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Hampe, Karl; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1913, 1. Abhandlung): Ein ungedruckter Bericht über das Konklave von 1241 im römischen Septizonium — Heidelberg, 1913

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https://doi.org/10.11588/diglit.33042#0020
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K. Hampe:

12

Von den zehn anwesenden Wählern vereinigten nun fünf
ihre Stimmen auf den sechsten ilinen nahestehenden Kollegen,
den versöhnlieh gesinnten Mailänder Gottfried Castiglione von
Sabina. Es waren Johann Colonna, Stephan von S. Maria in

angibt, der Einfluß Richards von Cornwall habe den Kaiser zu so weitem Ent-
gegenkotmmen besti'mmt. Richard aber verweilte, mit Unterbrechung durch
seine Reise nach Rom in den letzten Zeiten Ctregors IX., von Anfang Juli
bis etwa Ende Oktoher bei seine'm Schwager Friedrich (vgl. R. J. V, 52860).
Schon oben wiederholte ich clie sehr wahrscheinliche Vermutung, daß der am
21. Januar 1242 nach England zuriickgekehrte Richard von Cornwall selbst der
Cewährsmann des englischen Chronisten war (vgl. Mon. Germ. SS. 28, 83).
Danach müssen seine Angaben, so rnanche Versehen sicli auch eingeschlichen
haben, hier im wesentlichen für selir gut bezeugt gelten. Mochten nun die
römischen Kardinäle schon in jener Bedingung Friedrichs mit Recht eine un-
erlaubte Beeinträchtigung der Wahlfreiheit erblicken oder mag Ma.ttih. Par.
uns nicht. die vollen Bedingungeai des Kaisers mitgeteilt haben, -— daß die
Gefangenen schließlich doch nicht teilnahmen, bezeugt der Chronist selbst,
indem er eine vollständige Aufzählung der Wähler gibt, aber ihre Narnen
dabei übergeht. Zu alledem aber erhält der Bericht des Matth. Par. eine
wertvolle Bestätigung durch die Angabe des Rycc. de S. Germ., S. 149:
Prenestinus episcopus et Ocldo cardinalis cum magistro Johanne Toletano sub
ducatu Tybboldi de Dragone aput Tybur clucuntur. Das kann nur durch jene
Verhandlungen bezüglich der Papstwahl veranlaßt sein. Nun haben zwar
FlCKER, R. J. V, 3228a imd SCHEFFER-BOICIIORST, Zur Gesch. des XII. und
XIII. Jahrh. (1897), S. 285, Anm. 4 (so auch V. WESTENHOLZ, S. 56) gemeint,
diese Nachriclit cles Ryccardus beruhe auf einem Irrtum, da er S. 152 zmn
April 1242 noch einmal mit ganz ähnliohen Worten von einer Überführuug
der beiden nach Tivoli berichte. Ein solcher Irrtmn des für diese Jahre be-
sonders gut unterrichteten mrd chronoliogisch sorgfältigen Rycc. is't aber
schon deswegen sehr unwahrscheinlich, weil er S. 149 ausclrücklich erzählt,
bei dem Aufbruch des Kaisers aus dem Patrimonium (Sept. 1241) ha.be er die
gefangenen Kardinäle der Obhut der Besatzimg von Tivoli anvertraut. Er hat
dann allerdings mrterlassen zu berichten, daß sie nacli dem Scheitem der Ver-
handlimgen oder nach der vollzogenen Papstwahl Cölestins IV., vde aber be-
greiflich genug ist, ins Regnum zurückgebracht worden sind. Auch daß ihre
erste Überführmig nacli Tivoli ansclieinend noch zum August berichtet wird,
während der Tod Gregors IX., der allein sie veranlassen konnte, doch erst
am 22. (oder 21.) August erfolgt war, spricht nicht entscheidend gegen die
Angabe. Denn bei der Nähe Friedrichs vor Rom entwickelten sich die Ereig-
nisse wohl mit großer Schnelligkeit, so claß die Einholung der Gefangenen
immerhin noch vor Ende des Monats begonnen haben kann. Auch weist die
Person des Wächters Thiebald von Dragone auf einen damaligen Haftort der
Gefangenen in der Terra di Lavoro hin, nicht etwa Arnalfi, so daß die Ent-
fernung von Rom nicht so gar groß ist., und Richard von S. Germano gegen
Ende August die durchreisenden Kardinäle sehr wohl gesehen Iiaben mag.
— Wie sehr aber stützen sicli nun doc.h clie Angaben des Matth. Par. imd
des Rycc. de S. Germ. gegenseitig!
 
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