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Koenigsberger, Leo; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Mathematisch-Naturwissenschaftliche Klasse [Editor]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Mathematisch-Naturwissenschaftliche Klasse: Abteilung A, Mathematisch-physikalische Wissenschaften (1921, 1. Abhandlung): Über partielle Differentialgleichungssysteme erster Ordnung — Heidelberg: Winter, 1921

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https://doi.org/10.11588/diglit.56267#0025
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Über partielle Differentialgleichungssysteme erster Ordnung. (A. 2) 25

genügen; aber dies ist unmöglich, wenn man zeigen kann, daß
(16) keine zu den Differentialgleichungen (14) zugehörige Diffe-
rentialgleichung ist, da das vollständige Integralsystem nur noch
einer zugehörigen Differentialgleichung genügen kann. Daß aber
(16) den Gleichungen (14) nicht zugehörig ist, geht aus nach-
stehender Überlegung hervor: Setzt man den aus der ersten Glei-
chung (14) hervorgehenden Wert

(17)

9?/i / •?//, dy2\
-- = W l Xi , X9, 2/i , ——, ——, ——
dxt \ dx2 dfyj

in die zweite Gleichung ein, so daß diese in

oder z. B. in
(18)

7/2 = A ^2, V’

djh
dx2 ’ ’

3 2/2
9^2

3 2/2
= V>1
9^2

^11^21^,2/2

c)x2 ’ 9^

übergeht, und substituiert die Werte (17) und (18) in (16), so
müßte nach der Definition einer zu (14) zugehörigen Differential-
gleichung

l dyi ^y*
M , x2, y, -—, -—,

in allen hierin enthaltenen Größen identisch verschwinden, was
nicht der Fall sein kann, da y2 nur in enthalten ist.
Es wird aber auch umgekehrt, wenn D nicht identisch Null
ist, das Integralsystem (9) ein vollständiges der Differentialgleichungen
(14) sein. Denn wäre dies nicht der Fall, genügte also das Inte-
gralsystem (9) noch einer andern, nicht zugehörigen, Differential-
gleichung

(19)

„ / 3!/i

^ = 0,
9^2/

so würde letztere entweder y± und y2 gar nicht enthalten, oder es
ließe sich, weil (19) keine zu (14) zugehörige Gleichung sein sollte,
 
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