Beiträge zur Geschichte der Herzöge von Burgund. III.
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hatte Johanns Schwester Margarethe, die Gemahlin des Grafen
Wilhelm IV. (VI.) von Hennegau-Holland, vergehlich zu ver-
mitteln gesucht. In Saint-Quentin war sie gar nicht zu Worte
gekommen; in Peronne hatte man wohl verhandelt, aher schroff
st-ießen die Gegensätze aufeinander. Jetzt aber zeigte Guyenne
Entgegenkommen, sein unbeständiger Sinn wurde auf eine zu harte
Probe gestellt.
Am 30. August 1414 erschienen im königlichen Lager Herzog
Anton von Brabant, Johanns Bruder, Gräfin Margarethe, Ver-
treter des Herzogs und der Drei Stände von Flandern 3. Was
bisher nicht in Wochen gelungen war, erreichte man jetzt in wenigen
Tagen. Alle Bedenken mußten verstummen. Am 4. September
kam der Vertrag von Arras zustande. Nicht nur einigte sich
Guyenne mit den Bevollmächtigten Johanns, er setzte es auch
durch, daß Herzog Karl von Orleans und die Seinen die Abmachung
beschworen, so sehr sie sich auch dagegen sträubten.
Mit dem Frieden von Arras hat sich Jules Finot eingehender
beschäftigt 4 und aus dem seiner Obhut unterstehenden Archiv in
Lille eine Reihe wichtiger Stücke 5 mitgeteilt. Doch eine Anzahl
entgingen seiner Aufmerksamkeit 6. Ich lege sie hier vor und füge
noch einige aus cler Pariser National-Bibliothek und dem k. und k.
Haus-, Hof- und Staatsarchiv in Wien bei.
,,La paix fut fecte et pronunciee publiquement de par le roy
par la bouche de monseigneur le chancelier de France enlapresence
cle monseigneur de Guyenne par certaine maniere grandement ä
vostre honneur“, schrieb noch in der Nacht des 4. September
Dietrich Gherbode an Johann 7. Hatte dieser gewandte Diplomat,
3 Zu ihrer Sendung vgl. Inv. Bruges IV 328, 330, 334.
4 Vgl. Literaturverzeichnis.
5 Die beiden ersten von Finot unter Nr. I S. 57 — 60 mitgeteilten Stücke
sind am besten zu datieren ,,vor Juli 19“ (Übergabe von Bapaume); bei
Finot S. 20 „Juni 1414“, S. 57 „August 1414“. Das dritte Stück S. 61, der
„Advis“, gehört nicht dazu, es ist nach den Vertrag von Arras zu setzen. —
Johanns undatierter Brief Nr. XIII S. 93 ist wohl gleichzeitig mit Nr. VIII
S. 80 geschrieben, also „10. Februar 1415“ und nicht „vers le 18 fevrier
1415?“ zu datieren.
6 Sie sind z. T. unrichtig datiert und mit dem Frieden von Arras des
Jahres 1435 in Zusammerihang gebracht worden. — Der Vorstand der Archives
Departementales in Lille, Herr L. Jacob in Paris (Le Document) und Herr
Dr. W. Söchting besorgten mir freundlichst Abschriften.
7 Finot, Paix 65 Nr. II.
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hatte Johanns Schwester Margarethe, die Gemahlin des Grafen
Wilhelm IV. (VI.) von Hennegau-Holland, vergehlich zu ver-
mitteln gesucht. In Saint-Quentin war sie gar nicht zu Worte
gekommen; in Peronne hatte man wohl verhandelt, aher schroff
st-ießen die Gegensätze aufeinander. Jetzt aber zeigte Guyenne
Entgegenkommen, sein unbeständiger Sinn wurde auf eine zu harte
Probe gestellt.
Am 30. August 1414 erschienen im königlichen Lager Herzog
Anton von Brabant, Johanns Bruder, Gräfin Margarethe, Ver-
treter des Herzogs und der Drei Stände von Flandern 3. Was
bisher nicht in Wochen gelungen war, erreichte man jetzt in wenigen
Tagen. Alle Bedenken mußten verstummen. Am 4. September
kam der Vertrag von Arras zustande. Nicht nur einigte sich
Guyenne mit den Bevollmächtigten Johanns, er setzte es auch
durch, daß Herzog Karl von Orleans und die Seinen die Abmachung
beschworen, so sehr sie sich auch dagegen sträubten.
Mit dem Frieden von Arras hat sich Jules Finot eingehender
beschäftigt 4 und aus dem seiner Obhut unterstehenden Archiv in
Lille eine Reihe wichtiger Stücke 5 mitgeteilt. Doch eine Anzahl
entgingen seiner Aufmerksamkeit 6. Ich lege sie hier vor und füge
noch einige aus cler Pariser National-Bibliothek und dem k. und k.
Haus-, Hof- und Staatsarchiv in Wien bei.
,,La paix fut fecte et pronunciee publiquement de par le roy
par la bouche de monseigneur le chancelier de France enlapresence
cle monseigneur de Guyenne par certaine maniere grandement ä
vostre honneur“, schrieb noch in der Nacht des 4. September
Dietrich Gherbode an Johann 7. Hatte dieser gewandte Diplomat,
3 Zu ihrer Sendung vgl. Inv. Bruges IV 328, 330, 334.
4 Vgl. Literaturverzeichnis.
5 Die beiden ersten von Finot unter Nr. I S. 57 — 60 mitgeteilten Stücke
sind am besten zu datieren ,,vor Juli 19“ (Übergabe von Bapaume); bei
Finot S. 20 „Juni 1414“, S. 57 „August 1414“. Das dritte Stück S. 61, der
„Advis“, gehört nicht dazu, es ist nach den Vertrag von Arras zu setzen. —
Johanns undatierter Brief Nr. XIII S. 93 ist wohl gleichzeitig mit Nr. VIII
S. 80 geschrieben, also „10. Februar 1415“ und nicht „vers le 18 fevrier
1415?“ zu datieren.
6 Sie sind z. T. unrichtig datiert und mit dem Frieden von Arras des
Jahres 1435 in Zusammerihang gebracht worden. — Der Vorstand der Archives
Departementales in Lille, Herr L. Jacob in Paris (Le Document) und Herr
Dr. W. Söchting besorgten mir freundlichst Abschriften.
7 Finot, Paix 65 Nr. II.