Metadaten

Cartellieri, Otto; Frankreich [Editor]; Mailand [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Editor]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1912, 10. Abhandlung): Der französisch-mailändische Vertrag vom 20. März 1391 — Heidelberg, 1912

DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.32885#0004
License: Free access  - all rights reserved
Overview
Facsimile
0.5
1 cm
facsimile
Scroll
OCR fulltext
4

Otto Cartellieri :

Die wichtigsten Punkte, über welche man sich einigte, sind
folgende:
Papst Klemens VII. sendet zum Kampfe gegen Bologna auf
6 Monate 1500 Lanzen (jede Lanze zu 3 Pferden, mit einem
armiger, piliardus und pagius). Den Sold zahlt zum Teil der
Papst, zum Teil der Visconti, der seinerseits noch 1000 Lanzen
stellt. Die Söldner haben dem Visconti zu gehorchen und
dürfen nötigenfalls von ihm zu seiner Verteidigung gebraucht
werden, falls er während jener Zeit von seinen Gegnern ange-
griffen wird.
Sobald Bologna erobert ist und sich im Besitze des Papstes,
des Königs oder des Herzogs der Touraine befindet, unterwirft
sich Visconti mit seinem Gebiete der Ohödienz des Papstes
Klemens.
Kommt Bologna in den Besitz des Papstes, des Ivönigs oder
des Herzogs, so verpflichtet sich Visconti, nichts gegen Bologna
zu unternehmen, voraüsgesetzt, daß Bologna nichts gegen ihn
tue. Das gleiche gilt von Florenz.
Der Papst und seine Nachfolger dürfen sich nicht in der
Lombardei, wohl aher in Bologna und Ferrara in weltliche Dinge
einmischen.
Der Visconti darf sich für seine natürlichen Söhne, die der
Papst zu legitimieren hat, eine Stadt aus dem Kirchenstaat er-
obern.
Für die Freunde und Verhündeten des Visconti sollen die
'gleichen Bedingungen gelten.
Wird auf diese Weise keine Einigung erzielt, so schlägt
Visconti einen anderen Modus vor. Er erohert Bologna und über-
gibt die Stadt dem Ivönige. Tritt dieser sie dem Papst ab, so
erhält Visconti eine hestimmte Geldentschä.digung.
Visconti ist damit einverstanden, wenn der Ivönig oder der
Papst zwischen ihm und seinen Gegnern einen Frieden ver-
mitteln will; er soll sich, wenn möglich, auf 8 oder 10, min-
destens auf 4 Jahre erstrecken. Padua darf in den Vertrag nicht
aufgenommen werden.
Keinesfalls dürfen aus Frankreich Truppen gegen den Visconti
ziehen.
In der Streitsache Armagnac5) will der Visconti den lvönig
als Schiedsrichter anerkennen.

5) Zu dieser vgl. P. Durrieu, Les Gascons en Italie (Aucli 1885), 39ff.
 
Annotationen
© Heidelberger Akademie der Wissenschaften