Zur Geschichte der Taufe in Spanien. I.
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und Ildefons gehören ja beide fast der gleichen Zeit an —- zwei
spanische Schriftsteller sich so widersprechend über den gleichen
Gebrauch äußern können. Seiner Meinung nach kann diese Schwie-
rigkeit nur gehoben werden, wenn die erste Stelle im 6. Jahrhun-
dert, also vor Isidor geschrieben sei. Dann sei die Entwicklung
klar: in der Mitte des 6. Jahrhunderts ist die Sitte, Salz zu reichen,
nicht durchgedrungen, 50—60 Jahre später ist das geschehen.
Allein, woher in aller Welt wissen wir etwas von dieser Entwick-
lung! Ivann denn nicht die Sache auch sehr gut so liegen,
daß im 7. Jahrhundert jene Sitte in Sevilla durchaus heimisch,
in Toledo aber zu gleicher Zeit unbekannt war. Helfferich meint
zwar, diese Annahme heiße den Knoten zerhauen, nicht lösen
(S. 37, Anm. 2), allein Helfferichs Annahmeheißt erst einen Knoten
schlingen. Angenommen auch, Helfferich hätte Recht: bleibt
die Schwierigkeit dabei nicht völlig bestehen ? Man müßte dann
ja einfach erklären, Ildefonsus habe seine Vorlage ganz gedanken-
los abgeschrieben.
Geht man dagegen von der durchaus sicheren Tatsache aus, daß
die kultischen Sitten in Spanien (z. B. tauchte man den Täufling
in der Provinz Sevilla einmal, in Galläcien dreimal unter; die
abrenuntiatio fand in Sevilla statt, während der Täufling im Wasser
stand, in Toledo, bevor er ins Wasser stieg) provinziell sehr ver-
schieden waren, daß man unbedingt irrt, wenn man annimmt,
ganz Spanien habe eine einheitliche kultische Ordnung gehabt,
dann wird man die Verschiedenheit zwischen Isidor und der
Schrift de cogn. bapt. als auf provinziellen Unterschieden beruhend
für vollkommen erklärlich halten, also die Schrift de cogn. bapt.
um deswillen dem Ildefonsus nicht absprechen.
Ebenso verhält es sich mit dem Bedenken, das Helfferich
auf S. 37 Anm. 2 erhebt, wenn er schreibt: ,,Auch das ist auf-
fallend, daß Isidor der im Taufbuche (cap. 21) vorkommenden
Sitte nicht erwähnt: Si minores sunt, in signo poenitentiae per
stramenta ciliciorum a ministris deducuntur ad sacerdotem“. Dieser
Gebrauch ist eben in der Provinz Sevilla nicht vorhanden gewesen.
Auch einen 3. Punkt, den Helfferich als ganz unlösbaren
Widerspruch anführt, werden wir nicht anders beurteilen dürfen.
Er betrifft die eigentliche Taufhandlung. Ildefons schreibt
cap. 117: Quod semel mergitur, in unius Deitatis nomine tingitur.
Si autem tertio mergatur, trium dierum sepulturae Domini numerus
demonstratur. Unde in una fide nihil contrarium habet consue-
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und Ildefons gehören ja beide fast der gleichen Zeit an —- zwei
spanische Schriftsteller sich so widersprechend über den gleichen
Gebrauch äußern können. Seiner Meinung nach kann diese Schwie-
rigkeit nur gehoben werden, wenn die erste Stelle im 6. Jahrhun-
dert, also vor Isidor geschrieben sei. Dann sei die Entwicklung
klar: in der Mitte des 6. Jahrhunderts ist die Sitte, Salz zu reichen,
nicht durchgedrungen, 50—60 Jahre später ist das geschehen.
Allein, woher in aller Welt wissen wir etwas von dieser Entwick-
lung! Ivann denn nicht die Sache auch sehr gut so liegen,
daß im 7. Jahrhundert jene Sitte in Sevilla durchaus heimisch,
in Toledo aber zu gleicher Zeit unbekannt war. Helfferich meint
zwar, diese Annahme heiße den Knoten zerhauen, nicht lösen
(S. 37, Anm. 2), allein Helfferichs Annahmeheißt erst einen Knoten
schlingen. Angenommen auch, Helfferich hätte Recht: bleibt
die Schwierigkeit dabei nicht völlig bestehen ? Man müßte dann
ja einfach erklären, Ildefonsus habe seine Vorlage ganz gedanken-
los abgeschrieben.
Geht man dagegen von der durchaus sicheren Tatsache aus, daß
die kultischen Sitten in Spanien (z. B. tauchte man den Täufling
in der Provinz Sevilla einmal, in Galläcien dreimal unter; die
abrenuntiatio fand in Sevilla statt, während der Täufling im Wasser
stand, in Toledo, bevor er ins Wasser stieg) provinziell sehr ver-
schieden waren, daß man unbedingt irrt, wenn man annimmt,
ganz Spanien habe eine einheitliche kultische Ordnung gehabt,
dann wird man die Verschiedenheit zwischen Isidor und der
Schrift de cogn. bapt. als auf provinziellen Unterschieden beruhend
für vollkommen erklärlich halten, also die Schrift de cogn. bapt.
um deswillen dem Ildefonsus nicht absprechen.
Ebenso verhält es sich mit dem Bedenken, das Helfferich
auf S. 37 Anm. 2 erhebt, wenn er schreibt: ,,Auch das ist auf-
fallend, daß Isidor der im Taufbuche (cap. 21) vorkommenden
Sitte nicht erwähnt: Si minores sunt, in signo poenitentiae per
stramenta ciliciorum a ministris deducuntur ad sacerdotem“. Dieser
Gebrauch ist eben in der Provinz Sevilla nicht vorhanden gewesen.
Auch einen 3. Punkt, den Helfferich als ganz unlösbaren
Widerspruch anführt, werden wir nicht anders beurteilen dürfen.
Er betrifft die eigentliche Taufhandlung. Ildefons schreibt
cap. 117: Quod semel mergitur, in unius Deitatis nomine tingitur.
Si autem tertio mergatur, trium dierum sepulturae Domini numerus
demonstratur. Unde in una fide nihil contrarium habet consue-