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Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1913, 2. Abhandlung): Beiträge zur Geschichte der Herzöge von Burgund: III. Zum Frieden von Arras (1414 - 1415) — Heidelberg, 1913

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https://doi.org/10.11588/diglit.33043#0014
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14

Otto Cartellieri:

Doch Anton und Margarethe und ihre Gefährten verloren
noch nicht den Mut. ,,Et ont esperance . . . que lesdictes choses
vendront ä bonne conclusion et se fermera ladicte paix encore
mieulx qu’elle n’est de present 38.“ Sie waren ja alle mit dem
Erreichten nicht zufrieden, auch Anton und Margarethe nicht.
Das zeigt die gemeinschaftliche Erklärung, die sie veröffentlichten:
nur notgedrungen, um größere Übel zu vermeiden, hätten sie in
denVertrag gewilligt (Nr. VIII). Aber gegen die Feindseligkeit der
Armagnaken konnte man nicht aufkommen. Es hlieh nichts
ührig, als weiter zu verhandeln 39 und auf einen günstigen Augen-
blick zu warten, da man von Guyenne etwas erlangen konnte.
Einstweilen suchten sie ihn durch die Ühergabe von Le Crotoy
milder zu stimmen. Die Anweisung für die Gesandten (Nr. VII)
zeigt, wie wichtig ihnen die Sache erschien 40. Obgleich diese Be-
mühungen zunächst keinen Erfolg hatten, — Le Crotoy war noch
am 30. März in den Händen des Herrn von Croy — setzten Johanns
Vertreter bei der Regierung doch zwei wertvolle Zugeständnisse
durch. Am 13. März 1415 begnadigte König Karl einige von den
bislang von der Amnestie Ausgeschlossenen (Nr. IX) und gebot
zugleich seinen Gesandten in Konstanz, die Johann-Petit-Sache
so lange ruhen zu lassen, als Herzog Johann nicht daran rühre 41.

Am gleichen Tage wurde endlich der Friede von den Be-
vollmächtigten Johanns und den Parteiführern der Armagnaken
beschworen 42.

Johanns Vertreter hielten es für nötig, noch einmal ausführ-
lichihre Stellungnahme zu rechtfertigen (Nr. X). Es ist interessant,
mit diesem für die Öffentlichkeit bestimmten Schriftstück das-
jenige zu vergleichen, das sie für Johann selhst aufsetzten (Nr.
XI). Es gibt uns die Richtschnur für ihr Verhalten. Am Schluß
empfehlen sie dringend, den Frieden anzunehmen und ihn nicht
zu brechen. Zu viel stehe auf dem Spiele. Ja, sie wagen es, auf die

38 Nr. VII § 6.

39 Am 22. Febr. 1415 stellte König Karl den Bevollmächtigten einen
neuen Geleitsbrief aus, B. N. Moreau 1424 Nr. 68. Perg. Siegel. Wien, H. H.
St. A. Niederl. Urk. mod. Abschrift; erwähnt Finot, Paix 92.

40 Vgl. dazu Finot, Paix 97 ff. Nr. XV, XVI, XVII.

41 B. N. lat. 1485 f. 122 v; lat. 1485 b f. 292 r; Gersonii opera V col. 341 f.
356. Zu dem Datum: 13. oder 23. März s. Valois IV 318 Anm. 1. Für den
13. März scheint mir der Gnadenerlaß dieses Tages zu sprechen.

42 Monstrelet III 62 f. Zu der Eidesleistung der Drei Stände vgl. Nr. XII.
Am 13. März wurde auch der Geleitsbrief für Johanns Bevollmächtigte
erneuert, B. N. Moreau 1424 Nr. 70. Org. Perg. besiegelt.
 
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