Studien über Stützsubstanzen.
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abzutun, dringend darauf hingewiesen werden, daß die Binde-
gewebefibrille immerhin noch weiter charakterisiert ist, als dadurch,
daß im Mikroskop ein strichähnhches Gebilde zu sehen ist. Sie
besitzt nicht nur ein leidlich charakteristisches chemisches Ver-
halten^, sondern sie ist auch physikalisch ausgezeichnet. Einmal
durch ihr elastisches Verhalten: Bei hohem Elastizitätsmodul
besitzt sie eine sehr geringe elastische Vollkommenheit. Das ergibt
eine sehr charakteristische Elastizitätskurve. Weiterhin ist sie
durch ihre Doppelbrechung ausgezeichnet. Nun kann man diese
Eigenschaften allerdings an den jungen Fibrillen nicht prüfen.
Auch das optische Verhalten läßt im Stich. Ich muß hier v. KoRFF
gegen v. EBNER in Schutz nehmen, der an der jungen Zahnbein-
pulpa keinerlei Doppelbrechung finden konnte und deshalb bestritt,
die von v. KoRFF dortselbst nachgewiesenen Fasern seien Binde-
gewebefasern. Es müssen, damit eine sichtbare Aufhellung bei
gekreuzten Nikols zustande kommt, ziemlich viele Fasern über-
einanderliegen. Man kann das an jedem Sehnenpräparat an den
zwischen den Sehnenfaserbündeln liegenden feinen Fasern nach-
weisen, wenn von diesen einzelne dünnste Bündelchen freiliegen.
Ebenso gehen die leuchtenden Farben eines Gips- oder Sehnen-
keils nach der dünnen Seite zu in immer dunkleres Grau über,
das bei zu geringer Dicke eben zu schwarz wird. Das alles ist ja
eine selbstverständliche Folge des Zustandekommens der Gesichts-
feldaufhellung durch die doppelt brechenden Substanzen. Es ist
also — leider — keine Möglichkeit vorhanden feinste Fibrillen-
büschel mit dem Polarisationsmikroskop nachzuweisen. Was aber
zu verlangen ist, ist, daß die Färbung, die man als Kriterium
benutzt, spezifisch sei. Das gilt für die Säurefuchsinfärbung. Der
Farbstoff zieht in der Tat ans einer pikrinsauren Lösung^ so gut
wie ausschließlich auf die kollagene Faser oder die Faser des
weißen fibrillären Bindegewebes wie HANSEN sie besser genannt
haben will. Wenn nun noch ein räumlicher oder zeitlicher Zu-
sammenhang der fraglichen Fibrillen mit wohlcharakterisierten
kollagenen Fasern gegeben ist, wie das z. B. im MEVESschen Falle
sicher ist, so ist ein Zweifel, daß die fraglichen Fibrillen in der Tat
Bindegewebefasern sind, kaum mehr berechtigt. Jedoch jedes
fädige Gebilde im Mesenchym mit Bindegewebsfasern in Zusammen-
hang zu bringen, ist unstatthaft.
i Näheres bei BIEDERMANN, a. a. O.
^ Beste Vorschrift HANSEN, Anat. Anz., Bd. 15, 1898, 8. 151.
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abzutun, dringend darauf hingewiesen werden, daß die Binde-
gewebefibrille immerhin noch weiter charakterisiert ist, als dadurch,
daß im Mikroskop ein strichähnhches Gebilde zu sehen ist. Sie
besitzt nicht nur ein leidlich charakteristisches chemisches Ver-
halten^, sondern sie ist auch physikalisch ausgezeichnet. Einmal
durch ihr elastisches Verhalten: Bei hohem Elastizitätsmodul
besitzt sie eine sehr geringe elastische Vollkommenheit. Das ergibt
eine sehr charakteristische Elastizitätskurve. Weiterhin ist sie
durch ihre Doppelbrechung ausgezeichnet. Nun kann man diese
Eigenschaften allerdings an den jungen Fibrillen nicht prüfen.
Auch das optische Verhalten läßt im Stich. Ich muß hier v. KoRFF
gegen v. EBNER in Schutz nehmen, der an der jungen Zahnbein-
pulpa keinerlei Doppelbrechung finden konnte und deshalb bestritt,
die von v. KoRFF dortselbst nachgewiesenen Fasern seien Binde-
gewebefasern. Es müssen, damit eine sichtbare Aufhellung bei
gekreuzten Nikols zustande kommt, ziemlich viele Fasern über-
einanderliegen. Man kann das an jedem Sehnenpräparat an den
zwischen den Sehnenfaserbündeln liegenden feinen Fasern nach-
weisen, wenn von diesen einzelne dünnste Bündelchen freiliegen.
Ebenso gehen die leuchtenden Farben eines Gips- oder Sehnen-
keils nach der dünnen Seite zu in immer dunkleres Grau über,
das bei zu geringer Dicke eben zu schwarz wird. Das alles ist ja
eine selbstverständliche Folge des Zustandekommens der Gesichts-
feldaufhellung durch die doppelt brechenden Substanzen. Es ist
also — leider — keine Möglichkeit vorhanden feinste Fibrillen-
büschel mit dem Polarisationsmikroskop nachzuweisen. Was aber
zu verlangen ist, ist, daß die Färbung, die man als Kriterium
benutzt, spezifisch sei. Das gilt für die Säurefuchsinfärbung. Der
Farbstoff zieht in der Tat ans einer pikrinsauren Lösung^ so gut
wie ausschließlich auf die kollagene Faser oder die Faser des
weißen fibrillären Bindegewebes wie HANSEN sie besser genannt
haben will. Wenn nun noch ein räumlicher oder zeitlicher Zu-
sammenhang der fraglichen Fibrillen mit wohlcharakterisierten
kollagenen Fasern gegeben ist, wie das z. B. im MEVESschen Falle
sicher ist, so ist ein Zweifel, daß die fraglichen Fibrillen in der Tat
Bindegewebefasern sind, kaum mehr berechtigt. Jedoch jedes
fädige Gebilde im Mesenchym mit Bindegewebsfasern in Zusammen-
hang zu bringen, ist unstatthaft.
i Näheres bei BIEDERMANN, a. a. O.
^ Beste Vorschrift HANSEN, Anat. Anz., Bd. 15, 1898, 8. 151.