbaren Moleküle sehen wir wieder
— wie vorher die Ladungsträger — als Komplexe an, bestehend
in diesem Falle aus dem Molekül der aufgelösten Substanz und
angelagerten Lösungsmittelmolekülen^).
Wir nennen diese Komplexe kurz die ,,Lösungsmoleküle"
zum Unterschied von den ursprünglichen Molekülen des ge-
lösten Körpers einerseits und von den einfachen Lösungs-
mittelmolekülen andererseits.
Es seien im Innern der Lösung g Lösungsmoleküle auf g'
Lösungsmittelmoleküle vorhanden, in der Oberflächenschicht aber
— auf welche es besonders ankommt und welche stets eine
veränderte Zusammensetzung erwarten läßt — gi Lösungsmole-
küle, und es sei v das Volumen eines Lösungsmittelmoleküls, V das
eines Lösungsmoleküls, beide mit Einschluß des zugehörigen freien
Zwischenraumes gerechnet. Die Zahl der Lösungsmoleküle im
cnU der Oberflächenschicht ist dann gi/(g]V + g v). Die ge-
suchte Zahl z der Lösungsmoleküle pro cnV Oberfläche ist gleich
zu setzen der Zahl dieser Moleküle in dem Volumen einer Ober-
flächenschicht von 1 cnV Fläche und von einer gewissen Dicke S,
welche nahe gleich sein muß dem Radius des Lösungsmoleküls;
denn Lösungsmoleküle, deren Zentren tiefer liegen, werden bereits
von Molekülen des Lösungsmittels überdeckt, deren Verdampfen
sie also nicht mehr abschirmen können. Die gesuchte Molekülzahl
2i) Vgl. über den Auflösungsprozeß 8. 18.