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Gothein, Eberhard; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Editor]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1912, 5. Abhandlung): Platos Staatslehre in der Renaissance — Heidelberg, 1912

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https://doi.org/10.11588/diglit.32880#0021
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Platos Staatslehre in der Renaissance.

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gesetztem die rechte Harmonie nnd innige Vereinigung lierzu-
stellen habe. ]
Diese Gründe werden nun ergänzt durch die wiciitigcren,
die Dante entlehnt sind: Wenn selbst in jedem Weltteil nur ein
Ivönig wäre, so würden sie doch miteinander im Streit liegen,
so daß sie die oberste Entscheidüng entweder einem unter ihnen
oder einem vierten übertragen müßten. Dieser aher müßte, um
seinem Richterspruch Nachdruck zu verleihen, auch eine eigent-
liche Herrschergewalt über sie besitzen; sonst wäre alles ver-
gehlich. Sodann soll der König das Muster aller Tugend, das
Vorbild aller Bürger sein: am besten, wenn nur einer da ist, anf den
alle ihre Augen richten. Der Weltmonarch hat keinen Anlaß mehr
zu Leidenschaften; ihre Wurzel ist ausgerottet, da er nic'hts
mehr zu begehren hat. Dieses Argument ist sonst für die Er-
h'abenheit Gottes über alle Sünde verwendet worden; fiir den Welt-
monarchen ist es von Dante eingehend hehandelt worden. Ficinus
tilgt diesmal nun nicht den Eigennutz aus der Seele des Königs:
im Gegenteil, er dient ihm zum Beweise. Da jedem das Seine
auch das Liebste ist, wird er auch alle ihm untergebenen Nationen
gleichmäßig lieben und für alle sorgen. Der gleiche Grund des
eignen Nutzens waltet auch bei den Beherrschten: sie sorgen
für sich, indem sie gehorchen; der Monarch lebt nicht für sich,
sondern für alle, die von Gott seiner Sorge anvertraut sind.
Frieden und Wohlstand sind so gewährleistet — zusammen mit
der Gerechtigkeit die Ziele, die Dante der Monarchie setzt. Auch
diese wird in höchster Vollkommenheit erreicht; denn die Un-
gerechten haben keine Möglichkeit zur Flucht.
Aher auch die letzte Forderung Dantes, die höchste Freiheit
der Personen, die möglichst weitgehende Selbstbestimmung, die
einst der Sohn der freien Stadt Florenz mit in sein ghibellinisches
Monarchenideal hinübergenommen hatte, ist nicht vergessen:
Obwohl im Weltstaat nur die geringste Willkür zum Fehlen vor-
handen ist, lebt man doch in ihm in der höchsten Freiheit, da
keinerlei Zwang von Tyrannen, Oligarchen oder gar von rasenden
Volksmassen ausgeübt werde. So weit stimmten Plato und Dante
wirklich überein, daß jener den Staat durch Erkenntnis, die der
echte Staatsmann vollkommener als eine Mehrheit besitze, ge-
lenkt wissen will14), und dieser den irdischen Zweck der Mensch-

14) Politic., p. 293.
 
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