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Josef Partsch: Studien zur Negotiorum Gestio I.
tors fortleben konnte, wie Fälle der actio protutelae den alten
Namen des Anspruch.es aus neg. gest. weiter beliielten.
So stelle ich mir die Entwicklung der actiones aus der nego-
tiorum gestio vor: der Ausgangspunkt im prätorischen Edikt
wie die Herausbildung der actiones utiles aus notwendiger Gestion
scheint mir historisch erweislich, der Grund zur justinianischen
Rechtsordnung bleibt yorerst eine Hypothese. Aber sie wird
gestützt durch dasjenige, was für Justinians Theorie des Synal-
lagma bei der bonae fidei actio an anderer Stelle dargelegt werden
kann. Und sie erfährt auch eine Unterstützung durch die Ent-
wicklung, die zu zeichnen im späteren Teil dieser Arbeit für die
Lehre vom animus negotii gerendi versucht werden soll 1. 2
1 Dieser Fortsetzung bleibt auch die Darstellung zur utilis actio nego-
tiorum gestorum in der Rolle der actio ad exemplum institoriae yorbehalten.
Ygl. die Fragestellung oben S. 38 ff.
2 Mein hochverehrter Kollege LENEL-Freiburg hat mir freundlichst
gestattet, ihm die Bogen des vorliegenden Aufsatzes zur Durchsicht vor-
zulegen. Bei der Ivorrektur hatte ich mich auch der liebenswürdigen
Hilfe meines Freundes und Kollegen Hans PETERS-Leipzig zu erfreuen,
dem ich für eine anregende Diskussion zur Protutel zu besonderem Danke
verpflichtet bin.
Josef Partsch: Studien zur Negotiorum Gestio I.
tors fortleben konnte, wie Fälle der actio protutelae den alten
Namen des Anspruch.es aus neg. gest. weiter beliielten.
So stelle ich mir die Entwicklung der actiones aus der nego-
tiorum gestio vor: der Ausgangspunkt im prätorischen Edikt
wie die Herausbildung der actiones utiles aus notwendiger Gestion
scheint mir historisch erweislich, der Grund zur justinianischen
Rechtsordnung bleibt yorerst eine Hypothese. Aber sie wird
gestützt durch dasjenige, was für Justinians Theorie des Synal-
lagma bei der bonae fidei actio an anderer Stelle dargelegt werden
kann. Und sie erfährt auch eine Unterstützung durch die Ent-
wicklung, die zu zeichnen im späteren Teil dieser Arbeit für die
Lehre vom animus negotii gerendi versucht werden soll 1. 2
1 Dieser Fortsetzung bleibt auch die Darstellung zur utilis actio nego-
tiorum gestorum in der Rolle der actio ad exemplum institoriae yorbehalten.
Ygl. die Fragestellung oben S. 38 ff.
2 Mein hochverehrter Kollege LENEL-Freiburg hat mir freundlichst
gestattet, ihm die Bogen des vorliegenden Aufsatzes zur Durchsicht vor-
zulegen. Bei der Ivorrektur hatte ich mich auch der liebenswürdigen
Hilfe meines Freundes und Kollegen Hans PETERS-Leipzig zu erfreuen,
dem ich für eine anregende Diskussion zur Protutel zu besonderem Danke
verpflichtet bin.