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Hampe, Karl; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1913, 1. Abhandlung): Ein ungedruckter Bericht über das Konklave von 1241 im römischen Septizonium — Heidelberg, 1913

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https://doi.org/10.11588/diglit.33042#0024
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K. Hampe:

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einem andern Kardinai wurden die Tore seiner Wohnüng mit
Äxten eingeschlagen, seine Habe geplündert. 38) Daraufhin hat
die Kurie, die wenigstens aus der engsten Knebelung jetzt befreit
war> endlich den Mut gefunden, gegen den Senator und seine
Helfershelfer die Exkommunikation zu verkünden. 39) Das war
vielleicht der einzige bedeutungsvohe Regierungsakt Cölestins 40),
und nicht einmal er fand Nachachtung, denn ungestört konnten
die Gebannten am Gottesdienst teihiehmen, oh'ne daß jemand
gegen solche Profanierung der Sakramente „auch nur zu mucksen“
gewagt hätte. 41)

Eine noch schlimmere Folge des letzten Konklave war die
ernste Gesundheitsschädigung, die eine Anzahl der Kardinäle
davongetragen hatte. Sinibald Fieschi, der spätere Papst Inno-

ausdrücklicher hervorgehoben wäre, und der Senator durch ein solches Vor-
gehen auch nur den von ihm selbst erstrebten Abschluß der WahlhancUung
gehindert liätte. Erst nacli Cölestins Tode ist es auch nicht geschehen, denn
in dem irn Eingang imsres Schreibens inserierten Ladebrief der in Rom
verbliebenen Kardinäle wird der Tod des Papstes mitgeteilt, die Tatsache der
Gefangenschaft Colonnas aber als bekannt vorausgesetzt. Sie ist also wohl in
den ersten Tagen von Cölestins Pontifikat erfolgt. Dieser Zeitansatz empfiehlt
sich endlich auch aus sachlichen Erwägungen, da der Senator nach Vollzug der
Wahl die dem Colonna für dieselbe erteilte securitas sicherlich als erloschen
betrachtete und den vorher abgebrochenen Kampf wohl um so rascher wieder
aufnahm, weil er ein Interesse daran lratte, den drohenden Einfluß des Co-
lonna auf den neuen Papst von vomherein lahmzulegen. Übrigens scheint
auch der Bericht des Matth. Par. (dirutis castris suis et palacio a Bomanis)
darauf hinzuweisen, daß der Colonna sich aus dem Konklave schon wieder
in seine Befestigungen begeben liatte.

3S) Dieser Übergriff erfolgte nacli unserm Briefe nocli zu Lebzeiten Papst
Cölestins; der Kampf gegen clie Colonna entfesselte also auch sonst anarchische
Zustände.

39) Da kein anderer als der Senator für die Gefangennahme und Gefangen-
haltung des Colonna verantwortlich gewmsen sein kann, so muß er in erster
Linie zu denen gehören, die nacli unserm Briefe als propter hanc causam et
alias (seine sonstigen Gewaltakte) excommunicationis vinculo innodati be-
zeichnet werden. Die bisher unbekannte Tatsache ist für die Beurteilung der
weiteren Vorgänge wichtig.

40) Zur Ausfertigung einer Bannbulle wird es a.uch nicht mehr gekonnnen
sein; vgl. Vita Innoc. IV. ecl. PAGNOTTI, S. 79: qui, morte preventus, pallium
non rece.pit more papali, munus consecrationis non habuit neque bullam und
ganz ähnlich Chron. S. Petri Erf., S. 237: nec pallio nec infula vel bulla
functus.

41) Eine weitere Profanierung als durch clie Anwesenlieit der Gebannten
braucht aus der betreffenden Briefstelle kaum gefolgert zu werden.
 
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