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Gothein, Eberhard; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1912, 5. Abhandlung): Platos Staatslehre in der Renaissance — Heidelberg, 1912

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https://doi.org/10.11588/diglit.32880#0027
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Platos Staatslehre in der Renaissance.

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punkt jedes einzelnen Dialogs zu stellen, fmdet er auch jetzt
den der Gesetze, den allein richtigen oder wenigstens den
höchsten. Drei große Philosophen, so führt er aus, Pythagoras,
Sokrates, Plato, im Vergleich zu denen Aristoteles nur als ein
mittleres Talent erscheine, vergegenwärtigen das Verhalten zum
Leben: Pythagoras ist der Kontemplative, Sokrates der Han-
delnde, Plato vereinigt beide. Die Politie, obwob! docfi in ihr
Sokrates Gesprächsleiter ist, erscheint ihm jetzt als ein wesentlich
pythagoräisch-theoretisches Werk, in den Gesetzen komme Plato
selbst zum vollkommenen Ausdruck, wie er sich denn aucb
im Athener dargestellt habe. Als der wichtige praktische DTnter-
schied zum Staat ergibt sich ihm selbstverständlich die Zu-
lassung des Privateigentums und der Familie. Hiervon — so führt
er ganz richtig aus — hängt alles weitere ab, indem nun erst bei
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