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Richard Reitzenstein:
wenn auch schwerlich auf sie beschränkt. Mischformen und Über-
gänge sind natürlich von vornherein nicht ausgeschlossen, sondern
sogar zu erwarten 1.
1. Zu der ersten Klasse (der unvollständigen) gehören zunächst
die beiden Handschriften, die Hartel für die Akten allein be-
nutzt, nämlicli E =Paris 17349 (X. Jahrhundert, aber Abschrift
des in diesem Teil lückenhaften Pithoeanus Q aus dem VIII. bis
IX. Jahrhundert) und M=Monac. 208 aus dem X. Jahrhundert.
Die Urhandschrift, aus der beide geflossen'sind, gehört in die
frühste Karolingerzeit. Schon die von Hartel angegebenen
Varianten überzeugten mich vor Jahren, daß wir es hier mit einer
besonderen Überlieferungsklasse zu tun haben. Zu ihr gehört von
alten Handschriften ferner T=Vatic. Reginens. 118 aus dem
IX. Jahrhundert. Eine Erweiterung bieten eine Anzahl Hand-
schriften der Humanistenzeit, von denen ich V =Vatic. lat. 200
aus dem XV. Jahrhundert, U=Vindob. lat. 798 aus dem Ende
desselben Jahrhunderts und Z=Vindob. lat. 770, vielleicht schon
aus dem Anfang des XVI. Jahrhunderts, benutze 2. Zu derselben
vielfach verästelten Überlieferungsform, die für die vita et passio
des angeblichen Pontius Wert haben kann, gehören nacli Pon-
celets Angaben 3 auch die Handschriften Urbin. 63, Ottobon. 80
und 306, alle aus dem XV. Jahrhundert. Der Text der unvoll-
ständigen Ivlasse ist in allen zunächst sogar sehr rein bewahrt,
aber an seinen Schluß ist als Ergänzung das Endstück der jün-
geren (vollständigen) Fassung (Teil III) gefügt. Zu der nicht
erweiterten Überlieferung gehörte ferner die Handschrift, die
Morelius in seiner Ausgabe benutzte (m), ferner ein Kodex von
St. Victor, den Rigaltius abdruckt (r), endlich der in der
Oxforder Ausgabe von 1682 benutzte Bodleianus I. (o), von dem
freilich, da der Herausgeber den Text des Rigaltius zugrunde
legt, nur die ausdrücldich angegebenen Varianten in Frage kommen.
1 Die handschriftlichen Angaben v. Sodbvs, ;Die cyprianische Brief-
sannnlung, Geschichte ihrer Entstehung und Überlieferung’ (Texte und
Untersuchungen XXV 3) lassen leider in diesen Fragen im Sticli, da
v. Soden die Acta proconsularia offenbar als Einheit gefaßt und auf genauere
Angaben daher verzichtet hat. Auch hiervon abgesehen erweckt seine Methode
schwere Bedenken.
2 Von U fehlt mir durch ein Versehen meinerseits die Kollation des Stückes
Hartel p. CXI, 19 et inde — CXII, 13 sedenti (unten S. 20,4—-21,5).
3 Catalogus codicum hagiographicorum latinorum bibliothecae Vaticanae,
Brüssel 1910.
Richard Reitzenstein:
wenn auch schwerlich auf sie beschränkt. Mischformen und Über-
gänge sind natürlich von vornherein nicht ausgeschlossen, sondern
sogar zu erwarten 1.
1. Zu der ersten Klasse (der unvollständigen) gehören zunächst
die beiden Handschriften, die Hartel für die Akten allein be-
nutzt, nämlicli E =Paris 17349 (X. Jahrhundert, aber Abschrift
des in diesem Teil lückenhaften Pithoeanus Q aus dem VIII. bis
IX. Jahrhundert) und M=Monac. 208 aus dem X. Jahrhundert.
Die Urhandschrift, aus der beide geflossen'sind, gehört in die
frühste Karolingerzeit. Schon die von Hartel angegebenen
Varianten überzeugten mich vor Jahren, daß wir es hier mit einer
besonderen Überlieferungsklasse zu tun haben. Zu ihr gehört von
alten Handschriften ferner T=Vatic. Reginens. 118 aus dem
IX. Jahrhundert. Eine Erweiterung bieten eine Anzahl Hand-
schriften der Humanistenzeit, von denen ich V =Vatic. lat. 200
aus dem XV. Jahrhundert, U=Vindob. lat. 798 aus dem Ende
desselben Jahrhunderts und Z=Vindob. lat. 770, vielleicht schon
aus dem Anfang des XVI. Jahrhunderts, benutze 2. Zu derselben
vielfach verästelten Überlieferungsform, die für die vita et passio
des angeblichen Pontius Wert haben kann, gehören nacli Pon-
celets Angaben 3 auch die Handschriften Urbin. 63, Ottobon. 80
und 306, alle aus dem XV. Jahrhundert. Der Text der unvoll-
ständigen Ivlasse ist in allen zunächst sogar sehr rein bewahrt,
aber an seinen Schluß ist als Ergänzung das Endstück der jün-
geren (vollständigen) Fassung (Teil III) gefügt. Zu der nicht
erweiterten Überlieferung gehörte ferner die Handschrift, die
Morelius in seiner Ausgabe benutzte (m), ferner ein Kodex von
St. Victor, den Rigaltius abdruckt (r), endlich der in der
Oxforder Ausgabe von 1682 benutzte Bodleianus I. (o), von dem
freilich, da der Herausgeber den Text des Rigaltius zugrunde
legt, nur die ausdrücldich angegebenen Varianten in Frage kommen.
1 Die handschriftlichen Angaben v. Sodbvs, ;Die cyprianische Brief-
sannnlung, Geschichte ihrer Entstehung und Überlieferung’ (Texte und
Untersuchungen XXV 3) lassen leider in diesen Fragen im Sticli, da
v. Soden die Acta proconsularia offenbar als Einheit gefaßt und auf genauere
Angaben daher verzichtet hat. Auch hiervon abgesehen erweckt seine Methode
schwere Bedenken.
2 Von U fehlt mir durch ein Versehen meinerseits die Kollation des Stückes
Hartel p. CXI, 19 et inde — CXII, 13 sedenti (unten S. 20,4—-21,5).
3 Catalogus codicum hagiographicorum latinorum bibliothecae Vaticanae,
Brüssel 1910.