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Hans von Schubert:
Linie angelegt, die erst in der öffentlichen und der privaten Ver-
handlung zu Worms unter Leitung Triers ihr Ende fand.
Noch im Frühjahr desselben Jahres gelang es Miltitz, den
eigentlichen Vertreter Roms, den Legaten Cajetan, mit dem er
am 2./'3. Mai in Koblenz zusammentraf, für den Plan des
Schiedsgerichts in dem Sinne zu gewinnen, daß ein neues Verhör
vor Cajetan und dem Trierer statttinden solle.Wenige Tage
darauf, am 10. Mai, schrieb der inzwischen ebenfalls in Koblenz
eingetroffene Erzbischof von Trier nach einer Unterredung mit
Miltitz in der Tat an den Kurfürsten, er möge Luther nun nach
Ehrenbreitstein entsenden, es werde mit Luther ganz glimpflich
gehandelt werden.^) Miltitz ging noch weiter, indem er dem
Kurfürsten, Spalatin und Luther nicht nur ein lockendes Bild
von der Gutwilligkeit Cajetans entwarf, der seit Augsburg ganz
anders denke und nur tun werde, was Trier wolle, sondern
auch die Meinung zu erwecken sich bestrebte, daß man in Rom
selbst auf seinen Bericht über die Altenburger Verhandlung hin
ganz andere Saiten aufziehe, mit dem Plane im Prinzip ein-
verstanden sei und nur eine etwas andere Zusammensetzung
des deutschen Gerichts in Aussicht nehme. Man war auf säch-
sischer Seite berechtigt, sich darauf zu berufen, daß die andere
Partei zu ihrer Auffassung übergetreten sei, wonach der Fall
unentschieden, weil „unverhört" sei, und darauf weiterzubauen.
Miltitz hat also mindestens das Verdienst, die Sache in die
wünschenswerte Unklarheit gebracht zu haben.
Er selbst wird sich für den Klügsten von allen gehalten
haben. Daß aus seinen Überlegungen der Gedanke an den ur-
sprünglichen Auftrag, den Kurfürsten zur Auslieferung Luthers
zu bestimmen, ganz verschwunden war, ist kaum anzunehmen.
War man an der Kurie mit seinem Vorgehen unzufrieden, so
ließ es sich trefflich als Versuch darstellen, den Mönch in seine
Hand zu bekommen; kam aber Luther wirklich allein nach
Koblenz, so war er bei der Unzuverlässigkeit des Trierers trotz
des zugesicherten Geleites — von der Ausfertigung des Geleits-
briefs hören wir nichts — in der Tat „ausgeliefert", und es
ließen sich wohl Wege finden, die Angelegenheit in der der
W Miltitz an Luther, Spalatin und den Kurfürsten, ENDERS, 11, 18ff.,
Nr. 174—176.
1") TENTZEL-CYPRIAN, Rfgf. BgrfcM gfg., I, 394ff. (= WALCH, XV, 883 f.),
dazu Miltitz an Sachsen, ebenda, S. 399.
Hans von Schubert:
Linie angelegt, die erst in der öffentlichen und der privaten Ver-
handlung zu Worms unter Leitung Triers ihr Ende fand.
Noch im Frühjahr desselben Jahres gelang es Miltitz, den
eigentlichen Vertreter Roms, den Legaten Cajetan, mit dem er
am 2./'3. Mai in Koblenz zusammentraf, für den Plan des
Schiedsgerichts in dem Sinne zu gewinnen, daß ein neues Verhör
vor Cajetan und dem Trierer statttinden solle.Wenige Tage
darauf, am 10. Mai, schrieb der inzwischen ebenfalls in Koblenz
eingetroffene Erzbischof von Trier nach einer Unterredung mit
Miltitz in der Tat an den Kurfürsten, er möge Luther nun nach
Ehrenbreitstein entsenden, es werde mit Luther ganz glimpflich
gehandelt werden.^) Miltitz ging noch weiter, indem er dem
Kurfürsten, Spalatin und Luther nicht nur ein lockendes Bild
von der Gutwilligkeit Cajetans entwarf, der seit Augsburg ganz
anders denke und nur tun werde, was Trier wolle, sondern
auch die Meinung zu erwecken sich bestrebte, daß man in Rom
selbst auf seinen Bericht über die Altenburger Verhandlung hin
ganz andere Saiten aufziehe, mit dem Plane im Prinzip ein-
verstanden sei und nur eine etwas andere Zusammensetzung
des deutschen Gerichts in Aussicht nehme. Man war auf säch-
sischer Seite berechtigt, sich darauf zu berufen, daß die andere
Partei zu ihrer Auffassung übergetreten sei, wonach der Fall
unentschieden, weil „unverhört" sei, und darauf weiterzubauen.
Miltitz hat also mindestens das Verdienst, die Sache in die
wünschenswerte Unklarheit gebracht zu haben.
Er selbst wird sich für den Klügsten von allen gehalten
haben. Daß aus seinen Überlegungen der Gedanke an den ur-
sprünglichen Auftrag, den Kurfürsten zur Auslieferung Luthers
zu bestimmen, ganz verschwunden war, ist kaum anzunehmen.
War man an der Kurie mit seinem Vorgehen unzufrieden, so
ließ es sich trefflich als Versuch darstellen, den Mönch in seine
Hand zu bekommen; kam aber Luther wirklich allein nach
Koblenz, so war er bei der Unzuverlässigkeit des Trierers trotz
des zugesicherten Geleites — von der Ausfertigung des Geleits-
briefs hören wir nichts — in der Tat „ausgeliefert", und es
ließen sich wohl Wege finden, die Angelegenheit in der der
W Miltitz an Luther, Spalatin und den Kurfürsten, ENDERS, 11, 18ff.,
Nr. 174—176.
1") TENTZEL-CYPRIAN, Rfgf. BgrfcM gfg., I, 394ff. (= WALCH, XV, 883 f.),
dazu Miltitz an Sachsen, ebenda, S. 399.