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Reitzenstein, Richard; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1913, 14. Abhandlung): Die Nachrichten über den Tod Cyprians: ein philologischer Beitrag zur Geschichte der Märtyrerliteratur — Heidelberg, 1913

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https://doi.org/10.11588/diglit.33057#0019
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Die Nachrichten über den Tod Gyprians.

19

die ‘Exemplare’ Fabers und wahrscheinlich auch der Fossatensis
genau mit F (es fehlen 13, 1—4 und 9—13, Stücke, die sicher echt
sind). Die vielberedete Handschrift hat ihr Gegenstück offenbar
in dem fast gleichzeitigen Reginensis 116 (L). Eine besondere
Autorität kommt ihr überhaupt nicht zu.

Den richtigen Anfang hat allein C bewahrt und stimmt eng
mit den alten Handschriften des Lazius und Morelius überein 1.
Mit ihnen und freilich auch L gemeinsam 2 hat er auch den relativ
echten Schhiß des ersten Verhörs praecepisti statt fac quocl tibi
praeceptum est. Letztere Wendung kehrt in dem zweiten Verhör
wieder, aber mit sehr vielbesserem Recht: derProkonsul soll gleich
tun, was ihm befoblen ist, nämlich das Todesurteil aussprechen.
Hier dagegen geht ein auf die Zukunft bezüglicher allgemeiner
Satz, nocli dazu in passivischer Form, voraus: si quis non ob-
servaverit. . . capite plectetur. Darauf paßt, wenn Gyprian über-
haupt noch sprechen soll, nur die Antwort: ich habe den Befehl
gehört. Daß freilich auch sie jüngerer Zusatz ist, wird uns später
beschäftigen. Der Schluß des dritten Teiles dagegen, den C allein
vollständig hat, verrät sich durch Ton und Stil als Zusatz eines
Martyrologienschreibers. Auch die Handschriften OH vertreten
trotz der Verwilderung ihres Textes eine alte, an sich beachtens-
werte Rezension; willkürlich überarbeitet ist an einzelnen Stellen
B, ihm verwandt, doch etwas zuverlässiger D. Die Verwirrung
der Textüberlieferung erklärt sich. nur zum Teil aus Schreiber-
willkür; weit stärker wirkt die Nebenüberlieferung, die einzelne
Schreiber heranziehen. Man würde ohne diese Erklärung nie
begreifen, wie cod. K, der eng mitFund noch enger mitl zusannnen-
hängt, Zusätze wie z. B. 14, 3 bieten kann. Die Herstellung eines
(Jrtextes scheint nur für Teil I einigermaßen möglich, weil für
ihn Nebenquellen nicht vorliegen; für Teil II und III ist sie glück-
Jicherweise nicht nötig. Sie sind. so gut wie wertlos, und nur um
die Art ihrer Überlieferung zu charakterisieren, mußte ich dem
Leser die Mühe machen, sie einmal anzusehen. Ich wende mich,
ohne weiter auf sie einzugehen, der zweiten Klasse der Uberlieferung
zu.

1 Ieh habe, um den Apparat nicht noch unübersichtlicher zu machen,
auf die Angabe der Varianten A rerzichtet.

2 Ebenso mit der allerdings jungen Handschrift Bruxellensis reg. 64
vgl. Catalogus codd. kagiograph. bibl. reg. Bruxellensis (1886) p. 15.
 
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