Mohainmedaniscbe Städter, Fellachen u. Beduinen im heutigen Agypten.
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Trotz der großen Armut der meisten Beduinen Ägyptens sind
mir niemals Bettler unter ihnen begegnet. Dagegen traf ich mehr-
mals syrische Beduinen, welche im Faijüm für ihre armen Stammes-
genossen in der Heimat Almosen sammelten. Sie bevorzugten bei
ihren Betteigängen die Stämme, welche angeblich oder wirklich
mit ihnen verwandt waren.
Nehen der eigenen Gerichtsbarkeit, von der schon früher (vgl.
S. 34 f.) die Rede war, genießen die Beduinen Ägyptens noch ein
anderes wichtiges Vorrecht, nämlich die Befreiung vom Militärdienst.
Um Anteil an diesem Privileg zu gewinnen, gehen viele Fellachen
darauf aus, sich durch erdichtete Stammbäume in Beduinengeschlechter
einzuschmuggeln. Im Jahre 1911 hat die ägyptische B.egierung an-
gefangen, diese Verhältnisse wieder einer Neuregelung zu unter-
werfen. Für das Faijüm wurde in der Hauptstadt — Medlnet-
al-Faijüm— eine besondere Behörde, die Lugnat aVUrban (0^*11 ilU),
eingerichtet, an deren Spitze der Käimmakäm steht. Dorthin
werclen cler R.eihe nach alle zu diesem R.egierungsbezirke (Mucllrlje)
gehörigen Beduinengeschlechter vorgeiaden und familienweise ver-
hört, und zwar zuerst die ältesten, dann die jüngeren Giieder bis
herab zu Kindern von 5 Jahren. Frauen werden im allgemeinen
nicht vernommen. Die Angaben müssen auf den Koran i)eschworen
werden. Die Entscheiclung erfolgt nach folgendem Grundsatz: Alle
diejenigen, welche nachweisbar zu Familien gehören, die in der im
Jahre 1854 aufgestellten Liste der Beduinen verzeichnet sind, werden
auch in den neuen „Defter“ aufgenommen, die anderen werden als
Fellachen klassifiziert. Ich habe mehreren Sitzungen der Lugna
beigewohnt uncl mit Erstaunen bemerkt, wie die des Lesens und
Schreibens unkundigen Familienhäupter nicht nur die Namen ihres
zahlreichen Nachwuchses bis auf die Urenkel herab auswendig
wußten, sondern auch über die seitlichen Verzweigungen ihrer
Familie bis ins einzelnste unterrichtet waren. Dagegen war niemand
imstande, sein Lebensalter genau anzugeben.
Meine Aufzeichnungen über die Gliederung cler Beduinen cles
Faijüm kann ich jetzt noch nicht vorlegen, cla sie nicht lückenlos
sincl und der Ergänzung uncl Kontrolle bedürfen. Ich muß mich
deshalb auf einige Proben beschränken.
Als clie wichtigsten Stärnme (J>\J) des Faijüm wurden mir
genannt:
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Trotz der großen Armut der meisten Beduinen Ägyptens sind
mir niemals Bettler unter ihnen begegnet. Dagegen traf ich mehr-
mals syrische Beduinen, welche im Faijüm für ihre armen Stammes-
genossen in der Heimat Almosen sammelten. Sie bevorzugten bei
ihren Betteigängen die Stämme, welche angeblich oder wirklich
mit ihnen verwandt waren.
Nehen der eigenen Gerichtsbarkeit, von der schon früher (vgl.
S. 34 f.) die Rede war, genießen die Beduinen Ägyptens noch ein
anderes wichtiges Vorrecht, nämlich die Befreiung vom Militärdienst.
Um Anteil an diesem Privileg zu gewinnen, gehen viele Fellachen
darauf aus, sich durch erdichtete Stammbäume in Beduinengeschlechter
einzuschmuggeln. Im Jahre 1911 hat die ägyptische B.egierung an-
gefangen, diese Verhältnisse wieder einer Neuregelung zu unter-
werfen. Für das Faijüm wurde in der Hauptstadt — Medlnet-
al-Faijüm— eine besondere Behörde, die Lugnat aVUrban (0^*11 ilU),
eingerichtet, an deren Spitze der Käimmakäm steht. Dorthin
werclen cler R.eihe nach alle zu diesem R.egierungsbezirke (Mucllrlje)
gehörigen Beduinengeschlechter vorgeiaden und familienweise ver-
hört, und zwar zuerst die ältesten, dann die jüngeren Giieder bis
herab zu Kindern von 5 Jahren. Frauen werden im allgemeinen
nicht vernommen. Die Angaben müssen auf den Koran i)eschworen
werden. Die Entscheiclung erfolgt nach folgendem Grundsatz: Alle
diejenigen, welche nachweisbar zu Familien gehören, die in der im
Jahre 1854 aufgestellten Liste der Beduinen verzeichnet sind, werden
auch in den neuen „Defter“ aufgenommen, die anderen werden als
Fellachen klassifiziert. Ich habe mehreren Sitzungen der Lugna
beigewohnt uncl mit Erstaunen bemerkt, wie die des Lesens und
Schreibens unkundigen Familienhäupter nicht nur die Namen ihres
zahlreichen Nachwuchses bis auf die Urenkel herab auswendig
wußten, sondern auch über die seitlichen Verzweigungen ihrer
Familie bis ins einzelnste unterrichtet waren. Dagegen war niemand
imstande, sein Lebensalter genau anzugeben.
Meine Aufzeichnungen über die Gliederung cler Beduinen cles
Faijüm kann ich jetzt noch nicht vorlegen, cla sie nicht lückenlos
sincl und der Ergänzung uncl Kontrolle bedürfen. Ich muß mich
deshalb auf einige Proben beschränken.
Als clie wichtigsten Stärnme (J>\J) des Faijüm wurden mir
genannt: